Banner neuer Gemeinderat ab 2019.

Aufgaben und Zusammensetzung des Gemeinderats

Der Gemeinderat ist ein Verwaltungsorgan und vertritt die Bürger der Gemeinde. Als Hauptorgan der Gemeinde legt er die Grundsätze der Gemeindeverwaltung fest, entscheidet über Angelegenheiten der Gemeinde (soweit nicht der Bürgermeister kraft Gesetzes zuständig ist) und kontrolliert die Gemeindeverwaltung.

Der Gemeinderat

  • erlässt Satzungen (Rechtsetzung auf kommunaler Ebene),
  • legt den Haushalt fest (Finanzen),
  • entscheidet über die Ordnung und Gestaltung des Gemeindegebiets (Planung),
  • entscheidet über die Einstellung und Entlassung von Gemeindebediensteten (Personal).

Das Wahlgebiet für die Gemeinderatswahlen ist die gesamte Gemeinde. Die Amtszeit beträgt 5 Jahre.

Der Gemeinderat von Rielasingen-Worblingen setzt sich aus dem Bürgermeister und 18 Gemeinderätinnen und Gemeinderäten zusammen. Die Mitglieder des Gemeinderates sind - ebenso wie Parlamentsabgeordnete - verpflichtet, im Rahmen der Gesetze und nach ihrer freien, vom öffentlichen Wohl bestimmten Überzeugung zu entscheiden. Sie sind an keine Aufträge gebunden, ihr Mandat ist also nicht imperativ.

Die Gemeinderäte in Baden-Württemberg sind ehrenamtlich tätig. Sie erhalten eine Entschädigung für ihren Verdienstausfall und Auslagenersatz. Durch Satzung kann auch eine pauschale Abgeltung durch eine Aufwandsentschädigung vorgesehen werden.

Ausschüsse:

Weitere Informationen:

Ratsinformationssystem

Im Ratsinformationssystem finden Sie die Sitzungstermine, die Mitglieder des Gemeinderats sowie die Protokolle der öffentlichen Sitzungen seit November 2020.

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen