Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 12.02.2020

Sitzungstermin:
Mi, 12.02.2020
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Redaktionsstatut für das Mitteilungsblatt "Hallo die Woche”

Vorbericht:

In der Gemeinderatssitzung am 29.01.2020 wurde das Thema „Redaktionsstatut“ bereits behandelt. Dem Gremium lag der Entwurf des Redaktionsstatutes der Gemeinde für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes „Hallo Die Woche“ vor. 
Von den Damen und Herren des Gemeinderates wurde angeregt, dass das Redaktionsstatut des Primo-Verlages als Diskussionsgrundlage dienen soll. Da dies erst am Tag der Sitzung bei der Verwaltung einging und per Mail an die Fraktionssprecher am gleichen Tag versandt wurde, war dies für eine Vorberatung in den Fraktionen vor der Gemeinderatssitzung zu kurzfristig. 

Dieser Einladung liegt nochmals der Entwurf des Redaktionsstatutes der Gemeinde Rielasingen-Worblingen für den amtlichen Teil des Mitteilungsblattes „Hallo Die Woche“ bei. Das Redaktionsstatut des Primo-Verlages wurde an alle Mitglieder des Gremiums am 30.01.2020 per Mail versandt. 

Der Gemeinderat wird gebeten, das Redaktionsstatut zu beschließen.
TOP 3
Erneuerung der Trinkwasserleitung und Wasserhausanschlüsse in der Zollstraße - Genehmigung einer außerplanmäßigen Ausgabe

Vorbericht:

Die Maßnahme sollte in den Wirtschaftsplan 2020 mit 50.000 Euro für eine Länge knapp über 100 Meter aufgenommen werden.
Seit dem November haben sich zahlreiche Rohrbrüche ereignet. Die Rohrbrüche waren auch in dem nicht zum Austausch vorgesehenen Leitungsbereich. Die Reparatur der brüchigen Leitung ist sehr schwierig. Der Zustand der Gussleitung wird vom Eigenbetrieb Wasserversorgung so kritisch eingeschätzt, dass dem Zoll die beabsichtigten Erdarbeiten in der Straße in Zusammenhang mit deren Kanalhausanschlüssen untersagt wurden. 
 
Der Wassermeister sieht Gefahr im Verzug. Aufgrund der zahlreichen Rohrbrüche kann nicht ausgeschlossen werden, dass es zu unbemerkten Unterspülungen der Straße gekommen ist oder kommt. Die Versorgungssicherheit für das Gewerbegebiet ist gefährdet.

Aufgrund der aufgetretenen Rohrbrüche ist nun vorgesehen, die Hausanschlüsse und die Leitung auf einer Länge von 218 Meter auszutauschen. Die Kostenschätzung des Ingenieurbüros Raff vom 27.01.2020 liegt bei insgesamt 140.000 Euro netto (inklusive Ingenieurleistungen). 
Die Arbeiten müssen beginnen, sobald die Witterung es zulässt. Dazu ist eine sofortige Ausschreibung der Arbeiten notwendig. Da der Wirtschaftsplan 2020 jedoch bis zur Auftragsvergabe noch nicht in Kraft sein wird, ist formal der Beschluss einer außerplanmäßigen Ausgabe notwendig.

TOP 4
Neugestaltung Spielplatz “Im Mühlezelgle”

Vorbericht:

Der Spielplatz in der Straße „Im Mühlezelgle“ wurde im Zusammenhang mit der umgebenden Bebauung und nach Vorgaben des seit 25.04.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Mühlezelgle Süd“ eingerichtet. Da sich die Bewohnerstruktur der im Einzugsgebiet des Spielplatzes befindlichen Bebauung in den Folgejahren insoweit gewandelt hatte, dass der Spielplatz über längere Zeit nicht mehr angenommen und bespielt wurde, war der Technische Ausschuss anlässlich der Sitzung am 21.09.2016 zu dem Beschluss gekommen, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatz eines Klettergerätes 2018 nicht zu beschaffen und vielmehr die Fläche lediglich als Rasenfläche zu belassen. 

Seitens der Anwohner ist bei der Verwaltung nunmehr eine Unterschriftenliste zur Unterstreichung des erneuten Bedürfnisses der Wiedereinrichtung des Spielplatzes eingereicht worden. Das Ortsbauamt hat, anhand der geäußerten Wünsche der Anwohner, eine Kostenberechnung über die notwendigen Investitionen erstellt. Dabei wurde von einer Ausstattung des Spielplatzes mit einer Vogelnest-Schaukel, einem bodenebenen Trampolin, einem Wipptier sowie einer Sitzmöglichkeit (Bank) ausgegangen. Der hierfür benötigte Aufwand inklusive der benötigten Grabarbeiten (Fallschutz) beläuft sich auf rund 30.000,- Euro. (siehe Anlage)

Zudem wurden prinzipiell die Lage des Spielplatzes sowie mögliche Alternativstandorte überprüft. Zwar ist beabsichtigt, auf der anderen Straßenseite der Singener Straße / L 191 im Zug der Bebauung „Aach-Aue“ ebenfalls einen Spielplatz zu installieren. Allerdings ist die Überquerung der stark frequentierten Ortseinfahrtstraße ohne vorhandene sichere Querungshilfe („Zebrastreifen“) als sehr kritisch anzusehen. Die danach nächstmögliche Fläche an der Zufahrt zu der Straße „Im Hasel“ als früherer Standort des Spielplatzes wird, aufgrund der Lage direkt an der L 191, ebenfalls als nicht geeignet angesehen. Dies entspricht auch der bisherigen Entscheidung durch den Rat.

Die danach nächstgelegenen Spielplätze liegen an der Albrecht-Dürer-Straße oder in der Lessingstraße - also beide jenseits des Ortskerns von Rielasingen - und somit in nicht anzunehmender Entfernung. Die Einrichtung eines Spielplatzes im Schnaidholz (Zugang über Kiefern- oder Eichenweg) läge zwar örtlich näher, kommt aber sowohl wegen des fehlenden Grundstückeigentums als auch wegen der Verkehrssicherungspflicht im Waldgrundstück nicht in Frage.

Der Technische- und Umweltausschuss hat sich anlässlich seiner Sitzung am 14.01.2020 mit dem Thema auseinandergesetzt und der Wiedereinrichtung des Spielplatzes zugestimmt. Bei der Auswahl der Spielgeräte solle jedoch darauf geachtet werden, daß nach Möglichkeit kein „Latschariplatz“ entstehen wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die hierzu benötigten Mittel außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung zu stellen.
TOP 5
Bauantrag zum Nebau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Flurstücknummer 1845, Hardstraße 14, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Neusatz-West – Änderung” - Geänderte Antragsunterlagen

Vorbericht:

Der Spielplatz in der Straße „Im Mühlezelgle“ wurde im Zusammenhang mit der umgebenden Bebauung und nach Vorgaben des seit 25.04.1997 rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Mühlezelgle Süd“ eingerichtet. Da sich die Bewohnerstruktur der im Einzugsgebiet des Spielplatzes befindlichen Bebauung in den Folgejahren insoweit gewandelt hatte, dass der Spielplatz über längere Zeit nicht mehr angenommen und bespielt wurde, war der Technische Ausschuss anlässlich der Sitzung am 21.09.2016 zu dem Beschluss gekommen, den von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatz eines Klettergerätes 2018 nicht zu beschaffen und vielmehr die Fläche lediglich als Rasenfläche zu belassen. 

Seitens der Anwohner ist bei der Verwaltung nunmehr eine Unterschriftenliste zur Unterstreichung des erneuten Bedürfnisses der Wiedereinrichtung des Spielplatzes eingereicht worden. Das Ortsbauamt hat, anhand der geäußerten Wünsche der Anwohner, eine Kostenberechnung über die notwendigen Investitionen erstellt. Dabei wurde von einer Ausstattung des Spielplatzes mit einer Vogelnest-Schaukel, einem bodenebenen Trampolin, einem Wipptier sowie einer Sitzmöglichkeit (Bank) ausgegangen. Der hierfür benötigte Aufwand inklusive der benötigten Grabarbeiten (Fallschutz) beläuft sich auf rund 30.000,- Euro. (siehe Anlage)

Zudem wurden prinzipiell die Lage des Spielplatzes sowie mögliche Alternativstandorte überprüft. Zwar ist beabsichtigt, auf der anderen Straßenseite der Singener Straße / L 191 im Zug der Bebauung „Aach-Aue“ ebenfalls einen Spielplatz zu installieren. Allerdings ist die Überquerung der stark frequentierten Ortseinfahrtstraße ohne vorhandene sichere Querungshilfe („Zebrastreifen“) als sehr kritisch anzusehen. Die danach nächstmögliche Fläche an der Zufahrt zu der Straße „Im Hasel“ als früherer Standort des Spielplatzes wird, aufgrund der Lage direkt an der L 191, ebenfalls als nicht geeignet angesehen. Dies entspricht auch der bisherigen Entscheidung durch den Rat.

Die danach nächstgelegenen Spielplätze liegen an der Albrecht-Dürer-Straße oder in der Lessingstraße - also beide jenseits des Ortskerns von Rielasingen - und somit in nicht anzunehmender Entfernung. Die Einrichtung eines Spielplatzes im Schnaidholz (Zugang über Kiefern- oder Eichenweg) läge zwar örtlich näher, kommt aber sowohl wegen des fehlenden Grundstückeigentums als auch wegen der Verkehrssicherungspflicht im Waldgrundstück nicht in Frage.

Der Technische- und Umweltausschuss hat sich anlässlich seiner Sitzung am 14.01.2020 mit dem Thema auseinandergesetzt und der Wiedereinrichtung des Spielplatzes zugestimmt. Bei der Auswahl der Spielgeräte solle jedoch darauf geachtet werden, dass nach Möglichkeit kein „Latschariplatz“ entstehen wird. Der Ausschuss empfiehlt dem Gemeinderat, die hierzu benötigten Mittel außerplanmäßig im Haushaltsjahr 2020 zur Verfügung zu stellen.
TOP 6
Bauantrag zur Errichtung eines Anbaus an ein bestehendes Wohnhaus auf dem Grundstück Flurstücknummer 3062/21, Worblinger Straße 40, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Gänsweide”

Vorbericht:

Die Antragstellerin beabsichtigt, östlich des bestehenden Wohnhaus einen eingeschossigen Anbau mit einer Breite von 5,50 Meter und einer Tiefe von 4,10 Meter sowie einer Traufhöhe von 2,66 Meter und einer Firsthöhe von 3,50 Meter zu errichten. Dieser Anbau soll ein kleines Satteldach mit einer Dachneigung von 15 Grad erhalten.

Aus bauplanungsrechtlicher Sicht wird zu diesem Bauvorhaben wie folgt Stellung genommen: 

Mit dem Anbau wird auf voller Gebäudebreite von 5,50 Meter die östliche Baugrenze um zirka 1 Meter überschritten. Die Überschreitung dieser östlichen Baugrenze bedingt, dass der Eigentümer des östlich angrenzenden Grundstückes Flurstücknummer 3066/2 eine Abstandsflächenbaulast übernimmt, da der Mindestgrenzabstand unterschritten wird. 

Unter der Voraussetzung, dass diese Abstandsflächenbaulast übernommen wird, wird das Einvernehmen zu einer Befreiung für die Überschreitung dieser Baugrenze für vertretbar erachtet. 

Da im Bebauungsplan eine Dachneigung zwischen 35 Grad und 45 Grad vorgegeben ist, weicht die gewählte Dachneigung von 15 Grad hiervon deutlich ab. 
Nachdem es sich bei diesem Anbau um einen kleineren Baukörper handelt, wird aus städte-baulicher Sicht die Abweichung bei der Dachneigung für vertretbar erachtet. In der Folge kann das Einvernehmen zur erforderlichen Befreiung erteilt werden.

TOP 7
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 8
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen