Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 19.11.2019

Sitzungstermin:
Di, 19.11.2019
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bebauungsplan "Gänseweide - 3. Änderung" und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet

a) Beratung und Beschlussfassung über die eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der Offenlage

b) Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung (erneute Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 4a Absatz 3 Baugesetzbuch sowie erneute  Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4a Absatz 3 Baugesetzbuch

Vorbericht:

Zu a)

Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 09.07.2019 den Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gänseweide – 3. Änderung“ sowie zu Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet gefasst (Aufstellungsbeschluss).

In der gleichen Sitzung hat der Gemeinderat die öffentliche Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch beschlossen.

Sowohl die Offenlegung als auch die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 01.08.2019 bis einschließlich 04.09.2019. Zu den eingegangenen Stellungnahmen wurden von der Verwaltung beziehungsweise vom beauftragten Planungsbüro jeweils eine Bewertung durchgeführt und ein Beschlussvorschlag ausgearbeitet, die zusammen mit den Stellungnahmen Anlage zu dieser Einladung sind. 

Zu b)

Sofern der Gemeinderat unter a) den vorgeschlagenen Bewertungen und Beschlussvorschlägen zustimmt, die zu einer Änderung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften führen, kann sowohl die erneute Offenlegung als auch die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch beschlossen werden. Dabei sollte bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können. 

Beschlussvorschlag:

a) Der Gemeinderat beschließt, den vorgelegten Stellungnahmen der Verwaltung/Planer sowie dem jeweiligen Beschlussvorschlag zu den eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange sowie aus der Offenlegung zuzustimmen. 

b) Der Gemeinderat beschließt die erneute Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 4a Absatz 3 Baugesetzbuch und die erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4a Absatz 3 Baugesetzbuch. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.
TOP 3
Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes "Nördliche Hauptstraße in der Fassung der 3. Änderung" für den Bereich des Grundstücks Flurstücknummer 141 der Gemarkung Rielasingen

Abschluss eines Durchführungsvertrages für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 4. Änderung“

Vorbericht:

Der Vorhabenträger beabsichtigt, auf dem Grundstück Flurstücknummer 141 ein Wohnbauvorhaben mit der Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern mit insgesamt 11 Wohnungen, einer Tiefgarage mit 11 Stellplätzen, 5 Garagen sowie 3 oberirdischen Stellplätzen umzusetzen. 

Das Grundstück ist bereits durch die Hauptstraße (Landesstraße) vollständig erschlossen.

Der Gemeinderat beschloss in seinen öffentlichen Sitzungen am 22.05.2019 und 26.06.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße – 4. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet als vorhabenbezogener Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß Paragraph 13 Absatz 1 Nummer 1 Baugesetzbuch (Aufstellungsbeschluss). In den gleichen Sitzungen beschloss der Gemeinderat die Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch und weiterhin die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch.

Der Durchführungsvertrag (Städtebaulicher Vertrag), den der Vorhabenträger bis zur Sitzung unterschrieben haben muss, ist Anlage zu dieser Einladung.
TOP 4
Bebauungsplan "Nördliche Hauptstraße - 4. Änderung" und Örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan:

- Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Beschluss des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften als Satzung

Vorbericht:

In seinen Sitzungen am 22.05.2019 und 26.06.2019 hat der Gemeinderat über den Entwurf zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan der Innenentwicklung „Nördliche Hauptstraße – 4. Änderung“ sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften beraten und die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch.

Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgten im Zeitraum vom 11.07.2019 bis einschließlich 12.08.2019. 

Sofern der Gemeinderat in dem vorangegangenen Tagesordnungspunkt dem vom Vertragspartner bereits unterschriebenen Durchführungsvertrag zugestimmt hat, kann eine weitere Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erfolgen, da ein unterzeichneter Vertrag Beschlussvoraussetzung für diese Satzung ist. 

Als Anlagen sind die eingegangen Bedenken und Anregungen mit den Stellungnahmen der Planerin, die Begründung, die Planungsrechtlichen Festsetzungen, die Örtlichen Bauvorschriften, die Umweltanalyse, die Schalltechnische Untersuchung, der zeichnerische Teil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie der Entwurf der Satzung beigefügt. 

Weiterer Vortrag erfolgt in der Sitzung durch Frau Fuchs vom gleichnamigen Planungsbüro.

Beschlussvorschlag:

Den Stellungnahmen der Planerin wird zugestimmt. Der Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 4. Änderung“ und die Örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 4. Änderung“ werden als Satzung beschlossen.
TOP 5
Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Ökonomiegebäude sowie Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern auf dem Grundstück Flurstücknummer 1916/3, Oberdorfstraße 9 und 9 A in 78239 Rielasingen-Worblingen im nichtüberplanten Innenbereich

Vorbericht:

Der Technische- und Umweltausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 mit einem Bauantrag zum Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Ökonomiegebäude sowie zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit 8 Wohneinheiten beziehungsweise 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flurstücknummer 1916/3, Oberdorfstraße 9 und 9 A im nichtüberplanten Innenbereich befasst. Dabei wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass sich die beiden Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen, da sich die Gebäude aufgrund des gewählten Flachdachs mit einer Normal-Null-Höhe des Dachs von maximal 431.27 Meter über Normal-Null im Rahmen der Umgebungsbebauung von 431.85 Meter über Normal-Null und 433.30 Meter über Normal-Null bewegen. 

Auch hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bewegen sich beide Gebäude noch im Rahmen des Wohnbauvorhabens, dem kürzlich auf der westlichen Teilfläche des Grundstücks Flurstücknummer 35/1 an der Oberdorfstraße, zugestimmt wurde.

Da die zwei relativ großen Baukörper, die traufständig zur Oberdorfstraße stehen, aufgrund des gewählten Flachdachs zumindest optisch dreigeschossig in Erscheinung treten, war der Technische- und Umweltausschuss überwiegend der Auffassung, dass diese Baukörper gegenüber der nördlichen und südlichen Bebauung sehr mächtig und als Fremdkörper wirken und damit eine Beeinträchtigung des Ortsbildes befürchtet wird. 

Zusätzlich war zum Zeitpunkt dieser Beratung noch nicht klar, ob die entwässerungstechnische Erschließung gewährleistet ist.
Aufgrund dieses Sachverhalts hat der Technische- und Umweltausschuss beschlossen, die Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag zu versagen und in der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.10.2019 ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen.

Gemäß diesem Beschluss hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 13.10.2019 und 23.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberdorfstraße“ beschlossen. Die Verwaltung hat beim Landratsamt Konstanz die Zurückstellung der Entscheidung über den oben genannten Bauantrag für die Dauer eines Jahres beantragt. 

Aufgrund der ablehnenden Entscheidung des Technischen- und Umweltausschusses hat der Antragsteller bei der Verwaltung vorgesprochen und geänderte Pläne vorgelegt, nach denen sich zum einen die überbaute Fläche deutlich auf eine Grundflächenzahl von 0,37 reduziert hat und anstelle des früher geplanten Flachdaches jetzt Satteldächer mit einer Dachneigung von jeweils 37 Grad vorgesehen sind. Nach Aussage des Planverfassers wird die Zweigeschossigkeit eingehalten. Laut den überarbeiteten Planunterlagen weisen beide Gebäude eine geplante Traufhöhe von 429.15 beziehungsweise 429.5 Meter über Normal-Null und eine Firsthöhe von 432.7 beziehungsweise 432.9 Meter über Normal-Null auf. Während beim südlich angrenzenden Gebäude „Oberdorfstraße 7“ die Traufhöhe bei 428.0 Meter über Normal-Null und damit deutlich darunter liegt, liegt die Firsthöhe mit 433.3 Meter über Normal-Null höher.
Beim westlich gelegenen Gebäude „Lutherstraße 13“ beträgt die Traufhöhe 428.2 Meter über Normal-Null und die Firsthöhe 431.8 Meter über Normal-Null. 
Demgegenüber beträgt bei dem kürzlich genehmigten Wohnbauvorhaben in der Oberdorfstraße 4 die Traufhöhe 428.79 Meter über Normal-Null und die Firsthöhe 432.99 Meter über Normal-Null. 

Durch die Reduzierung der überbauten Fläche auf eine Grundflächenzahl von 0,37, durch die Änderung des Flachdachs in ein Satteldach und durch die geplanten Gebäudehöhen, die sich gerade noch im Rahmen der vorhandenen und der genehmigten Bebauung bewegen, wird die Auffassung vertreten, dass noch von einem Einfügen ausgegangen werden kann und dass die Gefahr von städtebaulichen Spannungen nicht mehr gesehen wird. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes dürfte damit auch nicht mehr gegeben sein. 

Der Antragsteller bittet um Mitteilung der Gemeinde, ob er auf Basis dieser Umplanung einen Bauantrag einreichen kann und damit vor der Erstellung des Bebauungsplanes eine Genehmigung zu erwarten ist, da er die Gebäude 2020 realisieren möchte.


TOP 6
Bebauungsplan "Gewerbegebiet I - 6. Änderung"
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet (Aufstellungsbeschluss)

Vorbericht:

Der Gemeinderat hatte am 25.01.2017 dem Erwerb der innerörtlichen Gewerbe-Brachfläche des ehemaligen HUPAC-Areals zugestimmt, mit dem Ziel, diese zu überplanen und einer neuen Nutzung zuzuführen. Derzeit ist die Fläche planungsrechtlich nach den Vorgaben des seit 7.7.1983 rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ zu beurteilen.

Damit die sehr große Fläche der Grundstücks Flurstücknummer 6776 nebst angrenzenden nördlichen Verkehrsflächen sinnvoll entwickelt und erschlossen werden kann, muss über die in der Anlage als Planausschnitt dargestellte Teilfläche des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I“ eine Planänderung erfolgen. Dabei soll die Anbindung der Gewerbeflächen an die Zeppelinstraße durch Öffnung und Erweiterung der Carl-Benz-Straße nach Osten verbessert werden.

Derzeit steht die Verwaltung in Kontakt mit mehreren Interessenten, die jeweils Teilflächen des Areals zeitnah erwerben und bebauen möchten. Entsprechende, aus dem bisherigen Bebauungsplan entwickelte, Planskizzen zur Neustrukturierung des ehemaligen HUPAC-Areals wurden dem Gremium vorgestellt und nach Freigabe den Kaufinteressenten als mögliche Entwurfsgrundlage zur Verfügung gestellt. Diese haben wiederum ihre Bedürfnisse formuliert und der Verwaltung zukommen lassen. Die entsprechenden Entwürfe wurden dem Gemeinderat vorgestellt.

Damit die Fläche nun durch die Verwaltung weiter überplant und das Bebauungsplan-Änderungsverfahren eingeleitet werden kann, bedarf es des entsprechenden Aufstellungsbeschlusses. Die Bebauungsplan-Änderung soll, entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches und nach Empfehlung der zuständigen Behörde im Landratsamt Konstanz, im zweistufigen Verfahren durchgeführt werden. Der vorgeschlagene Geltungsbereich ist dem beigefügten Übersichtsplan zu entnehmen.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet I – 6. Änderung“ sowie die Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet (Aufstellungsbeschluss) im zweistufigen Verfahren und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplan-Änderungsverfahren durchzuführen.
TOP 7
Bebauungsplan "Langenäcker"
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes gemäß Paragraph 13 b Baugesetzbuch (analog zu einem Bebauungsplan der Innenentwicklung) sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet (Aufstellungsbeschluss)

Vorbericht:

Nördlich des Siedlungsgebietes von Worblingen, im Gewann „Zwischen den Wegen“ beziehunsweise „Langenäcker“, ist im Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen (Hohentwiel), Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen eine Fläche als Bauerwartungsland („RW-6“) ausgewiesen. Nachdem mit dem Großteil der bisherigen Eigentümer Einigung über die Übereignung der Grundstücke an die Gemeinde gefunden werden konnte, schlägt die Verwaltung vor, die Flächen als Bauland für Wohnbebauung durch Einleitung eines Bebauungsplan-Verfahrens im beschleunigten Verfahren gemäß den Vorgaben des Paragraphen 13 b Baugesetzbuch zu entwickeln. Der Geltungsbereich ist in der Anlage als Planauszug beigefügt.
 
Beschlussvorschlag:
 
Der Gemeinderat beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes „Langenäcker“ als Bebauungsplan sowie die Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet (Aufstellungsbeschluss) gemäß Paragraphen 13 b Baugesetzbuch und beauftragt die Verwaltung, das Bebauungsplanverfahren durchzuführen.

TOP 8
Bebauungsplan “Oberdorfstraße”
Beauftragung der Planungsleistungen

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat, anlässlich der Ratssitzungen am 25.9.2019 und 23.10.2019, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberdorfstraße“ im beschleunigten Verfahren im Sinn des Paragraph 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) beschlossen. Aus Gründen der personellen Kapazitäten des Ortsbauamtes soll der Bebauungsplan durch ein externes Büro erstellt werden.

Die Verwaltung hat daher mit in Frage kommenden Büros Kontakt aufgenommen und zwei vergleichbare Angebote für die gewünschten Leistungen erhalten. Die angebotenen Leistungen basieren auf dem Leistungsbild der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)

1.) Stadtplanung Nocke, Gaienhofen - 36.860,25 Euro (brutto)
2.) Bieter - 37.563,48 Euro (brutto)

Zu den angebotenen Leistungen kommen jeweils noch Kosten für die Formatierung in das vom EU-Gesetzgeber vorgeschriebene digitale Planformat zur späteren Veröffentlichung, für Gutachten, sofern diese für die Abwägung erforderlich werden sollten (zum Beispiel Lärm- oder Geruchsgutachten) sowie eines notwendigen Umweltbeitrages.

Die zur Beauftragung des Büros benötigten Mittel stehen im Haushalt unter 6100.9600.610 zur Verfügung.

Beschlussvorschlag:

Der Gemeinderat beschließt, das Planungsbüro Nocke in Gaienhofen mit der Durchführung des Bebauungsplan-Verfahrens „Oberdorfstraße“ für die Vergabesumme von 36.860,25 Euro (brutto) zu beauftragen.

TOP 9
Ten-Brink-Schule / Gebäude B
Sicherheits- und Brandschutzertüchtigung
Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe

Vorbericht:

Im Zuge der Abrechnung der Sicherheits- und Brandschutzertüchtigung der Ten-Brink-Schule, Gebäude B, welche noch nicht abgeschlossen ist, ist momentan eine Kostensteigerung von zirka 2,1 Prozent festzustellen.

Die Mehrkosten entstanden hauptsächlich bei den Gewerken Abbruch- beziehungsweise Rückbauarbeiten, Trockenbauarbeiten sowie Putz- und Stuckarbeiten, welche durch Minderkosten anderer Gewerke nicht kompensiert werden können.
Bei den genannten Gewerken handelte es sich um Arbeiten, die hauptsächlich dem Brandschutz geschuldet sind, wie der Rückbau zusätzlicher Rohrschilfdecken und somit das Erneuern dieser Decken, zusätzliches Verkleiden von Stahlträgern und Rippendecken sowie schließen von Wand- und Bodenöffnungen in Brandschutzbereichen, welche erst im Verlauf der Bauarbeiten aufgefunden wurden.

Die Mehrkosten belaufen sich auf zirka 50.000,00 Euro.

Der Gemeinderat wird um Zustimmung zu den erwarteten überplanmäßigen Mehrkosten gebeten.
Ein Deckungsvorschlag besteht insoweit, dass bei der Herstellung der Außenanlagen an der TBS zirka 20.00,00 Euro eingespart werden. Darüber hinaus erfolgt die Deckung im Rahmen der Gesamtdeckung, da die Empore (2te Ebene) im Lehrerzimmer an der Hardbergschule, veranschlagt mit 74.000,00 Euro, erst mit der geplanten Fassaden- und Dachsanierung sowie Brandschutzertüchtigung 2020 durchgeführt werden soll.

TOP 10
Verlängerung des Erdgasliefervertrages mit den Stadtwerken Radolfzell um ein weiteres Jahr bis 31.12.2021

Vorbericht:

Die Erdgaslieferverträge der 9. Bündelausschreibung Erdgas Gt-service GmbH (2019-2020) verlängern sich um ein weiteres Jahr, wenn sie nicht bis 30.11.2019 durch die Gemeinde gekündigt werden. Die Kündigungsfrist für die Stadtwerke Radolfzell GmbH ist bereits am 31.10.2019 abgelaufen. Es ist keine Kündigung bei der Gt-service GmbH eingegangen.
 
Im Falle der Vertragsverlängerung erfolgt für das Lieferjahr 2020 eine Preisanpassung an die Börsenpreisentwicklung.
 
Die bei der 9. Bündelausschreibung Erdgas der Gt-service GmbH erzielten Angebotspreise waren bereits sehr günstig. Aktuell beläuft sich der Bruttopreis auf 0,044 Euro pro Kilowattstunde. Auf den einschlägigen Onlineportalen wird aktuell ein Preis von zirka 0,044 Euro pro Kilowattstunde bis 0,046 Euro pro Kilowattstunde für Gewerbestrom angegeben.
 
Im Falle einer Kündigung durch die Gemeinde und einer folgenden Neuausschreibung, wäre mit nicht wesentlich günstigeren Lieferpreisen zu rechnen. Darüber hinaus würden bei einer erneuten Ausschreibung Kosten anfallen, weshalb eine Kündigung von Seiten der Gemeinde aus preislichen Gründen NICHT zu empfehlen ist.
 
Die voraussichtliche Auftragssumme für das Lieferjahr 2021 liegt bei zirka 56.000 Euro.
 
Beschlussvorschlag:
Verlängerung der 9. Bündelausschreibung Erdgas Gt-service GmbH (2019 - 2020) um ein weiteres Jahr.
TOP 11
Beschluss über die Feststellung der Jahresrechnung mit Rechenschaftsbericht der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2018

Vorbericht:

Die Jahresrechnung 2018 liegt zur Beschlussfassung vor.

Im Verwaltungshaushalt ergaben sich kassenwirksame Mehreinnahmen in Höhe von 686.091,88 Euro und kassenwirksame Wenigerausgaben von 171.360,39 Euro. Somit konnte eine Zuführung zum Vermögenshaushalt in Höhe von 4.315.086,60 Euro erwirtschaftet werden, die um 1.085.786,60 Euro über dem Ansatz von 3.229.300,00 Euro lag.
Wesentliche Mehreinnahmen entstanden bei der Gewerbesteuer (+ 332.736,71 Euro), beim Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer (+ 146.143,07 Euro) und bei der Vergnügungssteuer (+ 104.548,27 Euro).
Wesentliche Wenigerausgaben entstanden bei der Unterhaltung der Grundstücke und baulichen Anlagen (- 189.563,81 Euro) und bei den Verwaltungs- und Betriebsausgaben (- 110.839,79 Euro).

Mit der Mehrzuführung vom Verwaltungshaushalt kam es im Vermögenshaushalt zu Wenigereinnahmen in Höhe von 217.538,41 Euro und Wenigerausgaben in gleicher Höhe.
Wenigereinnahmen entstanden durch die nicht in Anspruch genommene Rücklagenentnahme (- 795.500,00 Euro), bei den Einnahmen aus Veräußerung von Grundstücken (- 426.063,20 Euro) und bei den Beiträgen und ähnlichen Entgelten (- 87.732,94 Euro). Wenigerausgaben ergaben sich im Wesentlichen durch noch nicht in Anspruch genommene Mittel für den 3. Bauabschnitt der Hardstraße (- 251.848,29 Euro). Die Mittel für den Straßenbau im Baugebiet Unterdorf (- 185.000,00 Euro) und für die Baulandumlegung im Baugebiet Unterdorf (- 495.500,00 Euro) wurden nicht in Anspruch genommen. Auch beim Bau von Unterkünften zur Anschlussunterbringung wurden Mittel noch nicht in Anspruch genommen (- 141.499,83 Euro).

Der allgemeinen Rücklage wurden 1.020.241,64 Euro zugeführt. Im Haushaltsansatz war eine Rücklagenentnahme in Höhe von 795.500,00 Euro veranschlagt.

Die Mehrausgaben entstanden im Wesentlichen bei der Brandschutzertüchtigung des B-Gebäudes der Ten-Brink-Schule (+ 148.531,46 Euro).
Zum 31.12.2018 betrug die allgemeine Rücklage 9.621.365,62 Euro.
Der Kämmereihaushalt ist zum 31.12.2018 weiterhin schuldenfrei. Über die mit 1.240.000,00 Euro veranschlagte Kreditaufnahme wurde ein Haushaltseinnahmerest in Höhe von 1.136.200,00 Euro gebildet.

Es wird insbesondere auf die Kurzübersicht (Seite 2), die Beschlussvorlage (Seite 3 ff.), die grafischen Darstellungen (Seite 37 ff.) und die Bilanz mit Analyse (Seite 279 ff) hingewiesen.

TOP 12
Feststellung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2018

a) Feststellung für den Eigenbetrieb Wasserversorgung
b) Festellung für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung

Vorbericht:

Die Jahresabschlüsse 2018 liegen zur Beschlussfassung vor.
Die Eigenbetriebe der Gemeinde schließen das Wirtschaftsjahr 2018 wie folgt ab:

Wasserversorgungsbetrieb - Jahresgewinn 16.521,58 Euro
Abwasserentsorgungsbetrieb - Jahresgewinn 111.317,94 Euro

a) Für das Jahr 2018 schließt der Eigenbetrieb Wasserversorgung im Erfolgsplan mit einem Jahresgewinn in Höhe von 16.521,58 Euro ab, im Wirtschaftsplan 2018 war ein Jahresverlust von 2.500,00 Euro veranschlagt. Insbesondere Mehrerlöse aus Wasserabgabe und Mehraufwendungen bei Unterhaltungskosten hatten Einfluss auf das Ergebnis. 
Der Jahresgewinn soll auf die neue Rechnung übertragen werden. Der dadurch entstandene Bilanzgewinn 2018 lautet 422.350,30 Euro. Die Bilanzsumme der Wasserversorgung schließt mit 2.308.405,07 Euro ab.

b) Beim Abwasserentsorgungsbetrieb war im Wirtschaftsplan 2018 ein Jahresüberschuss in Höhe von 205.000 Euro vorgesehen. Abgeschlossen hat das Wirtschaftsjahr mit einem Jahresgewinn in Höhe von 111.317,94 Euro. Insbesondere Mehrerlöse bei den Abwassergebühren, Mindereinnahmen bei der Auflösung von Beiträgen sowie Mehraufwand für die Rückstellung der Kostenüberdeckungen des Wirtschaftsjahres hatten Einfluss auf das Ergebnis.
Im Wirtschaftsjahr wurden ausgleichspflichtige Kostenüberdeckungen in Höhe von 211.183,00 Euro im Erfolgsplan als Aufwand gebucht, welche in der Bilanz als Rückstellungen passiviert wurden, da sie entsprechend dem Kommunalabgabengesetz innerhalb der folgenden 5 Jahre auszugleichen sind. Der Jahresgewinn soll auf die neue Rechnung des Folgejahres übertragen werden. Der Bilanzgewinn 2018 lautet 1.627.105,09 Euro. Die Bilanzsumme des Eigenbetriebs Abwasserentsorgung schließt mit 5.105.554,37 Euro ab.

Die größten Abweichungen gegenüber den Planansätzen sind im Lagebericht erwähnt.

Beschlussvorschlag:
Feststellungsbeschlüsse
für den Eigenbetrieb Wasserversorgung gemäß Seiten 102 - 103
und für den Eigenbetrieb Abwasserentsorgung gemäß Seiten 192 - 193
TOP 13
Beschluss über eine überplanmäßige Ausgabe im Zusammenhang mit der Beschäftigung der Migrations- und Integrationsbeauftragten

Vorbericht:

Aufgrund einer Vereinbarung zwischen dem Landkreis und der Gemeinde war ab dem 01. Oktober 2016 im Rahmen einer Personalgestellung für die Gemeinde eine Migrations- und Integrationsbeauftragte mit großem Erfolg tätig. 

Die anteilig entstandenen Personalkosten für den Zeitraum 01.07.2018 bis 31.12.2018 wurden im Januar 2019 angefordert. Aufgrund Mutterschutz und Elternzeit der Mitarbeiterin wurden die anteiligen Personalkosten vom 01.01.2019 bis 31.08.2019 in Höhe von 17.342,97 Euro ebenfalls im Jahre 2019 angefordert, weshalb für das Jahr 2019 eine überplanmäßige Ausgabe in Höhe von 10.121,54 Euro entstanden ist.

Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat wird gebeten, der entstandenen überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 10.121,54 Euro zuzustimmen.  

TOP 14
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Das Kinderhaus Fröbel hat von der Volksbank Schwarzwald-Baar-Hegau e.G. 500 Euro zugewendet bekommen. Die Volksbank ist einer der beiden Hausbanken der Gemeinde.
  • Die Frauengemeinschaft der katholischen Pfarrei St. Stephan Arlen möchte aus dem Erlös ihrer Kleidermärkte zwei Projekte des Jugendreferates mit 500 Euro unterstützen. Im Jahr 2020 soll ein Selbstbehauptungskurs und eine theaterpädagogische Aufführung durchgeführt werden. Geschäftsbeziehungen bestehen nicht.
  • Die MZV Dienstleistungsgesellschaft mbH will der Gemeinde 3.800 Euro für den Kauf einer Wärmebildkamera für die Feuerwehr zuwenden. Zu der Firma bestehen Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Abfallentsorgung kommunaler Liegenschaften.
  • Der TV Rielasingen e.V. veranstaltet im Mai 2020 ein Sponsoren-Wanderevent zu Gunsten des Kinderhauses Fröbel. Je erwandertem Kilometer erhält das Kinderhaus einen Euro. Mit dem Erlös wird der TV Rielasingen ein Spielgerät im Außenbereich herstellen.
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat nimmt die Spenden an.

TOP 15
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 16
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen