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Gemeindenachricht

Erster qualifizierter Mietspiegel für Rielasingen-Worblingen


Ein Mietspiegel ist ein fundiertes Instrument um – gerade in Zeiten steigender Mieten – Transparenz bei der Mietpreisfindung zu bieten und um Streitigkeiten zwischen den Mietvertragsparteien zu vermeiden.

Dieser Mietspiegel dient Vermietern und Mietern als wirksames Instrument und Orientierungshilfe bei der Frage der Mietpreisgestaltung für nicht preisgebundenen Wohnraum. Der Mietspiegel für Rielasingen-Worblingen wurde nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen durch das EMA-Institut für empirische Marktanalysen aus Regensburg erstellt.

Die Erstellung des Mietspiegels erfolgte in Kooperation mit der Stadt Singen. Dort hatte man sich zur Mietspiegelerstellung entschlossen, da mit dem im Bundestag 2021 beschlossenen Mietspiegelreformgesetz Gemeinden mit mehr als 50.000 Einwohnern dazu verpflichtet sind, einen qualifizierten Mietspiegel zu erstellen. Da die Stadt Singen mit 49.600 Einwohnern an der Schwelle zur Verpflichtung steht, war es für die Stadt Singen sinnvoll, bereits vor dem Erreichen der Marke von 50.000 Einwohnern einen Mietspiegel zu erstellen. Weil es bei einer Kooperation beim Erstellen von Mietspiegeln Fördergelder vom Land Baden-Württemberg gab, wurde mit der Gemeinde Rielasingen-Worblingen kooperiert, die bisher auch noch keinen Mietspiegel hatte. Rielasingen-Worblingen liegt zusammen mit der Stadt Singen aufgrund des Landesentwicklungsplans im Verdichtungsraum Bodensee.

Als ortsübliche Vergleichsmiete für frei finanzierte Wohnungen wurden nach einer Mieterbefragung eine Nettomiete von 8,42 Euro in Rielasingen-Worblingen und 8,23 Euro für Singen pro Quadratmeter ohne Zugrundelegung differenzierender Wohnortmerkmale errechnet. Bei dieser ortsüblichen Vergleichsmiete handelt es sich um den Mittelwert der Entgelte, die für Mietwohnungen in den letzten sechs Jahren neu vereinbart oder geändert worden sind.

Eine Tabelle des durchschnittlichen Nettomietniveaus für Wohnungen mittleren Standards und mittlerer Wohnlage – abhängig nur von Wohnfläche und Baujahr – ist in der Mietspiegelbroschüre aufgeführt. Eine spezifische Berechnung der Miete erfolgt je nach Art, Größe, Beschaffenheit und Wohnlage einschließlich der energetischen Beschaffenheit und Ausstattung.

Für eine individuell errechnete Nettomiete steht auf der Internetseite

www.rielasingen-worblingen.de/mietspiegel
ein Online-Mietenberechner

zum Mietspiegel zur Verfügung, der für die entsprechenden individuellen Wohnungsmerkmale je nach Eingabe Zu- und Abschläge in Prozenten einbezieht.

In der Mietspiegelbroschüre wird ferner der Anwendungsbereich des Mietspiegels aufgeführt, so fallen etwa Sozialwohnungen oder Wohnungen unter 25 Quadratmeter und über 150 Quadratmeter nicht darunter.

Der vorliegende Mietspiegel ist bis zum 28. Februar 2026 gültig und soll dann mit einer Neuerhebung der Daten fortgeschrieben werden.

Redakteur / Urheber
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Redakteur / Urheber
Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen

Deckblatt qualifizierter Mietspiegel Rielasingen-Worblingen 2024.

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen