Sachschäden durch Unwetter
Gemeindemitteilungen Rielasingen-Worblingen
Was tun bei Sachschäden durch das Unwetter am Freitag, 28. August 2026?
Das Unwetter am Freitag, 28. August 2026, hat auch in unserer Gemeinde Schäden hinterlassen. Die Gemeinde empfiehlt den Bürgerinnen und Bürgern, deren Gebäude, Grundstücke oder Fahrzeuge betroffen sind, die entstandenen Sachschäden möglichst zeitnah der jeweils eigenen Versicherung melden.
Je nach Schadensart kommen insbesondere folgende Versicherungen in Betracht:
Dies gilt insbesondere für Schäden, die durch abgeknickte Äste, entwurzelte Bäume oder herumfliegende Gegenstände entstanden sind. Eine Meldung bei der eigenen Versicherung empfiehlt sich auch dann, wenn der Schaden nicht durch eigene Bäume oder Gegenstände, sondern durch Bäume oder Gegenstände Dritter verursacht wurde.
Fachbereichsleitung Zentrale Dienste
Sachgebiet: Personal / Innenservice, Fachbereich 1: Zentrale Dienste +1 Weitere
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