Luftbild Baugebiet Aufgehender.

Bebauungsplan Steinerweg - 3. Änderung -

Bebauungsplanes und Örtliche Bauvorschriften „Steinerweg - 3. Änderung"

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Steinerweg – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften zu überarbeiten (Aufstellungsbeschluss).
 
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2020 beschlossen, den Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Steinerweg – 3. Änderung“ gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch offen zu legen. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 Absatz 2 Baugesetzbuch.
 
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes dargestellt. Maßgebend ist der Plan vom 06.07.2020.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

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