Gästekarte und Kurtaxe
Wir freuen uns Sie als Gast in Rielasingen-Worblingen willkommen zu heißen!
Sie erhalten als Übernachtungsgast in unserer Gemeinde die BODENSEECARD WEST, diese Karte können Sie für die Dauer Ihres Aufenthaltes als Fahrkarte für den öffentlichen Personennahverkehr im Landkreis Konstanz nutzen. Lassen Sie Ihr Auto stehen und nutzen Sie im gesamten Gebiet des Verkehrsverbundes Hegau Bodensee (VHB) alle Busse und Bahnen des Nahverkehrs kostenlos. Die BODENSEECARD WEST gilt nicht in folgenden Zügen: IC, ICE, EC und CIS. Bitte beachten Sie, dass die Karte nur für die eingetragenen Personen gültig ist.
Weitere Infos finden Sie in den FAQ weiter unten auf dieser Seite.
Zudem erhalten Sie durch die Gästekarte Ermäßigungen bei den schönsten Ausflugszielen in unserer Region.
In Rielasingen-Worblingen wird ganzjährig eine Kurtaxe erhoben, diese beträgt in der Hauptsaison (Mai bis September) 2 Euro und in der Nebensaison (Oktober bis April) 1,30 Euro pro Person und Nacht. Mit der Bezahlung der Kurtaxe und der Anmeldung durch den Gastgeber bei der Gemeinde erhalten Sie beim Check In in Ihrer Unterkunft Ihre Gästekarte, die BODENSEECARD WEST.
Hier erhalten Sie alle Infos zur BODENSEECARD WEST inklusive Ausflugsziele und Fahrplanauskunft:
BODENSEECARD WEST | bodenseewest.eu
FAQ-Häufig gestellte Fragen
Wer erhält die BODENSEECARD WEST?
Alle Übernachtungsgäste in Rielasingen-Worblingen und den Gemeinden Allensbach, Bodman-Ludwigshafen, Gaienhofen, Gailingen am Hochrhein, Moos, Öhningen, Reichenau, Steißlingen und die Städte Radolfzell, Singen und Stockach
Wo erhalte ich die BODENSEECARD WEST?
Die Karte erhalten Sie bei Ihrem Gastgeber. Sie wird beim Check-In ausgestellt und ist für Sie kostenlos.
Wie lange ist die Karte gültig?
Die BODENSEECARD WEST gilt am Anreisetag nach Ankunft bei Ihrem Gastgeber bis zum Abreisetag.
Ist die Karte übertragbar?
Die Karte ist nicht übertragbar. Sie erhalten Ihre persönliche BODENSEECARD WEST.
Welche Bedingungen gelten in Bus und Bahn?
- Die BODENSEECARD WEST gilt als Fahrkarte im Nahverkehr (Stadt- und Regionalbusse sowie RB/RE/IRE/SBB/HZL/S-Bahnen und in IC Zügen) innerhalb der VHB-Zonen 1 bis 5 und 33 in der 2. Klasse.
- Zusätzlich kann die Linie 200 bis Haltestelle Untertor (Schweiz) verbundüberschreitend genutzt werden.
- Nicht im VHB und damit von der Nutzung ausgeschlossen ist die Linie 7349 von Stein am Rhein bis Rielasingen Zoll und die Stadtbuslinie Konstanz 908, sofern außerhalb von Konstanz in der Lokalzone Kreuzlingen (Schweiz).
- Zur Mitnahme von Tieren und Fahrrädern ist ein Fahrschein zu lösen.
Welche Leistungen enthält die BODENSEECARD WEST?
Neben der kostenlosen ÖPNV-Nutzung beinhaltet die Karte sowohl freie als auch ermäßigte Eintritte in Strandbädern und Museen, Leihgebühren für Fahrräder oder Boote und vieles mehr. Die Broschüre "Ausflugstipps Westlichen Bodensee" stellt diese freien und ermäßigten Leistungen übersichtlich dar.