Das Unwetter am Freitag, 28. August 2026, hat auch in unserer Gemeinde Schäden hinterlassen. Die Gemeinde empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, deren Gebäude, Grundstücke oder Fahrzeuge betroffen sind, die entstandenen Sachschäden möglichst zeitnah der jeweils eigenen Versicherung melden.

Je nach Schadensart kommen insbesondere folgende Versicherungen in Betracht:

  • die eigene Sachversicherung,
  • die Gebäudeversicherung,
  • eine bestehende Elementarschadenversicherung sowie
  • bei Schäden an Fahrzeugen die Kaskoversicherung.

Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch abgeknickte Äste, entwurzelte Bäume oder herumfliegende Gegenstände entstanden sind. Eine Meldung bei der eigenen Versicherung empfiehlt sich auch dann, wenn der Schaden nicht durch eigene Bäume oder Gegenstände, sondern durch Bäume oder Gegenstände Dritter verursacht wurde.

Redaktion

Pressestelle Rielasingen-Worblingen