Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 23.10.2019

Sitzungstermin:
Mi, 23.10.2019
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bebauungsplan “Oberdorfstraße”
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes “Oberdorfstraße” gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie zur Aufstellung von örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet
(Aufstellungsbeschluss)

Vorbericht:

Aufgrund eines Bauantrages für zwei Mehrfamilienhäuser in der Oberdorfstraße auf dem Grundstück Flurstücknummer 1916/3 war sich der Technische und Umweltausschuss einig, dass auf jeden Fall das betreffende Gebiet zu überplanen und hier ein ansprechendes städtebauliches Konzept zu erstellen ist, nachdem gerade im Bereich der Oberdorfstraße noch einige ähnliche große Baugrundstücke vorhanden sind. 

In der Folge hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 25.09.2019 beschlossen, für das Gebiet entlang der Oberdorfstraße einen Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften für dieses Gebiet aufzustellen, in dem starker Regelungsbedarf besteht. Zum einen sind größere Grundstücke noch nicht oder mit relativ kleinen Häusern überbaut, so dass zu befürchten ist, dass ähnlich dem oben geschilderten Fall eine Bebauung erfolgen kann, die sich nicht mehr in das bestehende Ortsbild einfügt. Auf der einen Seite soll mit diesem Bebauungsplan, für den ein allgemeines Wohngebiet geplant ist, eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden, um dem Grundsatz Innenentwicklung vor Außenentwicklung Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite soll dies aber so geordnet erfolgen, dass keine städtebaulichen Spannungen entstehen. Insbesondere werden bei diesem Bebauungsplan die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung aus Paragraph 17 der Baunutzungsverordnung zugrunde gelegt, die bei dem oben geschilderten Bauantrag überschritten wird. Um ein Einfügen in die gewachsene Struktur zu gewährleisten, soll neben einer zweigeschossigen Bebauung auch die Ausführung von Satteldächern vorgeschrieben werden.

Es wurde die Durchführung eines beschleunigten Bebauungsplanverfahrens im Sinne von Paragraph 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. 
Bei der Anwendung dieses Verfahrens ist ein Umweltbericht nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes kann dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

Leider hat sich zwischenzeitlich herausgestellt, dass ein Formfehler begangen wurde, da dieser Tagesordnungspunkt nicht ordnungsgemäß ortsüblich bekannt gemacht wurde, da durch das Nachschieben des TOPs aus redaktionellen Gründen kein Hinweis mehr in „Hallo Die Woche“ erfolgen konnte. Eine Veröffentlichung fand lediglich im Aushang und auf der Internetseite der Gemeinde statt. Um diesen Formfehler zu heilen, muss der Aufstellungsbeschluss erneut gefasst werden.

TOP 3
Vorstellung der “Onleihe” (Online-Ausleihe) als mögliche Serviceleistung der Gemeindebücherei Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Nachdem es immer wieder Nachfragen zur Online-Ausleihe („Onleihe“) in unserer Gemeindebücherei gibt, wurde im HH-Plan 2019 ein Betrag von 5.000 EUR für die Einrichtung einer Onleihe, einer Plattform zur Ausleihe von digitalen Medien, veranschlagt und mit einem Sperrvermerk versehen.
Um dieses Thema dem Gemeinderat näher zu bringen, wurde Frau Krauss von der Fachstelle für das öffentliche Bibliothekswesen (Regierungspräsidium Freiburg) in die Sitzung eingeladen. Mit dem Überblick über die Bibliothekslandschaft wird sie insbesondere auf das Angebot der Onleihe eingehen und dabei Empfehlungen, Richtwerte und Kosten darlegen. 

Die Büchereileitung sieht das zunehmende Interesse am Angebot der Onleihe auch in der wachsenden Zahl der eBook Reader sowie den geeigneten elektronischen Geräten (wie Smartphone, Tablet) begründet. Als Bücherei könnten neue Zielgruppen gewonnen werden, die öffentliche Bibliotheken sonst seltener oder gar nicht nutzen, zum Beispiel Berufstätige, Jugendliche und Menschen mit eingeschränkter Mobilität. Weiterhin könnte dies auch ein Imagegewinn für die kleinere Gemeindebücherei bedeuten.
Im Hinblick auf die mögliche Einrichtung einer Onleihe wird seitens der Büchereileitung der Beitritt zum Verbund eMedien Baden-Württemberg vorgeschlagen.

Näherer Vortrag erfolgt in der Sitzung.


TOP 4
Bebauungsplan Gewerbegebiet I - 5. Änderung und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet

a) Städtebaulicher Vertrag zwischen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen und der Stern Grundstücksgesellschaft mbH, Edekastraße 1 in Offenburg
b) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans "Gewerbegebiet I - 5. Änderung"
(hier: Redaktionelle Änderung bezüglich organisatorischer Lärmschutzmaßnahmen)
c) Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung (Offenlage des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch) sowie der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Vorbericht:

Mit dieser Bebauungsplanänderung sollte es dem Vorhabenträger, der EDEKA-Handelsgesellschaft Südwest mbH, ermöglicht werden, den EDEKA-Markt zum Standort Zeppelinstraße zu verlagern. Bereits am 25.09.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet I – 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 05.12.2013 bis zum 15.01.2014. Am 12.03.2014 hat der Gemeinderat die erforderliche Abwägung einstimmig beschlossen. Nach Paragraph 33 Baugesetzbuch war das Vorhaben während der Planaufstellung zulässig. 

Das Regierungspräsidium Freiburg teilte am 25.04.2014 mit, dass die Nachricht der Gemeinde über die Behördenanhörung zum Bebauungsplan nicht auffindbar sei. Dem Regierungspräsidium war aufgefallen, dass der Bebauungsplanentwurf unter Ziffer 1.3 des Textteils eine Festsetzung enthält, die offenbar nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollurteil 5 S 1444/10 vom 02.08.2012 in einem Bebauungsplan festgestellt, dass für die Beschränkung von Anlieferungs- und Betriebszeiten keine Rechtsgrundlage erkennbar sei. Die Gemeinde wurde aufgefordert, diese rechtsfehlerhafte Festsetzung zu korrigieren. Zur Heilung dieses Fehlers werden die Festsetzungen bezüglich organisatorischer Lärmschutzmaßnahmen in den Textlichen Festsetzungen unter Ziffer 1.3 Absatz 2 bis 4 entfernt. 

Stattdessen wird in einem Städtebaulichen Vertrag zwischen der Gemeinde Rielasingen-Worblingen und der Stern Grundstücksgesellschaft mbH unter Paragraph 1 „Schallschutzmaßnahmen“ festgehalten, dass sich der Vorhabenträger verpflichtet, zum Schutz der Nachbarschaft sicherzustellen, dass entsprechend der gutachterlichen Stellungnahme zur Geräuschemissionsprognose der Ingenieurgesellschaft für Akustik, thermische Bauphysik, Immissionsschutz, GSA Körner GmbH, verschiedene bauliche beziehungsweise organisatorische Schutzvorkehrungen durchgeführt werden. Auf den angeschlossenen städtebaulichen Vertrag wird verwiesen.

Herr Hermle vom Planungsbüro Hermle wird ausführlich in der Sitzung zu diesem Thema berichten. 

TOP 5
Straßenbauarbeiten Pappelweg Arbeitsvergabe von Straßenbauarbeiten
Die Anwesen Flurstücknummern 5113, 5114/1 (Arlener Straße 45 und 47), 5109/1+2 (Lindenstraße 17a), sowie 5109/3, 5118 und 5117/5 (Pappelweg 2, 4 und 5) der Gemarkung Rielasingen sind über das gemeindeeigene Grundstück Flurstück 5115 erschlossen. Der nördlichen Verlauf des Wegegrundstücks stellt sich heute als provisorisch befestigter Feldweg dar. Für die endgültige Herstellung einer Straße bedarf es neben derer Widmung für den öffentlichen Verkehr auch eines geeigneten (frostsicheren und lastabtragenden) Aufbaus, einer geregelten Straßenentwässerung sowie einer Beleuchtungsanlage.  

Für die Errichtung einer Straße bedarf es eines Planfeststellungs-Verfahrens oder der Aufstellung eines Bebauungsplanes (§§ 125 und 127 BauGB), in welchem die Notwendigkeit, Dimensionierung und Gestaltung des Bauwerkes dargestellt und die verschiedenen Belange gegeneinander abgewägt werden.

Die östlich an das Wegegrundstück angrenzenden Anwesen liegen seit 1994 im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Im Staffel“. Der Bebauungsplan wurde seinerzeit über das bestehende Quartier gelegt, mit dem Ziel der Nachverdichtung und städtebaulichen Entwicklung. Allerdings endet das Plangebiet mit der östlichen Grenze des Wegegrundstücks. Anhand der durchgehenden Bebauung entlang des Pappelweges kann jedoch die Absicht zur Einrichtung des Pappelweges als Erschließungsstraße erkannt werden.

Der Pappelweg soll, so der Vorschlag der Verwaltung, vom Ende des vorgenannten bisherigen Ausbaus bis auf Höhe der nördlichen Grundstücksgrenze der Anwesen Flurstücknummer 5109/3 beziehungsweise 5118 in einer Breite von 5,00 Metern endgültig ausgebaut, fertiggestellt und somit die Erschließung der angrenzenden Anwesen gesichert werden. Aufgrund der vorhandenen Topographie schlägt die Verwaltung vor, zur Reduzierung der Herstellungskosten durch Wegfall der gegebenenfalls notwendigen Hangsicherung, die Straße auf einer Länge von 40 Metern auf eine Breite von 4,5 Metern zu reduzieren. Die Ausbaubreite ermöglicht, laut geltendem Regelwerk, den Begegnungsverkehr von zwei PKW bei einer Geschwindigkeit von 30 Kilometer pro Stunde. Aufgrund des zu erwartenden Verkehrsaufkommens sieht die Verwaltung diese Maßnahme als vertretbar an.

Fernerhin soll die Straße mit einer Homburger Kante zur Fassung des anfallenden Oberflächenwassers gefasst werden.

Es ist vorgesehen, eine weitere Straßenleuchte auf dem neuen Straßenabschnitt zu installieren.

Im Haushaltsplan 2019 sind Mittel in Höhe von 60.000,- Euro für die Herstellung des Pappelweges eingeplant.

Die Arbeiten wurden vom Ortsbauamt beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Da die Submission der ausgeschriebenen Arbeiten am 14.10. und somit erst nach Versand der Tagesordnung erfolgt, wird das Submissionsergebnis mit Vergabevorschlag nach Prüfung der Angebotsunterlagen dem Gemeinderat als Tischvorlage zur Verfügung gestellt.

TOP 6
Haushaltszwischenbericht 2019 zum 30.09.2019

Vorbericht

Die Leiterin des Rechnungsamtes gibt einen Überblick über den Erfüllungsstand des Haushaltsplanes 2019.

TOP 7
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 8
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen