Bebauungsplan Steinerweg - 3. Änderung -
Bebauungsplanes und Örtliche Bauvorschriften „Steinerweg - 3. Änderung"
Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 beschlossen, den rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Steinerweg – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ mit örtlichen Bauvorschriften zu überarbeiten (Aufstellungsbeschluss).Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 22.07.2020 beschlossen, den Bebauungsplan mit Örtlichen Bauvorschriften „Steinerweg – 3. Änderung“ gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch offen zu legen. Zeitgleich erfolgt die Beteiligung der betroffenen Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraf 4 Absatz 2 Baugesetzbuch.
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes dargestellt. Maßgebend ist der Plan vom 06.07.2020.
Pläne und Vorschriften
- Bebauungsplan (Adobe pdf Datei 5.787 kb)
- Begründung (Adobe pdf Datei 2.958 kb)
- Bebauungsvorschriften (Adobe pdf Datei 3.187 kb)
- Örtliche Bauvorschriften (Adobe pdf Datei 1.924 kb)
- Umweltanalyse (Adobe pdf Datei 9.202 kb)