Bodenrichtwerte
Neuorganisation der Gutachterausschüsse zum 01.01.2020
„Gemeinsamer Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein“ bei der Stadt Singen
Zwölf Städte und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen, haben beschlossen, ihre nach der Gutachterausschussverordnung zu erfüllenden Aufgaben auf die Stadt Singen zu übertragen und dort einen Gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Dieser hat seine Arbeit zum 1. Januar 2020 aufgenommen.Anträge sind dorthin zu richten.
Hohgarten 2 (Rathaus), 78224 Singen
EG, Zimmer 28 und 29
gutachterausschuss@singen.de
Telefon 07731 85-489 und -474
Fax 07731 85-882474
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses finden Sie auf der Homepage der Stadt Singen
Ermittlung der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zum 31.12.2018
- Allgemeines
Bodenrichtwerte sind gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) aus der Kaufpreissammlung für jedes Gemeindegebiet zu ermitteln.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn sie unbebaut wären.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte ein Gutachten gemäß § 193 BauGB des Gutachterausschusses bei der Gemeinde über den Verkehrswert beantragen.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
- Bodenrichtwerte für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen
Gemäß § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Rielasingen-Worblingen in der Sitzung am 24.11.2015 die rechts oben aufgeführten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2016 ermittelt.
Bei den bebauten und bebauungsfähigen Grundstücken sind in der Regel die Erschließungskosten mit enthalten.
Die Bodenrichtwerte der Gemeinde wurden zum 31.12.2018 vom Gutachterausschuss neu ermittelt und dabei um 10% erhöht - auf die nächsten € 5,-- abgerundet.
Die Bodenrichtwerte für bebaute und bebauungsfähige Grundstücke, für Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftliche Grundstücke sind in einer tabellarischen Übersicht getrennt für die Ortsteile Rielasingen mit Arlen und Worblingen eingetragen.
Für telefonische Auskünfte steht Ihnen gerne unser Hauptamtsleiter Herr Niederhammer (Telefon 07731/9321-45) zur Verfügung.
- Richtwertkarte
Die Bodenrichtwerte und die Abgrenzungen der betreffenden Zonen sind in einer vom Gutachterausschuss erstellten Richtwertkarte bestehend aus einer Übersichtskarte und den Karten Nr. 1 bis 15 dargestellt. (Die Karten werden derzeit überarbeitet)
- Rielasingen-Worblingen, den 24.11.2015
Gezeichnet Franz Duffner
Vorsitzender des Gutachterausschusses