Kinder- und Jugendcard

Damit die vielfältigen kulturellen und sportlichen Angebote in Rielasingen-Worblingen von allen wahrgenommen werden können, gibt die Gemeinde eine Kinder- und Jugendcard aus.

Die Kinder- und Jugendcard ermöglicht bei Kinder- und Jugendveranstaltungen in der Gemeinde eine Ermäßigung von 80 Prozent. 

Die Kinder- und Jugendcard bietet unter anderem eine Ermäßigung um 80 Prozent auf folgende Angebote:

  • Veranstaltungen der Kinder- und Jugendarbeit hierzu gehört zum Beispiel die Ferienbetreuung des Sachgebiets Soziales, Bildung und Generationen
  • die Vermietung des JUCA 60
  • Angebote des Kulturamts, die sich an Kinder und Jugendliche richten
  • der Jugendmusikschule Westlicher Hegau 
  • des Akkordeon-Spielrings
  • aktive Mitgliedschaften in Vereinen (außer Boxen)

Darüber hinaus erhält man durch das Vorzeigen der Kinder- und Jugendcard folgende Ermäßigungen:

  • Die Ballettschule „Die Färbe“ in Singen bietet eine 25 Prozent Ermäßigung auf : das Kinderballett (ab 4 Jahren), das klassisches Ballett (ab 7 Jahren) sowie Modern Dance (ab 14 Jahren) an.
  • Der Flipped Fun Park in Singen erstattet 2 Euro Ermäßigung auf Eintritts-Einzeltickets (von Mittwoch bis Freitag) sowie 5 Euro Ermäßigung auf Familientickets (ausgenommen sind Ferien in Baden-Württemberg).
  • Bei der Volkssternwarte in Singen gibt es eine Reduzierung auf 15 Euro für den Kindergeburtstag.
  • Zudem ist der Eintritt ins Naturbad Aachtal vergünstigt.

Pro Jahr können pro Kind 200 Euro über die Kinder- und Jugendcard abgerechnet werden.

In der Regel richtet es sich nach dem Einkommen der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten. Danach können Empfänger von

  • Leistungen nach dem SGB II (Bürgergeld)
  • Leistungen nach dem WoGG (Wohngeld)
  • Grundsicherung nach SGB II
  • Leistungen nach Asylbewerberleistungsgesetz
  • Kinderzuschlag nach § 6a BKGG

eine Kinder- und Jugendcard erhalten.

Die Kinder- und Jugendcard wird im Juca 60 und durch die Schulsozialarbeiter ausgegeben. Auch Kinder- und Jugendliche können die Kinder- und Jugendcard beantragen. Als Nachweis sind die entsprechenden Bewilligunsbescheide vorzulegen. 

Die Gemeinde hat zu diesem Angebot einen Info-Flyer herausgegeben, der in allen öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Kindergärten, Schulen) erhältlich ist. Zudem kann der Flyer als PDF Datei heruntergeladen werden (siehe unten).

Gerne für Sie da

Frau Harder

Stellvertretende Sachgebietsleitung Soziales, Bildung, Generationen - Koordinationsstelle Schulen

Fachbereich 2: Bürgerdienstleistungen, Sachgebiet Soziales, Bildung, Generationen +1 Weitere