Wasserversorgung.

Zisternen und Versickerungsanlagen

Wird Niederschlagswasser gesammelt und oder genutzt (zum Beispiel mittels Zisterne oder Sickermulden, Rigolen), so wird unter bestimmten Bedingungen auch ein Bonus auf die angeschlossene Fläche gewährt.

Flächen, die über eine Zisterne oder Versickerungsanlage, Verrieselungsanlage (zum Beispiel Mulde, Rigole) entwässern und wenn diese nicht an die Kanalisation angeschlossen ist, werden für die Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt. Es muss dabei aber sichergestellt sein, dass selbst bei starken Regenereignissen, kein Wasser in die Kanalisation eingeleitet wird.

Bei Versickerungsanlagen mit Notüberlauf wird die daran angeschlossene Fläche nur mit 10 Prozent angerechnet, wenn die Versickerungsanlage ein Stauvolumen von mindestens 2 Kubikmeter (= 2000 Liter) und ein Stauvolumen von 1 Kubikmeter je angefangener 25 Quadratmeter angeschlossener Fläche hat. Reicht das Stauvolumen nicht für die gesamte Fläche aus, so wird die maximale Teilfläche begünstigt und die Restfläche voll angerechnet.

Eine Zisterne ist eine feste bauliche Einrichtung zur Sammlung und Speicherung von Niederschlagswasser. Als Zisternen gelten solche Einrichtungen, die mindestens ein Speichervolumen von 2 Kubikmeter (= 2000 Liter) haben. Es wird unterschieden zwischen Zisternen mit Brauchwassernutzung zum Beispiel für Waschmaschine oder Toilettenanlage und Zisternen zur Gartenbewässerung. Gebührenrelevant sind bei beiden Zisternenarten nur solche mit einem Notüberlauf in die öffentliche Abwassereinrichtung.

Bei Zisternen zur Brauchwassernutzung mit Notüberlauf wird die daran angeschlossene Fläche nur mit 10 Prozent angerechnet, wenn die auf dem Grundstück vorhandene Brauchwasserzisterne ein Fassungsvolumen von mindestens 2 Kubikmeter (= 2000 Liter) und ein Speichervolumen von 1 Kubikmeter je angefangener 25 Quadratmeter angeschlossener Fläche hat. Reicht das Speichervolumen nicht für die gesamte Fläche aus, so wird auch hier die maximale Teilfläche begünstigt und die Restfläche voll angerechnet.

Für Zisternen zur Gartenbewässerung mit Notüberlauf gelten die gleichen Bedingungen wie für Brauchwasserzisternen, jedoch werden bei Erfüllung der Voraussetzungen nur 50 Prozent der an die Zisterne angeschlossenen Fläche angerechnet.

Weitere Informationen:

Schema Zisterne und Versickerungsanlagen
(Adobe pdf-Datei 16 KB)

Ausfüllhilfe für Zisternen und Versickerungsanlagen
(Adobe pdf-Datei 221 KB)



Weitere Informationen

Der Datensatz konnte nicht gefunden werden

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen