Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 11.03.2020

Sitzungstermin:
Mi, 11.03.2020
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vorstellung der Sanierungsmaßnahme und der Brandschutzertüchtigung an der Hardbergschule sowie Beschlussfassung zur Erstellung des Bauantrags und Beauftragung der Fachingenieure

Vorbericht:

Der Altbau der Hardbergschule wurde 1960 errichtet und ist somit mittlerweile knappe 60 Jahre alt. 1987 wurde die Schule durch einen Anbau erweitert. 2007 wurde der Altbau energetisch saniert. Hierbei wurde auch eine Innenrenovierung durchgeführt. 2010 wurde die Heizungsanlage erneuert, die sich im UG des Altbaus befindet. Die in die Jahre gekommene Gasheizung wurde auf eine Hackschnitzelheizung umgestellt. 
Die Hardbergschule versorgt zwei weitere Gebäude mit Heizenergie und Warmwasser.

Geplante Sanierungsmaßnahme

Neubau, Baujahr 1987
Beim sogenannten Neubau müssen die Fassade und das Dach inklusive Aufdachdämmung saniert werden. Die Fassade ist durch unzählige Abrisse im Putz stark beschädigt. Hier kann Feuchtigkeit eindringen und zu weiteren Schäden führen. Gemäß ENEV wird auf die Fassade ein Wärmedämm-Verbundsystem aufgebracht. In diesem Zuge muss auch der Sonnenschutz, welcher sich in ungedämmten Beton-Fertigteilkästen befindet erneuert werden.

Die Dacheindeckung (Betondachstein) und die darunterliegende Aufdachdämmung haben ebenfalls witterungsbedingte Schäden. In Teilbereichen sind bereits Undichtigkeiten festgestellt worden. Das Dach wird bis zur Sichtschalung abgetragen und gemäß ENEV neu aufgebaut.
Im Zuge der geforderten Barrierefreiheit (LBO) soll ein Aufzug mit drei Haltestellen (UG–OG) auf der Südseite des Gebäudes, im Bereich des Flures, errichtet werden.
Die Sicherheitstechnischen Anforderungen an den Brandschutz und Personenschutz sind nicht erfüllt. In den Flucht- und Rettungswegen fehlt die Sicherheitsbeleuchtung. Das offene Foyer kann nicht entraucht werden. Ein zweiter baulicher Rettungsweg sowie Brandabschottungen zu den notwendigen Fluren sind nicht vorhanden.
Das Gebäude soll mit Sicherheitsbeleuchtung, Brandmeldeanlage, Brandabschottungen und weiteren baulichen Rettungswegen brandschutztechnisch ertüchtigt werden.

Die Installation einer Photovoltaikanlage auf den Pultdächern ist ebenfalls geplant, muss jedoch bezüglich ihrer Wirtschaftlichkeit noch überprüft werden.

Altbau, Baujahr 1960
Beim sogenannten Altbau wird die Dachfläche inklusive Lattung erneuert. Das Dach erhält eine regendichte Unterspannung mit Konterlattung (Belüftung). Die alten Heizkörper sowie die Verrohrung sollen ebenfalls erneuert werden, da bereits etliche Leckagen festgestellt wurden.
Im Zuge der geforderten Barrierefreiheit (LBO) soll ein Behinderten-WC im UG errichtet werden.

Die Sicherheitstechnischen Anforderungen an den Brandschutz und Personenschutz sind ebenfalls nicht erfüllt. Hier werden die gleichen Maßnahmen getroffen wie im Neubau. Zusätzlich sollen der Heizraum und der Hackschnitzelbunker vor dem Gebäude, in KG-Ebene, neu errichtet werden, da es nur mit sehr großem Aufwand möglich ist, die bestehenden Räume der Heizungsanlage (Heizraum, Hackschnitzellager u. Heizverteilung) bei ihrer jetzigen räumlichen Anordnung in F90/EI90 zu ertüchtigen.
Eine Ertüchtigung der bestehenden Trockenbauwand von der Heizverteilung zum Flur ist gar nicht möglich. Diese Wand müsste komplett abgebrochen und neu errichtet werden. Des Weiteren ist die horizontale brandschutztechnische Ertüchtigung fast unmöglich, da es sich im Bereich des Hackschnitzellagers um eine Rippendecke handelt.
Diese ist nur mit erheblichen Kosten als F90/EI90 Decke auszubilden. Da brandschutztechnische Ertüchtigungen der Bauteile im Bestand, kostenmäßig immer ein Risiko darstellen, sollen der Heizraum und das Hackschnitzellager vor dem Gebäude neu errichtet werden.
Der Hackschnitzelbunker würde dann das zirka 3-fache Lagervolumen besitzen und könnte direkt von oben befüllt werden. Dies hat zum einen den Vorteil, dass das ständige Begehen des Bunkers durch den Hausmeister entfällt und die Befüllung in größeren Zeitabständen erfolgen kann. Auch die Einbringung des Hackgutes würde sehr erleichtert werden.

Im Haushalt 2020 wurden hierfür, gemäß Kostenschätzung vom 10.07.2019, 1.461.000 Euro eingestellt.  
Ein Zuschussantrag im Rahmen des Förderprogrammes nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz (VwV KInvFG Kapitel 2) wurde vorsorglich bereits gestellt. Mit einer Förderentscheidung ist bis Ende April zu rechnen. Weitere Fördermöglichkeiten werden noch abgeprüft.

Sollte der Gemeinderat der vorgestellten Gesamtmaßnahme zustimmen, ist es notwendig die Fachingenieurbüros zur weiteren Planung zu beauftragen. Die Ingenieurbüros Franz und Hägele aus Radolfzell sowie das Büro Waldvogel aus Lörrach haben bereits etliche Sanierungsmaßnahmen für die Gemeinde projektiert. Es wird vorgeschlagen, die Aufträge an die oben genannten Büros zu erteilen. 
Die Planung und Bauleitung wird vom örtlichen Bauamt wahrgenommen.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die Realisierung eines Generationen Bewegungsparcours auf dem Schulgelände der Ten-Brink-Schule

Vorbericht:

In der Gemeinderatssitzung am 23.10.2019 hat Schulleiterin Birgit Steiner das geplante Projekt „Generationen-Bewegungsparcours“ auf dem Schulgelände der Ten-Brink-Schule näher dargelegt. In der Sitzung wurde der Ten-Brink-Schule das Signal gegeben, auf Grundlage der bestehenden Überlegungen die Planungen fortzuführen. Ferner wurde vereinbart, weitere Daten im Hinblick auf Spenden und Finanzierung einzuholen und die Angelegenheit dann nochmals im Gemeinderat zu erörtern. 
Im Gremium wurde mehrheitlich die Auffassung vertreten, dass der zentral gelegene Bewegungsparcours nicht nur von SchülerInnen der Ten-Brink-Schule, sondern auch von Vereinen sowie im Allgemeinen von „Jung und Alt“ genutzt werden kann.
Im Haushaltsplan 2020 wurde aufgrund eines ersten Kostenvoranschlages der Firma Kompan (Hersteller von Spiel- und Fitnessgeräten) inklusive der Bauhofleistungen ein Betrag von 55.000 Euro eingestellt. Aufgrund eines erweiterten Planungsvorschlages (zusätzliche Sport-/Fitnessgeräte) wird über einen erhöhten Kostenansatz zu beraten sein.
Der aktualisierte Planentwurf wird den Mitgliedern des Gemeinderates per Mail als pdf-Datei nachgereicht.  

Im Hinblick auf weitere Kooperationen wird der aktualisierte Planentwurf des Generationen-Bewegungsparcours im Vorfeld der Gemeinderatssitzung den betreffenden örtlichen Sport-/Fußballvereinen näher vorgestellt.

Für eine mögliche Umsetzung des Bewegungsparcours im Sommer 2020 ist ein zeitlicher Vorlauf erforderlich, nachdem die Sport- und Fitnessgeräte baldmöglichst ausgeschrieben werden müssen. Die Damen und Herren werden deshalb um Beratung und Beschlussfassung gebeten.

TOP 4
Erlass einer Rechtsverordnung über den verkaufsoffenen Sonntag aus Anlass der Gewerbeschau in Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Am 25. und 26. April 2020 findet in Rielasingen-Worblingen wieder die vom örtlichen Handel- und Gewerbeverein organisierte Gewerbeschau statt (zuletzt 2018). Für diesen Anlass ist eine Rechtsverordnung nach dem Ladenöffnungsgesetz Baden-Württemberg (siehe Anlage) notwendig.
TOP 5
Vorstellung eines Bauvorhabens mit zwei Mehrfamiliengebäuden auf den Grundstücken Flurstücknummern 5222/Teil und 5222/3/Teil, Hegaustraße im Baugebiet “Fabrikgut Ost”

Vorbericht:

Für die Grundstücke Flurstücknummern 5222/Teil und 5222/3/Teil wurde der Bebauungsplan „Fabrikgut Ost“ aufgestellt und am 28.11.2018 in Kraft gesetzt. Der Eigentümer dieser Grundstücke beabsichtigt, dieses Gelände demnächst zu bebauen. Vorgesehen sind insbesondere zwei Mehrfamiliengebäude mit vier beziehungsweise sechs Vollgeschossen und einer großen Tiefgarage. Der Eigentümer wird dieses Projekt in der Sitzung vorstellen.


TOP 6
Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Ökonomiegebäude sowie Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern mit je 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flurstücknummer 1916/3, Oberdorfstraße 9
und 9 A in 78239 Rielasingen-Worblingen im nichtüberplanten Innenbereich

Vorbericht:

Der Technische- und Umweltausschuss hat sich in seiner öffentlichen Sitzung am 18.09.2019 mit einem Bauantrag zum Abbruch des vorhandenen Wohnhauses mit Ökonomiegebäude sowie zum Neubau von 2 Mehrfamilienhäuser mit 8 Wohneinheiten beziehungsweise 6 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flurstücknummer 1916/3, Oberdorfstraße 9 und 9 A im nichtüberplanten Innenbereich befasst. Dabei wurde seitens der Verwaltung festgestellt, dass sich die beiden Gebäude hinsichtlich Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung einfügen, da sich die Gebäude aufgrund des gewählten Flachdachs mit einer Normal-Null-Höhe des Dachs von maximal 431.27 Meter über Normal-Null im Rahmen der Umgebungsbebauung von 431.85 Meter über Normal-Null und 433.30 Meter über Normal-Null bewegen. 
    
Auch hinsichtlich der Grundstücksfläche, die überbaut werden soll, bewegen sich beide Gebäude noch im Rahmen des Wohnbauvorhabens, dem kürzlich auf der westlichen Teilfläche des Grundstücks Flurstücknummer 35/1 an der Oberdorfstraße, zugestimmt wurde.

Da die zwei relativ großen Baukörper, die traufständig zur Oberdorfstraße stehen, aufgrund des gewählten Flachdachs zumindest optisch dreigeschossig in Erscheinung treten, war der Technische- und Umweltausschuss überwiegend der Auffassung, dass diese Baukörper gegenüber der nördlichen und südlichen Bebauung sehr mächtig und als Fremdkörper wirken und damit eine Beeinträchtigung des Ortsbildes befürchtet wird. 

Zusätzlich war zum Zeitpunkt dieser Beratung noch nicht klar, ob die entwässerungstechnische Erschließung gewährleistet ist.

Aufgrund dieses Sachverhalts hat der Technische- und Umweltausschuss beschlossen, die Zustimmung zum vorliegenden Bauantrag zu versagen und in der nächsten Gemeinderatssitzung am 13.10.2019 ein Bebauungsplanverfahren auf den Weg zu bringen.
Gemäß diesem Beschluss hat der Gemeinderat in seinen Sitzungen am 13.10.2019 und 23.10.2019 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Oberdorfstraße“ beschlossen. Die Verwaltung hat beim Landratsamt Konstanz die Zurückstellung der Entscheidung über den oben genannten Bauantrag für die Dauer eines Jahres beantragt. 

Aufgrund der ablehnenden Entscheidung des Technischen- und Umweltausschusses hat der Antragsteller bei der Verwaltung vorgesprochen und geänderte Pläne vorgelegt, nach denen sich zum einen die überbaute Fläche deutlich auf eine Grundflächenzahl von 0,37 reduziert hat und anstelle des früher geplanten Flachdaches jetzt Satteldächer mit einer Dachneigung von jeweils 37 Grad vorgesehen sind. Nach Aussage des Planverfassers wird die Zweigeschossigkeit eingehalten. Laut den überarbeiteten Planunterlagen weisen beide Gebäude eine geplante Traufhöhe von 429.15 beziehungsweise 429.5 Meter über Normal-Null und eine Firsthöhe von 432.7 beziehungsweise 432.9 Meter über Normal-Null auf. Während beim südlich angrenzenden Gebäude „Oberdorfstraße 7“ die Traufhöhe bei 428.0 Meter über Normal-Null und damit deutlich darunter liegt, liegt die Firsthöhe mit 433.3 Meter über Normal-Null höher.
Beim westlich gelegenen Gebäude „Lutherstraße 13“ beträgt die Traufhöhe 428.2 Meter über Normal-Null und die Firsthöhe 431.8 Meter über Normal-Null. 
Demgegenüber beträgt bei dem kürzlich genehmigten Wohnbauvorhaben in der Oberdorfstraße 4 die Traufhöhe 428.79 Meter über Normal-Null und die Firsthöhe 432.99 Meter über Normal-Null. 

Durch die Reduzierung der überbauten Fläche auf eine Grundflächenzahl von 0,37, durch die Änderung des Flachdachs in ein Satteldach und durch die geplanten Gebäudehöhen, die sich gerade noch im Rahmen der vorhandenen und der genehmigten Bebauung bewegen, wurde die Auffassung vertreten, dass noch von einem Einfügen ausgegangen werden kann und dass die Gefahr von städtebaulichen Spannungen nicht mehr gesehen wird. Eine Beeinträchtigung des Ortsbildes dürfte damit auch nicht mehr gegeben sein. 

Der Antragsteller bat um Mitteilung der Gemeinde, ob er auf Basis dieser Umplanung einen Bauantrag einreichen könne und damit vor der Erstellung des Bebauungsplanes eine Genehmigung zu erwarten sei, da er die Gebäude 2020 realisieren möchte.
Mit dieser geänderten Planung hat sich der Gemeinderat in seiner öffentlichen Sitzung am 19.11.2019 befasst und war sich nach diesem ausführlichen Sachvortrag mit Stimmenmehrheit darüber einig, dem Anfragesteller ein positives Signal für die nun aktuell vorgelegte Überplanung des Grundstückes Flurstücknummer 1916/3 zu übermitteln. 

Am 26.02.2020 ist auf der Basis der am 19.11.2019 vorgestellten Planung der Bauantrag für zwei Mehrfamilienhäuser mit je 6 Wohnungen und insgesamt 24 Stellplätzen eingegangen, wobei es sich um 16 Stellplätze in der geplanten Tiefgarage und 8 oberirdische Stellplätze handelt.
Mit den beiden zweigeschossigen Gebäuden wird die am 19.11.2019 vorgestellte Planung hinsichtlich der überbauten Fläche von 413 Quadratmeter exakt eingehalten. Auch die Gebäudehöhen (Trauf- und Firsthöhen) und die Dachneigung von 37 Grad decken sich mit der Planung vom 19.11.2019 oder sind sogar geringfügig niedriger.
In der Summe kann damit von einem Einfügen in die Umgebungsbebauung ausgegangen werden.


TOP 7
Annahme von Einzelspenden
Die Volksbank SBH eG möchte der Hebelschule für die Beschaffung von zwei fahrbaren Basketballkörben und Kleinspielgeräte für den Außenbereich 500 Euro zuwenden.
Die Volksbank ist eine der Hausbanken der Gemeinde.

TOP 8
Vergabe der Arbeiten zur Erneuerung einer Trinkwasserleitung in der Zollstraße
- Rohrlegearbeiten
- Erdarbeiten

Vorbericht:

Am 12.02.2020 hat die Verwaltung die Dringlichkeit der Maßnahmen vorgestellt. Der Gemeinderat hat eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 140.000 Euro beschlossen. 

Am 27.02.2020 fand die Submission statt. Die geprüften Ergebnisse werden in der Sitzung vorgestellt.
TOP 9
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 10
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen