Luftbild Baugebiet Aufgehender.

Bebauungsplan Unterdorf 

Bebauungsplan und Örtliche Bauvorschriften „Unterdorf"

Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2016 die Aufstellung eines Bebauungsplanes „Unterdorf“ nach Paragraf 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung beschlossen (Aufstellungsbeschluss).
 
Im Rahmen der Innenentwicklung besteht die Möglichkeit, Wohnraum in der Verlängerung der Liebenfelsstraße zu schaffen. Das Plangebiet umfasst die Grundstücke Flurstücknummern 87, 132, 133, 135, 136, 137, 147/1, 148, 148/1, 149, 150, 150/1, 150/2 und 154 der Gemarkung Worblingen ganz oder in Teilen.
 
Die exakten Grenzen des Plangebietes sind im zeichnerischen Teil als Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplanes dargestellt. Maßgebend ist der Plan vom 29.06.2020.

Die Aufstellung des Bebauungsplanes und die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften erfolgt im beschleunigten Verfahren gemäß Paragraph 13 a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwicklung ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach Paragraph 2 Absatz 4 BauGB und ohne Umweltbericht nach Paragraph 2 a BauGB. Die Belange des Umweltschutzes werden in einem Umweltbeitrag mit integrierter artenschutzrechtlicher Prüfung berücksichtigt.
 
In öffentlicher Sitzung vom 08.03.2017 hatte der Rat die Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften einstimmig beschlossen. Die Abwägung der im Rahmen der vom 6.4.2017 bis 8.5.2017 eingegangenen Stellungnahmen erfolgte in öffentlicher Sitzung am 19.7.2017. Aufgrund der mittlerweile eingearbeiteten Änderungen erfolgt auf Beschluss des Gemeinderates vom 22.7.2020 eine erneute Offenlage.

Pläne und Vorschriften

Ansprechpartner:

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