Luftbild Nördliche Hauptstraße.

Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 6. Änderung“

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.12.2021 die Offenlegung des Bebauungsplanes und der örtlichen Bauvorschriften einstimmig beschlossen. Zuvor hatte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße - 6. Änderung“ sowie dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgte bereits in der öffentlichen Sitzung am 29.09.2021.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgte im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13a des Baugesetzbuches als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a Baugesetzbuch. Die Belange des Umweltschutzes sind in einer Darstellung der Umweltbelange berücksichtigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat nunmehr in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2022 den Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Nördliche Hauptstraße – 6. Änderung“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach Paragraph 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Das Gebiet für diese Bebauungsplanänderung und für die Örtlichen Bauvorschriften umfasst ausschließlich das Grundstück Flurstücknummer 140/1 in der Hauptstraße auf der Gemarkung Rielasingen.

Das Grundstück Flurstücknummer 140/1 ist im Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße“ in zwei Bereiche – besonderes Wohngebiet (WB) und Mischgebiet (MI) – geteilt. Für die beiden bestehenden Baufenster sind zwei Vollgeschosse, maximale Grundflächen, Gebäudehöhen und Örtliche Bauvorschriften zu Dachform und Dachneigung festgesetzt. Für den rückwärtigen Bereich des Grundstücks wird keine überbaubare Grundstücksfläche ausgewiesen. Mit der 6. Änderung soll im rückwärtigen Bereich noch ein weiteres Baufenster ausgewiesen werden.


Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
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Leitung Bauabteilung
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Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

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