Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 17.06.2020

Sitzungstermin:
Mi, 17.06.2020
Sitzungsbeginn:
18:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Festsaal der Talwiesenhallen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe über die Lieferung von preisgebundenen Schulbüchern gemäß Lernmittelverordnung für das Schuljahr 2020/2021

Vorbericht:

Wie in den letzten Jahren hat die Beschaffungsstelle einen geschätzten Auftragswert ausgeschrieben. Der Auftragswert beläuft sich auf circa 40.000,00 Euro.

Eine Prüfung der Angemessenheit der Preise (Paragraph 16 Absatz 6 VOL/A) entfällt, da der Preis infolge der Buchpreisbindung kein Bewertungskriterium ist. Kriterien für den Zuschlag sind die im Angebotsschreiben aufgeführten Serviceleistungen. In einer Matrix wurden wünschenswerte und zulässige Service-Leistungen aufgeführt, die vom Bieter mit „ja“ oder „nein“ anzukreuzen sind. Jedes Kreuz für ja wird mit einer gewissen Punktzahl bewertet. Die jeweilige Punktezahl ist in der Matrix aufgeführt. Das Angebot mit den meisten Punkten wird als das wirtschaftlichste gewertet. 
In der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung (Paragraph 16 Absatz 7 und 8 VOL/A) haben sich alle Angebote als gleich wirtschaftlich erwiesen; somit entscheidet über den Zuschlag das Los.
TOP 3
Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Kindergartengebühren für den Monat Juni 2020

Vorbericht:

Die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen sind anlässlich der Fassung der Corona-Verordnung vom 16. Mai 2020 weiter geöffnet worden. Der eingeschränkte Betrieb wird gestattet für Kinder, die zur Teilnahme an der erweiterten Notbetreuung berechtigt sind. Die Landesregierung hat am 26. Mai 2020 angekündigt, die Kindertageseinrichtungen bis spätestens Ende Juni 2020 wieder vollständig öffnen zu wollen.

Nachdem im Rahmen einer Eilentscheidung des Bürgermeisters auf eine Erhebung der Elternbeiträge für den Monat April 2020 für die kommunalen Kinderhäuser verzichtet wurde, beschloss der Gemeinderat in seiner Sitzung am 13.05.2020 für den Monat Mai gleich zu verfahren. Im Sinne der Gleichbehandlung wurde es befürwortet, dass die freien Kindergartenträger nicht schlechter als kommunale und kirchliche Träger gestellt werden sollten. Deshalb wurde zugestimmt, die Einnahmeausfälle für die Kita Wirbelwind und die Kita Klangwolke für den Monat Mai zu übernehmen, um alle Eltern, deren Kinder die Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde nicht besuchen dürfen, vom Elternbeitrag frei zu halten und damit die Familien zu entlasten. 

Die Damen und Herren des Gemeinderates werden um Entscheidung gebeten, ob auch beim Monat Juni 2020 auf die zunächst ausgesetzten Gebühren bei den kommunalen Kinderhäusern verzichtet wird. Hierbei ist zu berücksichtigen, wann eine vollständige Öffnung der Kindertageseinrichtungen erfolgt.
Um die Gleichbehandlung bei allen Trägern zu gewährleisten, wäre es weiterhin erforderlich, dass seitens der Gemeinde die Einnahmeausfälle der Kindertageseinrichtungen der freien Träger (Klangwolke, Wirbelwind) übernommen werden.
TOP 4
6. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungseinrichtungen ab 01.08.2020

Vorbericht:

Aufgrund der Corona-Pandemie wurden die Kindertageseinrichtungen Mitte März geschlossen. In den Einrichtungen wurde sofort die Notbetreuung gemäß Corona-Verordnung umgesetzt. Ab Ende April wurde die erweiterte Notbetreuung angeboten. Seit Ende Mai können die kommunalen Kinderhäuser den eingeschränkten Regelbetrieb für Vorschulkinder anbieten.

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 13.05.2020 dem Erlass der monatlichen Kindergartengebühren für April und Mai zugestimmt, wenn die Familien nicht die Notbetreuung, die erweiterte Notbetreuung oder den eingeschränkten Regelbetrieb in Anspruch genommen haben.
Wurde die Notbetreuung, die erweiterte Notbetreuung oder der eingeschränkte Regelbetrieb in Anspruch genommen, so wurde Gebühren erhoben. Erfolgte nur eine teilweise Inanspruchnahme, so wurde die Gebühr auch anteilig für Tage beziehunsweise Wochen erhoben.

Da viele Eltern die Betreuung der Kinder während des eingeschränkten Betriebes selbst organisieren mussten und dadurch erheblich belastet wurden, soll die Ferienbetreuung im Kindergartenjahr 2019/2020 ausnahmsweise auch für U3 Kinder angeboten werden. Das Angebot der Ferienbetreuung bleibt wie in der Vergangenheit auf die Angebotsformen Regelkindergarten und verlängerte Öffnungszeiten beschränkt. Da im U3 Bereich kein Regelkindergarten angeboten wird, wird hier der Halbtagskindergarten angeboten.

Da in Paragraf 6 der Satzung nur die Gebühren für Ü3 Kinder festlegt sind, muss der Paragraf ergänzt werden, damit für die Ferienbetreuung der U3 Kinder eine Gebühr erhoben werden kann. Die Änderungen sind in der Anlage in kursiver Schrift hervorgehoben.

Die Gebühr der Ferienbetreuung der Ü3 Kinder bleibt unverändert.
Die Kalkulation der Gebühr der Ferienbetreuung der U3 Kinder entspricht dem Berechnungsschema der Ü3 Feriengebühr mit einem Aufschlag von 30 Prozent.


TOP 5
Sachstandsbericht zur aktuellen Haushaltsentwicklung:
Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung mit den Auswirkungen der Corona-Pandemie

Vorbericht:

Die Mai-Steuerschätzung stellte die Steuerschätzer vor bislang noch nie dagewesene Unwägbarkeiten. Der weitere Verlauf der Pandemie in Deutschland musste ebenso wie die weltweiten finanziellen Auswirkungen abgeschätzt werden und im Ergebnis Berücksichtigung finden.
Angesichts dieser Unsicherheiten, wird im September eine Interims-Steuerschätzung stattfinden. Verglichen mit der Oktober-Steuerschätzung haben die Steuerschätzer für die Kommunen Steuerausfälle von 15,6 Milliarden Euro prognostiziert.

Zur Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission (Gremium von Kommunalen Landesverbänden und Land) am 25.05.2020 lagen die für die Kommunen des Landes Baden-Württemberg berechneten Steuermindereinnahmen vor.

Gemeindeanteils der Einkommensteuer:

Die Ertragsminderung ist für die Gemeinde erheblich größer als von der Verwaltung angenommen. Es werden hier Einnahmeausfälle von 888.000 Euro erwartet.

Gemeindeteils an der Umsatzsteuer und des Familienleistungsausgleichs:

Die Einnahmeausfälle werden 105.000 Euro betragen.

Kommunalen Finanzausgleich:

Die Gemeinsame Finanzkommission hat auf Initiative der Kommunalen Landesverbände eine weitere Soforthilfe als reine Liquiditätshilfe für die Kommunen beschlossen. Es werden aber keine zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung gestellt, sondern die 2. Teilzahlung des Kommunalen Finanzausgleichs wird aufgrund der Mai-Steuerschätzung nicht reduziert. Sie wird in gleicher Höhe wie die 1. Teilzahlung geleistet. Diese erhöhte 2. Teilzahlung ist aber lediglich als Vorschuss-Zahlung anzusehen. Eine Kürzung des Kommunalen Finanzausgleiches aufgrund der Ergebnisse der Mai-Steuerschätzung ist bis zur Abschlusszahlung im nächsten Jahr nicht auszuschließen und würde für die Gemeinde Einnahmeausfälle von 927.000 Euro bedeuten. Hier kann hoffentlich eine Einigung mit dem Land erzielt werden, dass die Kürzung des Kommunalen Finanzausgleiches gemäßigt ausfällt.

Gewerbesteuer:

Die Mai-Steuerschätzung rechnet mit einem bundesweiten Rückgang von rund 25 Prozent. Dies würde bei einem Haushaltsplanansatz von 2,75 Millionen Euro Einnahmeausfälle von 687.000 Euro bedeuten. Die Verwaltung rechnet damit, dass der Rückgang nicht in dieser Höhe ausfallen wird, da in der Gemeinde überwiegend mittelständische Betriebe vorhanden sind. Dennoch haben Betriebe bereits die Vorauszahlung in Summe von 140.000 Euro herabsetzen lassen. Die Verwaltung geht von Einnahmeausfällen von 500.000 Euro aus.

Vergnügungssteuer:

Die Spielhallen waren von Mitte März bis Mitte Mai geschlossen, ebenso die Gaststätten mit Spielgeräten. Die Ertragsminderung wird sich auf mindestens 70.000 Euro belaufen.

Kindergartengebühren:

Der Gemeinderat hat die Gebühren für die Monate April und Mai erlassen. Die Einnahmeausfälle belaufen sich auf 73.200 Euro.
Den Einrichtungen Wirbelwind und Klangwolke der freien Träger wurden die Einnahmeausfälle April und Mai als Vorschuss-Zahlung mit insgesamt 22.900 Euro ausgeglichen.
Der vom Land hierfür vorgesehene Anteil der Soforthilfen I und II reichen nicht aus, um die Einnahmeausfälle vollständig auszugleichen. Der Gesamtbetrag der Soforthilfen I und II ist aber ausreichend.

Naturbad Aachtal:

In der Saison 2019 konnten bis Mitte Juni Gebühreneinnahmen von 14.300 Euro erzielt werden.

Mehraufwendungen:

Für Schutzmaterial und Umsetzung der Hygienekonzepte wurden bis Mitte Mai 21.600 Euro aufgewendet.

Vorausgesetzt, dass das Land den kommunalen Finanzausgleich entsprechend der Mai-Steuerschätzung kürzt, ergeben sich bei dieser schlechtesten Annahme Mindererträge und Mehraufwendungen von insgesamt 2,5 Millionen Euro im Ergebnishaushalt.

Der Gemeinderat wurde am 13.05.2020 von der Verwaltung erstmals von zu erwarteten Einnahmeausfällen (ohne Ausfälle des kommunalen Finanzausgleichs) von bis zu 1,5 Millionen Euro in Kenntnis gesetzt. Auch wurde der Gemeinderat über die von der Verwaltung ergriffenen Maßnahmen unterrichtet.

Als Anlage hat die Verwaltung, auf Grundlage der Seiten 249 bis 281 des Haushaltsplanes 2020, eine Übersicht über mögliche Einsparungen erarbeitet. Diese Liste ist noch nicht endgültig, da Abteilungen noch Einsparmöglichkeiten überprüfen. Darüber wird im Sachvortrag berichtet.
Minderaufwendungen im Gebäudeunterhalt und Bewirtschaftungskosten durch das Betriebsverbotes von Einrichtungen entstehen, sind aber nicht aufgeführt, da hier keine konkreten Werte genannt werden können.

Da es auch Aufgabe der staatlichen Haushaltswirtschaft ist, sich antizyklisch zum Konjunkturverlauf zu verhalten, müssen die Einsparungsmöglichkeiten abgewogen werden. Die Gemeinde kann sich als öffentlicher Auftraggeber nicht vollständig zurückziehen.
Einige vorgeschlagene Verschiebungen von Projekten sind nicht nur dem zu erwartenden Haushaltsdefizit geschuldet, sondern auch der Umsetzbarkeit bis Jahresende.
Für begonnene Projekte können Haushaltsmittel unter bestimmten Voraussetzungen durch Ermächtigungsübertragungen ins kommende Haushaltsjahr übertragen werden, so dass eine Fortführung über den Jahreswechsel gewährleistet ist.
TOP 6
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

1. Die Volksbank SBH eG hat dem Kinderhaus Rosenegg einen Betrag von 100 Euro zugewendet, da die Kinder im vergangenen Jahr den Christbaum in der Geschäftsstelle geschmückt haben.
Die Volksbank ist eine der Geschäftsbanken der Gemeinde.

2. Der Malerbetrieb Hans-Peter Auer, Industriepark 201 in Gottmadingen möchte das Leitungsbüro des Kinderhauses Fröbel renovieren und der Gemeinde die Arbeiten als Geldspende in Form einer Aufwandsspende zukommen lassen.
Geschäftsbeziehungen bestehen keine.


TOP 7
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 8
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen