
Bodenrichtwerte
Ermittlung der Bodenrichtwerte durch den Gutachterausschuss für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen zum 31.12.2014
- Allgemeines
Bodenrichtwerte sind gemäß § 196 des Baugesetzbuches (BauGB) aus der Kaufpreissammlung für jedes Gemeindegebiet zu ermitteln.
Der Bodenrichtwert ist der durchschnittliche Lagewert des Bodens für eine Mehrheit von Grundstücken, für die im Wesentlichen gleiche Nutzungs- und Wertverhältnisse vorliegen. Er ist bezogen auf den Quadratmeter Grundstücksfläche eines Grundstücks mit definiertem Grundstückszustand. Bodenrichtwerte haben keine bindende Wirkung.
Die Bodenrichtwerte sind in bebauten Gebieten mit dem Wert ermittelt worden, der sich ergeben würde, wenn sie unbebaut wären.
Abweichungen eines einzelnen Grundstücks von dem Bodenrichtwertgrundstück in den wertbeeinflussenden Merkmalen und Umständen – wie Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß der baulichen Nutzung, Grundstücksgestalt – bewirken in der Regel entsprechende Abweichungen seines Verkehrswerts von dem Bodenrichtwert. Bei Bedarf können Antragsberechtigte ein Gutachten gemäß § 193 BauGB des Gutachterausschusses bei der Gemeinde über den Verkehrswert beantragen.
Die Bodenrichtwerte werden grundsätzlich altlastenfrei ausgewiesen.
Ansprüche gegenüber den Trägern der Bauleitplanung, den Baugenehmigungs- oder den Landwirtschaftsbehörden können weder aus den Bodenrichtwerten noch aus den sie beschreibenden Attributen abgeleitet werden.
- Bodenrichtwerte für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen
Gemäß § 193 Absatz 5 des Baugesetzbuchs (BauGB) hat der Gutachterausschuss der Gemeinde Rielasingen-Worblingen in der Sitzung am 24.11.2015 die rechts oben aufgeführten Bodenrichtwerte nach den Bestimmungen des BauGB und der Gutachterausschussverordnung zum Stichtag 31.12.2014 ermittelt.
Bei den bebauten und bebauungsfähigen Grundstücken sind in der Regel die Erschließungskosten mit enthalten.
Die Bodenrichtwerte für bebaute und bebauungsfähige Grundstücke, für Bauerwartungsland sowie für landwirtschaftliche Grundstücke sind in einer tabellarischen Übersicht getrennt für die Ortsteile Rielasingen mit Arlen und Worblingen eingetragen.
- Richtwertkarte
Die Bodenrichtwerte und die Abgrenzungen der betreffenden Zonen sind in einer vom Gutachterausschuss erstellten Richtwertkarte bestehend aus einer Übersichtskarte und den Karten Nr. 1 bis 15 dargestellt.
- Rielasingen-Worblingen, den 24.11.2015
Gezeichnet Franz Duffner
Vorsitzender des Gutachterausschusses
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