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Bebauungsplan Beim Arlener Pfarrgarten 3. Änderung

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.09.2021 die Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften einstimmig beschlossen. Zuvor hatte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Beim Arlener Pfarrgarten – 3. Änderung“ sowie dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgte bereits in der öffentlichen Sitzung am 12.05.2021.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13a des Baugesetzbuches als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2a Baugesetzbuch. Die Belange des Umweltschutzes sind in einem Umweltbeitrag berücksichtigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat nunmehr in seiner öffentlichen Sitzung am 09.03.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Beim Arlener Pfarrgarten – 3. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach Paragraph 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Das Gebiet für diese Bebauungsplanänderung und für die Örtlichen Bauvorschriften umfasst die Grundstücke Flurstücknummern 5129/2 und 5131/1 in der Lindenstraße auf der Gemarkung Rielasingen.

Ziel der Bebauungsplanänderung ist es, Bauvorhaben zur Schaffung von zusätzlichem Wohnraum zu ermöglichen. Das Grundstück Flurstücknummer 5131/1 sowie eine rückwärtige Teilfläche des Grundstückes Flurstücknummer 5129/2 sind in den rechtsverbindlichen Bebauungsplänen „Beim Arlener Pfarrgarten“ sowie „Beim Arlener Pfarrgarten – 1. Änderung“ als private Grünflächen ausgewiesen. Eine Bebauung dieser Flächen ist aufgrund dieser Festsetzung nicht möglich. Mit der 3. Änderung sollen die Flächen als Bauland ausgewiesen werden.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen