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Bebauungsplan Gewerbegebiet I - 5. Änderung

Mit dieser Bebauungsplanänderung sollte es dem Vorhabenträger, der EDEKA-Handelsgesellschaft Südwest mbH, ermöglicht werden, den EDEKA-Markt zum Standort Zeppelinstraße zu verlagern. Bereits am 25.09.2013 hat der Gemeinderat beschlossen, den Bebauungsplan „Gewerbegebiet I – 5. Änderung“ im beschleunigten Verfahren aufzustellen. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 05.12.2013 bis zum 15.01.2014. Am 12.03.2014 hat der Gemeinderat die erforderliche Abwägung einstimmig beschlossen. Nach Paragraph 33 Baugesetzbuch war das Vorhaben während der Planaufstellung zulässig.
 
Das Regierungspräsidium Freiburg teilte im Nachhinein mit, dass der Bebauungsplanentwurf unter Ziffer 1.3 des Textteils eine Festsetzung enthält, die offenbar nicht mit geltendem Recht vereinbar ist. So hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in seinem Normenkontrollurteil 5 S 1444/10 vom 02.08.2012 in einem Bebauungsplan festgestellt, dass für die Beschränkung von Anlieferungs- und Betriebszeiten keine Rechtsgrundlage erkennbar sei. Die Beschränkung von Anlieferungs- und Betriebszeiten wurden in den Textlichen Festsetzungen entfernt.
 
Stattdessen verpflichtet sich der Vorhabenträger in einem städtebaulichen Vertrag zum Schutz der Nachbarschaft, dass entsprechend der gutachterlichen Stellungnahme zur Geräuschimmissionsprognose der Ingenieurgesellschaft für Akustik, thermische Bauphysik, Immissionsschutz, GSA Körner GmbH, verschiedene bauliche beziehungsweise organisatorische Schutzvorkehrungen durchgeführt werden.
 
Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 23.10.2019 beschlossen, den Entwurf des Bebauungsplans „Gewerbegebiet I – 5. Änderung“ bezüglich der organisatorischen Lärmschutzmaßnahmen zu ändern. Gleichzeitig wurde in dieser Sitzung beschlossen, eine erneute Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Diese erfolgte vom 14.11.2019 bis einschließlich 16.12.2019.
 
Bitte beachten Sie, dass nach Paragraph 4 Absatz 3 Baugesetzbuch bestimmt wurde, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.
 
Das Plangebiet liegt am Südrand des Gewerbegebiets im Zentrum der Gemeinde Rielasingen-Worblingen und wird im Westen durch die Zeppelinstraße, im Norden durch die Rudolf-Diesel-Straße und im Süden durch die Worblinger Straße begrenzt.

Pläne und Vorschriften:

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen