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Bebauungsplan Oberdorfstraße

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 13.10.2021 die Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Zuvor hatte der Gemeinderat dem Entwurf des Bebauungsplanes „Oberdorfstraße“ sowie dem Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften zugestimmt. Der Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans erfolgte bereits in der öffentlichen Sitzung am 23.10.2019. Eine erste Bürgerbeteiligung hatte es am 17.9.2020 gegeben. Zudem hat der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen in seiner Sitzung am 14.04.2021 die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13a des Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 Baugesetzbuch und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2a Baugesetzbuch. Die Belange des Umweltschutzes sind in einer Umweltanalyse berücksichtigt.

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 18.05.2022 den Entwurf des Bebauungsplanes „Oberdorfstraße“ und den Entwurf der zusammen mit ihm aufgestellten Örtlichen Bauvorschriften nach Paragraph 10 Absatz 1 Baugesetzbuch als Satzung beschlossen.

Das Planungsgebiet befindet sich westlich des historischen Ortskerns. Es erstreckt sich im Wesentlichen auf die Grundstücke westlich und östlich der Oberdorfstraße, von der Hofenackerstraße / Ramsener Straße im Süden bis zum Grundstück Flurstücknummer 102/2 (ehemalige Rosenegghalle) im Norden. lm Süden werden die Grundstücke Flurstücknummern 36/2 und 35/1 bis zur Feuerwehrstraße sowie die Grundstücke Flurstücknummern 1922, 1922/14 und 1922/12 entlang der Hofenackerstraße in das Plangebiet einbezogen. Ebenfalls einbezogen werden die Grundstücke Flurstücknummern 125/1, 125/2 und 126 zwischen der Albrecht-Dürer-Straße und der Kehlhofstraße sowie das Grundstück Flurstücknummer 106 an der Gottmadinger Straße.

Die exakten Grenzen des Planungsgebiets sind im zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes dargestellt. Maßgebend ist der Rechtsplan vom 27.09.2021.

In diesem Gebiet besteht ein starker Regelungsbedarf. Zum einen sind größere Grundstücke noch nicht oder mit relativ kleinen Häusern überbaut, sodass zu befürchten ist, dass eine Bebauung erfolgen kann, die sich nicht mehr in das bestehende Ortsbild einfügt. Auf der einen Seite soll mit diesem Bebauungsplan, für den ein allgemeines Wohngebiet geplant ist, eine maßvolle Nachverdichtung ermöglicht werden, um dem Grundsatz „Innenentwicklung vor Außenentwicklung“ Rechnung zu tragen. Auf der anderen Seite soll dies aber so geordnet erfolgen, dass keine städtebaulichen Spannungen entstehen. Insbesondere werden bei diesem Bebauungsplan die Obergrenzen des Maßes der baulichen Nutzung aus Paragraph 17 Baunutzungsverordnung zugrunde gelegt. Um ein Einfügen in die gewachsene Struktur zu gewährleisten, soll neben einer bis zu zweigeschossigen Bebauung auch die Ausführung von Satteldächern vorgeschrieben werden.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen