Bodenrichtwerte
Neuorganisation der Gutachterausschüsse seit dem 01.01.2020
„Gemeinsamer Gutachterausschuss Hegau-Hochrhein“ bei der Stadt Singen
Zwölf Städte und Gemeinden, darunter auch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen, haben beschlossen, ihre nach der Gutachterausschussverordnung zu erfüllenden Aufgaben auf die Stadt Singen zu übertragen und dort einen Gemeinsamen Gutachterausschuss zu bilden. Dieser hat seine Arbeit zum 1. Januar 2020 aufgenommen.
Anträge sind zu richten an:
Hohgarten 2 (Rathaus),
78224 Singen
EG, Zimmer 28 und 29
gutachterausschuss@singen.de
Telefon 07731 85-489 und -474
Fax 07731 85-882474
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung und die Gebührensatzung des Gemeinsamen Gutachterausschusses finden Sie auf der Homepage der Stadt Singen
Zu den Bodenrichtwerten mit Übersicht über die Mitgliedergemeinden und -städte kommen Sie mit diesem Link: Bodenrichtwertkarte Mitgliedsgemeinden oder direkt zu den Bodenrichtwerten von Rielasingen-Worblingen.
Eine Ausfertigung der Bodenrichtwertkarte ist auch in der Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein im Rathaus Singen, Hohgarten 2, Zimmer 36, Erdgeschoss während der üblichen Sprechstunden ausgelegt und kann dort eingesehen werden. Weitere Informationen erhalten Sie unter der Telefonnummer 07731 85-490.
Weitere Informationen im Rahmen der Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer-bw.de