Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Sitzung des Finanz- und Sozialausschusses 07.10.2020

Sitzungstermin:
Mi, 07.10.2020
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsort
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Sitzungsort
Talwiesenhallen Eingangsbereich.
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Festsaal Talwiesenhallen
Dr.-Fritz-Guth-Straße 7
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V.
a) Rechnungsergebnis für das Schuljahr 2019
b) Haushaltsplan für das Schuljahr 2020

Vorbericht:


Die erweiterte Vorstandschaft der Jugendmusikschule Westlicher Hegau e.V. hat in seiner Sitzung am 02.03.2020 das Rechnungsergebnis für das Schuljahr 2019 und den Haushaltsplan für das Schuljahr 2020 behandelt.
Die wesentlichen Inhalte wurden vom Rechnungsamt in der Anlage zusammengestellt und werden in der Sitzung erläutert.
TOP 2
Dorfhelferinnenstation Rielasingen-Worblingen
- Stationsabrechnung 2019

Vorbericht:


Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen und die Stadt Singen sind gemeinsame Stationsträger der Dorfhelferinnenstation Rielasingen-Worblingen.
Gemäß Vertrag setzt das Dorfhelferinnenwerk Sölden e.V. (DHW) ihre Dorfhelferinnen in der Station ein. Das DHW rechnet unmittelbar mit den Kostenträgern ab. Gemäß Vertrag müssen die Stationsträger jedoch das jährliche Defizit ausgleichen und jährliche Vorauszahlungen auf das zu erwartende Defizit und den sogenannten Dauerzuschuss (Liquiditätsreserve) leisten. Dies aber nur, wenn die vorgetragenen Jahresüberschüsse aus Vorjahren, das sogenannte Saldo, nicht ausreicht. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat ihre Kostenbeteiligung im Vertrag auf jährlich 5.000 Euro gedeckelt.
Die Stationsträger stellen die Einsatzleitung. 
Das Einsatzgebiet der Station erstreckt sich auf die Gemeinde Rielasingen-Worblingen und die Stadt Singen. Die Dorfhelferinnen der Station helfen aber auch in anderen Stationen aus und umgekehrt.

Mit Schreiben vom 08.02.2020 übersandte das Dorfhelferinnenwerk Sölden e. V. die Stationsabrechnung 2019.
Insgesamt wurden im Jahr 2019 im Stationsgebiet 4.758,87 Einsatzstunden geleistet (Vorjahr 5.009,5  Einsatzstunden). Die Inanspruchnahme von Familien aus Rielasingen-Worblingen lag bei 38,76 Prozent (Vorjahr 36,76 Prozent) und ist damit weiterhin steigend.

Die AOK hat 2015 und 2016 als einzige Krankenkasse einen kostendeckenden Erstattungssatz je Einsatzstunde gezahlt. In 2019 haben die Ersatzkassen erstmals einen kostendeckenden Erstattungssatz je Einsatzstunde gezahlt. Bei den anderen Kostenträgern ergaben sich wiederrum nicht übernommener Kostenanteile an einer Einsatzstunde. Der nicht gedeckte Anteil erhöhte sich bei der AOK und den sonstigen Primärkassen um 0,54 Euro gegenüber dem Vorjahr. Nur die Landwirtschaftliche Sozialversicherungen reduzierten die nicht übernommenen Kosten je Stunde um bis zu 0,20 Euro.
Das DHW ist seit Jahren mit den Krankenkassen in Verhandlungen. Die Verhandlungen stagnieren aber und so kam es 2019 wieder zu den höheren Defiziten.

Im Jahr 2019 ergab sich bei der Station einen Fehlbetrag von 10.607,10 Euro (Vorjahr 1.985,42 Euro).
Vom Fehlbetrag entfallen, aufgrund des Anteils der Einsätze, auf die Gemeinde Rielasingen-Worblingen 4.136,77 Euro (Vorjahr 734,61 Euro). Der Fehlbetrag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen liegt damit unter dem jährlichen Höchstaufwand von 5.000 Euro. 

Vorauszahlungen sind für 2020 in Höhe von 1.753,79 Euro festgesetzt.

Der Finanz- und Sozialausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.
TOP 3
Abwasserzweckverband Hegau-Süd
Jahresabschluss 2019

Vorbericht:


Der Abwasserzweckverband Hegau-Süd hat den Jahresabschluss 2019 in der Verbandsversammlung am 10.07.2020 festgestellt.

Die Gewinn- und Verlustrechnung 2019 weist systembedingt ein Jahresergebnis von 0 Euro aus. Dies liegt daran, dass die Aufwendungen vollständig durch Erträge beziehungsweise durch die Umlagezahlungen der Verbandsmitglieder gedeckt werden. Die Aufwendungen des Jahres 2019 lagen um 761.123 Euro unter den Planansätzen. Wenigeraufwendungen entstanden bei den Entsorgungs- und Stromkosten, den Instandhaltungskosten und den chemischen Hilfsmitteln. 
Dadurch betrugen die Umlagezahlungen der Mitgliedsgemeinden insgesamt 5.259.722,50 Euro (Vorjahr 4.815.619,77 Euro) und lagen damit um 758.678 Euro unter dem Planansatz. 
Die Umlageabrechnung erfolgt nach Mengen- und Schmutzfrachteinleitungen. Dies stellt grundsätzlich eine verursachergerechte Belastung der Verbandsgemeinden sicher. Auf die Ermittlung der Abwassermenge durch Messung wird seit 2014 verzichtet, da die Messung zu erheblichen Problemen und Kosten führte. Es wird nun ein Mittelwert aus den Messdaten der Jahre 2008 bis 2012 angewandt. Seit dem Jahr 2016 erhebt die Schweiz die Mikroverunreinigungsumlage für die fehlende vierte Reinigungsstufe.
Im Vermögensplan standen rund 2.279.515 Euro zur Verfügung, davon 1.043.715 Euro aus Ausgaberesten. Hiervon wurden 1.216.165 Euro verausgabt, hauptsächlich für die Erneuerung der Schlammbehandlung/Gasanlagen, die Erneuerung der Steuerungsanlagen und den Ersatz eines Betriebsfahrzeuges. Es wurde ein Ausgaberest von 828.949 Euro ins nächste Jahr übertragen.

Der Schuldenstand zum 31.12.2019 beträgt 19.838.102,51 Euro und liegt damit unter dem Vorjahresendstand von 20.634.796,36 Euro. Diesem Schuldenstand steht aber auch ein langfristiges Anlagevermögen in Höhe von 20.833.609,00 Euro gegenüber. Im Berichtsjahr wurde kein Darlehen aufgenommen. Rücklagen bestehen bei dem Verband nicht.

Für Rielasingen-Worblingen betrug die Umlagezahlung 331.957 Euro (Vorjahr 303.707 Euro) und lag damit um 51.643 Euro unter dem Planansatz. Im Abwasserzweckverband Hegau-Süd hat Rielasingen-Worblingen einen Mengenanteil von 5,95 Prozent und einen Schmutzfrachtanteil von 5,92 Prozent.

Der Finanz- und Sozialausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

TOP 4
Abwasserverband Radolfzeller Aach
Jahresabschluss 2019

Vorbericht:


Der Abwasserverband Radolfzeller Aach wird den Jahresabschluss 2019 in der Verbandsversammlung Ende des Jahres feststellen.

Der Jahresabschluss 2019 wurde erstmals nach den Vorschriften des Neuen Kommunalen Haushaltsrechts (NKHR) aufgestellt, da der Verband zum 01.01.2019 auf die neue Systematik umgestellt wurde.
Der Ergebnishaushalt weist systembedingt ein Jahresergebnis von 0 Euro aus. Dies liegt daran, dass die Aufwendungen vollständig durch Erträge beziehungsweise durch die Umlagezahlungen der Verbandsmitglieder gedeckt werden. Die Aufwendungen betrugen 1.336.173 Euro (Vorjahr 1.578.809 Euro). Der Planansatz belief sich auf 1.651.000 Euro. Mehrerträge ergaben sich bei der Auflösung der Investitionszuweisungen. Wenigeraufwendungen ergaben sich bei den Unterhaltungsarbeiten und den Abschreibungen. Da die Nutzungsdauer des Anlagevermögens in Hinblick auf das Neue Haushaltsrecht bereits im Vorjahr überprüft und wertberichtigt wurde, kam es zu den Planabweichungen und zu dem wesentlich höheren Vorjahresergebnis.

Die abzurechnende Betriebskostenumlage betrug 1.179.775,41 Euro und lag unter dem Planansatz von 1.420.000 Euro.

Im Finanzhaushalt standen gemäß Planansatz 560.000 Euro für Investitionen zur Verfügung. Verfügt wurde über 566.028 Euro und hiervon sind durch tatsächliche Auszahlung 442.407,42 Euro in die Finanzrechnung eingeflossen. Über 5.700 Euro wurde eine Ermächtigungsübertragung in das Jahr 2020 gebildet. Es wurden das neue BHKW und der Schwimmstoffrückhalt RÜB Weiler hergestellt. Auch wurde die Messgerätetechnik im Zuge des neuen Nachklärbeckens umgerüstet.

Der Schuldenstand beträgt am 31.12.2019 5.956.437,20 Euro (Vorjahr 6.264.891,86 Euro). Diesem Betrag steht ein langfristiges Anlagevermögen in Höhe von 6.678.536,79 Euro gegenüber. Im Berichtsjahr wurde kein Darlehen aufgenommen.

Die Betriebskostenumlage von insgesamt 1.188.277,11 Euro (Vorjahr 1.278.853,31 Euro) liegt umgerechnet auf den Kubikmeter Abwasser unter der der Vorjahren, da die Aufwendungen insgesamt abnahmen. Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat im Jahr 2017 258.872 Kubikmeter (Vorjahr 250.784 Kubikmeter) Abwasser der Kläranlage zugeführt und musste hierfür im Jahr 2019 eine Betriebskostenumlage in Höhe von 458.633,15 Euro (Vorjahr 484.372,99 Euro) leisten.

Der Finanz- und Sozialausschuss wird um Kenntnisnahme gebeten.

TOP 5
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 6
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen