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Der Bürgermeister informiert:

Fortschreibung des SIL-Objektblattes des Flughafens Zürich  
- Einsprache der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat mit Schreiben vom 10.11.2014 gegen die geplante Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Zürich („Betriebsreglement 2014“) Einsprache erhoben und beantragt, den Antrag der Flughafen Zürich AG zurückzuweisen. Auf die unten stehende Begründung wird verwiesen. Zwischenzeitlich haben wir erfahren, dass in der Schweiz nicht nur die Vernehmlassung zum neuen Betriebsreglement 2014 läuft, sondern zeitgleich die Vernehmlassung zur Anpassung des sogenannten SIL-Objektblattes stattfindet. Da es auch darin um die Entflechtung des Ostkonzeptes unter Verlagerung von Belastungen in den südbadischen Raum geht erheben wir konsequenterweise auch Einsprache gegen die Fortschreibung des SIL-Objektblattes. Auf die nachfolgende Begründung wird verwiesen, die auch bezüglich der Fortschreibung des SIL-Objektblattes zutreffend ist.
 
Begründung:
 
Der Flughafen Zürich möchte den An- und Abflugverkehr besser als bisher voneinander trennen, das heißt „entflechten“. Zu diesem Zweck sind neue Flugrouten über Südbaden während des sogenannten „Ostkonzepts“, das insbesondere während den im deutschen Recht geregelten Sperrzeiten (Abend- und Nachtstunden) zur Anwendung kommt, vorgesehen. Dabei soll der Endanflug zwar wie bisher aus Osten auf die Piste 28 erfolgen. Die „Reihung“ sämtlicher Flugzeuge ist aber über Südbaden vorgesehen. Erst dann sollen sie über den Kanton Schaffhausen hinweg in den Endanflug geleitet werden.
 
Diese Planung führt zwangsläufig zu Mehrbelastungen in den südbadischen Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis. Für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist von besonderer Bedeutung, dass die aus Osten und Süden kommenden Flugzeuge künftig über den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden an den Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geführt werden sollen. Es droht deutlich mehr Flugverkehr im Bereich Hegau / Untersee und damit in einer wichtigen, besonders lärmempfindlichen Fremdenverkehrsregion. Demgegenüber soll der Zürcher Süden von Flugbewegungen noch weiter als bisher freigestellt werden.
 
Die Umsetzung des Betriebsreglements 2014 würde zu einer dauerhaften Zementierung der Nordausrichtung des Flughafens zu Lasten Deutschlands führen. Die Sperrzeiten würden nicht mehr bedeuten, dass Südbaden vom Flugverkehr von und nach Zürich weitgehend verschont bliebe. Vielmehr würden die Sperrzeiten durch Dauerflugverkehr über den Köpfen auch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rielasingen-Worblingen faktisch ausgehebelt. Im Ergebnis würde die Flughafen Zürich AG zusätzlich zum tagsüber geflogenen Nordkonzept, das vor allem den Landkreis Waldshut belastet, künftig den süddeutschen Luftraum auch noch während des Ostkonzepts, das in Wahrheit ein „Nordkonzept II“ ist, umfassend in Anspruch nehmen – 365 Tage im Jahr.
 
Soweit sich der Antrag der Flughafen Zürich AG auf Sicherheitserwägungen beruft, ist darauf hinzuweisen, dass – nach einer Studie der Civil Aviation Safety Society (CASO) aus dem Jahr 2012 – Südanflüge am sichersten sind, da sie im Vergleich zu den Nord- und Ostanflügen deutlich weniger Kreuzungspunkte erfordern. Vor diesem Hintergrund ist mehr als auffällig, dass sich den Antragsunterlagen eine ernsthafte Alternativenprüfung nicht entnehmen lässt. Somit spricht viel dafür, dass eine stärkere Nutzung des Luftraums südlich des Flughafens und andere innerschweizerische Lösungsansätze nicht hinreichend geprüft, sondern aus Gründen, die außerhalb der Sicherheitsthematik liegen, frühzeitig ausgeschieden worden sind.
 
In diesem Zusammenhang ist zudem bemerkenswert, dass mit dem Betriebsreglement 2014 zwar auf einen Bericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) zu einem Vorfall vom 15.03.2011 mit zwei gleichzeitig startenden Flugzeugen reagiert werden soll. Dieser Vorfall ist aber während des Tagbetriebs passiert. Daher ist unklar, wie das am 15.03.2011 möglicherweise aufgetretene Sicherheitsproblem gerade durch ein neues Flugregime für die Sperrzeiten, das heißt den Nicht-Tagbetrieb, gelöst werden kann. Auch dieser Punkt nährt die Vermutung, dass es beim „entflochtenen Ostkonzept“ letztlich um ganz andere Ziele geht.
 
Soweit die Schweiz die stärkere Nutzung eigenen Luftraums südlich des Flughafens mit dem Hinweis auf das militärische Sperrgebiet Dübendorf ablehnt, vertritt die Gemeinde Rielasingen-Worblingen die Auffassung, dass solche „hausgemachten“ Restriktionen in einem Planungsverfahren nicht als unveränderlich hingenommen werden dürfen. Die Aufhebung eines – kaum noch militärisch genutzten – Sperrgebiets muss ernsthaft und  erkennbar erwogen werden, bevor man Flugverkehre flächendeckend ins Ausland verlagert. Geschieht dies nicht, liegt ein Abwägungsfehler vor.
 
Es kommt hinzu, dass die Umweltauswirkungen des neuen Flugregimes in Deutschland ausweislich der Antragsunterlagen nicht geprüft beziehungsweise nicht dargestellt worden sind. Dabei überzeugt der immer wieder zu hörende Hinweis, die schweizerischen Grenzwerte würden voraussichtlich eingehalten, keineswegs: Grenzwerte definieren eine Unzumutbarkeitsgrenze, deren Überschreitung Ansprüche auf Schutzmaßnahmen im Einzelfall auslöst. Demgegenüber haben die Menschen in den südbadischen Fremdenverkehrsregionen – wie bei uns im Hegau beziehunsgweise am Untersee – die berechtigte Erwartung, schon deutlich unterhalb der absoluten Unzumutbarkeitsgrenze vor Belastungen durch Flugverkehr geschützt zu sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich bestätigt.
 
Darüber hinaus würde das vorgeschlagene neue Flugregime Umweg- und Warteflüge zum Normalfall machen. Flugzeuge, die etwa aus Süden oder Osten kommend auf der
Ostpiste 28 landen wollen, müssten künftig von dem im Thurgau gelegenen Luftwegepunkt AMIKI über viele Kilometer bis nördlich von Schaffhausen und dann wieder zurück in den Thurgau geführt werden, bevor sie endlich landen können. Dass dies ökologisch und ökonomisch äußerst fragwürdig ist, liegt auf der Hand. Umso erstaunlicher ist die fehlende Auseinandersetzung mit denkbaren Alternativen im Antrag der Flughafen Zürich AG.
 
Auch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen profitiert als Teil der Region Hochrhein-Bodensee vom Zürcher Flughafen. Die Lasten des Flughafens, die zu einem erheblichen Teil durch Südbaden getragen werden, dürfen aber keinesfalls weiter exportiert, sondern müssen – im Gegenteil – reduziert werden. Insbesondere dürfen die Sperrzeiten nicht ausgehöhlt und entwertet werden, wie es das beantragte Betriebsreglement 2014 zum Nachteil des grenznahen Deutschlands anstrebt. Stattdessen ist sicherzustellen, dass Sperrzeiten echte Ruhezeiten sind, in denen nahezu keine An- und Abflüge über Südbaden abgewickelt werden und in denen die wenigen unvermeidbaren Flugbewegungen von und nach Deutschland eine Flughöhe von mindestens Flugfläche 150 einhalten.
 
Aus den genannten Gründen lehnt die Gemeinde Rielasingen-Worblingen das beantragte Betriebsreglement 2014 beziehungsweise die Fortschreibung des SIL-Objektblattes ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ralf Baumert



Geplante Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Zürich
- Einsprache der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen erhebt gegen die geplante Änderung des Betriebsreglements des Flughafens Zürich („Betriebsreglement 2014“) Einsprache und beantragt, den Antrag der Flughafen Zürich AG zurückzuweisen.
 
Begründung:
 
Der Flughafen Zürich möchte den An- und Abflugverkehr besser als bisher voneinander trennen, das heißt „entflechten“. Zu diesem Zweck sind neue Flugrouten über Südbaden während des sogenannten „Ostkonzepts“, das insbesondere während den im deutschen Recht geregelten Sperrzeiten (Abend- und Nachtstunden) zur Anwendung kommt, vorgesehen. Dabei soll der Endanflug zwar wie bisher aus Osten auf die Piste 28 erfolgen. Die „Reihung“ sämtlicher Flugzeuge ist aber über Südbaden vorgesehen. Erst dann sollen sie über den Kanton Schaffhausen hinweg in den Endanflug geleitet werden.
 
Diese Planung führt zwangsläufig zu Mehrbelastungen in den südbadischen Landkreisen Waldshut, Konstanz und Schwarzwald-Baar-Kreis. Für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen ist von besonderer Bedeutung, dass die aus Osten und Süden kommenden Flugzeuge künftig über den Landkreis Konstanz entlang der Staatsgrenze nach Norden an den Anflugpunkt über dem Schwarzwald-Baar-Kreis geführt werden sollen. Es droht deutlich mehr Flugverkehr im Bereich Hegau / Untersee und damit in einer wichtigen, besonders lärmempfindlichen Fremdenverkehrsregion. Demgegenüber soll der Zürcher Süden von Flugbewegungen noch weiter als bisher freigestellt werden.
 
Die Umsetzung des Betriebsreglements 2014 würde zu einer dauerhaften Zementierung der Nordausrichtung des Flughafens zu Lasten Deutschlands führen. Die Sperrzeiten würden nicht mehr bedeuten, dass Südbaden vom Flugverkehr von und nach Zürich weitgehend verschont bliebe. Vielmehr würden die Sperrzeiten durch Dauerflugverkehr über den Köpfen auch der Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Rielasingen-Worblingen faktisch ausgehebelt. Im Ergebnis würde die Flughafen Zürich AG zusätzlich zum tagsüber geflogenen Nordkonzept, das vor allem den Landkreis Waldshut belastet, künftig den süddeutschen Luftraum auch noch während des Ostkonzepts, das in Wahrheit ein „Nordkonzept II“ ist, umfassend in Anspruch nehmen – 365 Tage im Jahr.
 
Soweit sich der Antrag der Flughafen Zürich AG auf Sicherheitserwägungen beruft, ist darauf hinzuweisen, dass – nach einer Studie der Civil Aviation Safety Society (CASO) aus dem Jahr 2012 – Südanflüge am sichersten sind, da sie im Vergleich zu den Nord- und Ostanflügen deutlich weniger Kreuzungspunkte erfordern. Vor diesem Hintergrund ist mehr als auffällig, dass sich den Antragsunterlagen eine ernsthafte Alternativenprüfung nicht entnehmen lässt. Somit spricht viel dafür, dass eine stärkere Nutzung des Luftraums südlich des Flughafens und andere innerschweizerische Lösungsansätze nicht hinreichend geprüft, sondern aus Gründen, die außerhalb der Sicherheitsthematik liegen, frühzeitig ausgeschieden worden sind.
 
In diesem Zusammenhang ist zudem bemerkenswert, dass mit dem Betriebsreglement 2014 zwar auf einen Bericht der Schweizerischen Unfalluntersuchungsstelle (SUST) zu einem Vorfall vom 15.03.2011 mit zwei gleichzeitig startenden Flugzeugen reagiert werden soll. Dieser Vorfall ist aber während des Tagbetriebs passiert. Daher ist unklar, wie das am 15.03.2011 möglicherweise aufgetretene Sicherheitsproblem gerade durch ein neues Flugregime für die Sperrzeiten, das heißt den Nicht-Tagbetrieb, gelöst werden kann. Auch dieser Punkt nährt die Vermutung, dass es beim „entflochtenen Ostkonzept“ letztlich um ganz andere Ziele geht.
 
Soweit die Schweiz die stärkere Nutzung eigenen Luftraums südlich des Flughafens mit dem Hinweis auf das militärische Sperrgebiet Dübendorf ablehnt, vertritt die Gemeinde Rielasingen-Worblingen die Auffassung, dass solche „hausgemachten“ Restriktionen in einem Planungsverfahren nicht als unveränderlich hingenommen werden dürfen. Die Aufhebung eines – kaum noch militärisch genutzten – Sperrgebiets muss ernsthaft und  erkennbar erwogen werden, bevor man Flugverkehre flächendeckend ins Ausland verlagert. Geschieht dies nicht, liegt ein Abwägungsfehler vor.
 
Es kommt hinzu, dass die Umweltauswirkungen des neuen Flugregimes in Deutschland ausweislich der Antragsunterlagen nicht geprüft beziehungsweise nicht dargestellt worden sind. Dabei überzeugt der immer wieder zu hörende Hinweis, die schweizerischen Grenzwerte würden voraussichtlich eingehalten, keineswegs: Grenzwerte definieren eine Unzumutbarkeitsgrenze, deren Überschreitung Ansprüche auf Schutzmaßnahmen im Einzelfall auslöst. Demgegenüber haben die Menschen in den südbadischen Fremdenverkehrsregionen – wie bei uns im Hegau beziehungsweise am Untersee – die berechtigte Erwartung, schon deutlich unterhalb der absoluten Unzumutbarkeitsgrenze vor Belastungen durch Flugverkehr geschützt zu sein. Dies hat der Europäische Gerichtshof ausdrücklich bestätigt.
 
Darüber hinaus würde das vorgeschlagene neue Flugregime Umweg- und Warteflüge zum Normalfall machen. Flugzeuge, die etwa aus Süden oder Osten kommend auf der Ostpiste 28 landen wollen, müssten künftig von dem im Thurgau gelegenen Luftwegepunkt AMIKI über viele Kilometer bis nördlich von Schaffhausen und dann wieder zurück in den Thurgau geführt werden, bevor sie endlich landen können. Dass dies ökologisch und ökonomisch äußerst fragwürdig ist, liegt auf der Hand. Umso erstaunlicher ist die fehlende Auseinandersetzung mit denkbaren Alternativen im Antrag der Flughafen Zürich AG.
 
Auch die Gemeinde Rielasingen-Worblingen profitiert als Teil der Region Hochrhein-Bodensee vom Zürcher Flughafen. Die Lasten des Flughafens, die zu einem erheblichen Teil durch Südbaden getragen werden, dürfen aber keinesfalls weiter exportiert, sondern müssen – im Gegenteil – reduziert werden. Insbesondere dürfen die Sperrzeiten nicht ausgehöhlt und entwertet werden, wie es das beantragte Betriebsreglement 2014 zum Nachteil des grenznahen Deutschlands anstrebt. Stattdessen ist sicherzustellen, dass Sperrzeiten echte Ruhezeiten sind, in denen nahezu keine An- und Abflüge über Südbaden abgewickelt werden und in denen die wenigen unvermeidbaren Flugbewegungen von und nach Deutschland eine Flughöhe von mindestens Flugfläche 150 einhalten.
 
Aus den genannten Gründen lehnt die Gemeinde Rielasingen-Worblingen das beantragte Betriebsreglement 2014 ab.
 
Mit freundlichen Grüßen
gez.
Ralf Baumert

Bürgermeister Ralf Baumert in seinem Amtszimmer.

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen