Antrag auf Versichertenrente aus dem Ausland

Auch bei einem Wohnsitz im Ausland können Ansprüche auf eine deutsche Rente bestehen. Mit diesem Antrag können Sie eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.


Kontakt

Frau Mall

Gebührenveranlagung, Rentenangelegenheiten

Soziales / Rentenangelegenheiten, Fachbereich 2: Bürgerdienstleistungen, Sachgebiet Soziales, Bildung, Generationen +2 Weitere

Sie haben Ihren Wohnsitz im Ausland.
Sie möchten eine Rente aus der deutschen gesetzlichen Rentenversicherung beantragen.
Die erforderlichen Versicherungszeiten oder sonstigen Anspruchsvoraussetzungen für die jeweilige Rentenart müssen erfüllt sein.

  • Personaldokument (wie etwa Personalausweis, Reisepass, Geburtsurkunde oder Familienstammbuch),
  • Geburtsurkunden der Kinder beziehungsweise Familienstammbuch (auch bei Vätern – wichtig für die Beiträge zur Pflegeversicherung der Rentner),
  • Nachweise über Berufsausbildungen,
  • Alle Versicherungsunterlagen für rentenrechtliche Zeiten, die noch nicht erfasst sind (beziehungsweise Nachweise über Zeiten der Arbeitslosigkeit und Krankheit).
  • Wenn Beamtenzeiten vorliegen: Festsetzungsblatt über die ruhegehaltfähigen beziehungsweise altersgeldfähigen Dienstzeiten und
  • wenn eine Person Ihres Vertrauens für Sie den Rentenantrag stellen sollte: eine Vollmacht oder eine Betreuungsurkunde.

Sofern nicht ausdrücklich Originalunterlagen oder bestätigte Kopien erforderlich sind, reichen Kopien aus.

Ihren Rentenantrag können Sie persönlich, online oder schriftlich stellen.

Wenn Sie den Bescheid in elektronischer Form erhalten wollen, müssen Sie zuvor eine Einwilligung zur elektronischen Kommunikation erteilen. Das können Sie über die Online-Dienste der DRV mit Registrierung vornehmen.

Persönlicher Rentenantrag:

  • Vereinbaren Sie mit der Rentenstelle (Rathaus) Ihres Wohnsitzes oder mit der DRV einen persönlichen Termin.
  • Bei der Online-Terminvereinbarung werden Ihre persönlichen Daten und nach Möglichkeit Ihre Sozialversicherungsnummer benötigt.
  • Sie können eine gewünschte Beratungsstelle und Ihren Wunschtermin auswählen.
  • Je nach Verfügbarkeit freier Termine und der voraussichtlichen Beratungsdauer erhalten Sie einen Vorschlag für einen verbindlichen Beratungstermin.
  • Buchen Sie Ihren Wunschtermin. Mittels E-Mail erfahren Sie, was Sie zur Beratung benötigen und welche Unterlagen Sie mitbringen sollten.
  • Bei Ihrem Termin wird Ihr Rentenantrag elektronisch aufgenommen und an den zuständigen Rentenversicherungsträger weitergeleitet.
  • Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Ihren Rentenbescheid bekommen Sie per Post beziehungsweise in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV.

Online-Antrag:

  • Sie können Ihren Rentenantrag auch selbst online ausfüllen und absenden.
  • Gehen Sie hierzu auf die Internetseite der DRV.
  • Klicken Sie auf der Seite oben rechts auf den Button „Online-Dienste“.
  • Füllen Sie die Fragen Ihres Antrages vollständig aus.
  • Wenn Sie alle erforderlichen Fragen beantwortet haben, erscheint die Schaltfläche "Daten senden". Mit einem Klick wird Ihr Antrag an den zuständigen Rentenversicherungsträger übermittelt.
  • Eine Zusammenfassung Ihrer Fragen und Antworten wird Ihnen abschließend als PDF-Dokument bereitgestellt.
    • Hinweis: Haben Sie einen Personalausweis mit elektronischem Identitätsnachweis, einen elektronischen Aufenthaltstitel oder eine Signaturkarte mit elektronischer Unterschriftsfunktion, ist das komplett über das Internet möglich. Ansonsten schicken Sie noch das Unterschriftenblatt per Post nach.
  • Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger bearbeitet Ihren Antrag. Ihren Rentenbescheid bekommen Sie per Post beziehungsweise in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV.

Schriftlicher Rentenantrag:

  • Laden Sie das Antragsformular auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung herunter.
    • Hinweis: Sie können das Antragsformular auch persönlich bei Auskunfts-­ und Beratungsstellen, in den Gemeinden oder Versicherungsämtern abholen.
  • Füllen Sie den Antrag elektronisch aus, drucken ihn aus und unterschreiben Sie ihn.
  • Senden Sie Ihren Rentenantrag per Post an Ihren zuständigen Rentenversicherungsträger.
  • Ihr Rentenversicherungsträger prüft Ihren Rentenantrag. Ihren Rentenbescheid bekommen Sie per Post beziehungsweise in Ihr elektronisches Postfach bei der DRV.

Sie sollten den Rentenantrag nach Möglichkeit drei Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn stellen.

Die Rente muss bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt werden, in dem sämtliche Anspruchsvoraussetzungen vorliegen. Wird die Rente später beantragt, kann sie erst mit dem Antragsmonat beginnen.

keine

In der Regel bis zu drei Monate

  • Widerspruch
  • Klage

Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)

  • § 35 Regelaltersrente
  • § 235 Regelaltersrente
  • § 99 Beginn
  • §115 Beginn

keine

27.11.2025 Sozialministerium Baden-Württemberg

  • die Gemeinde- beziehungsweise Stadtverwaltung oder das Versicherungsamt Ihres Wohnsitzes
  • die Auskunfts- und Beratungsstellen beziehungsweise Regionalzentren der Deutschen Rentenversicherung (DRV) oder
  • die ehrenamtlich Versichertenberaterinnen beziehungsweise Versichertenberater der DRV