Dienstleistung
Abfall und Müll entsorgen
Der Müllabfuhrzweckverband von Gemeinden des Landkreises Konstanz (MZV) ist zuständig für die Abfuhr von Biomüll, Restmüll, Sperrmüll, Altholz sowie Grünschnitt.
Mit den Gemeinden Gailingen, Gottmadingen, Hilzingen, Rielasingen-Worblingen sowie der Stadt Engen wird vom MZV ein Gebiet von 178* km² mit 41.000 Einwohnern aus 23.989* Haushalten betreut.
Der MZV organisiert für Sie die Abholung von Elektrogeräten, Bildschirmen und Kühlgeräten. Schrott- und Korksammlungen führen Vereine durch, die dafür vom Zweckverband bezuschusst werden.
Pro Jahr sind dies alles in allem zirka 6.250 Tonnen Biomüll, 3.500 Tonnen Restmüll, 330 Tonnen Sperrmüll, 500 Tonnen Altholz und 500 Tonnen Grünschnitt.
*Statistische Werte von 1998
Öffnungszeiten
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Geschäftsführer des Müllabfuhr-Zweckverband von Gemeinden des Landkreises Konstanz
Abfallwirtschaftsamt oder Abfallwirtschaftsbetrieb:
- wenn Sie in einem Stadtkreis wohnen: die Stadtverwaltung
- wenn Sie in einem Landkreis wohnen und keine Übertragung auf Gemeinden vorliegt: das Landratsamt
Sie sind gemeldet bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung Ihres Wohnortes.
Informieren Sie sich bei der für Sie zuständigen Stelle. Die für Ihren Wohnort gültige Abfallsatzung regelt, ob jeder Haushalt oder jede Hausnummer eigene Müllbehälter (zum Beispiel Restmüll, Bioabfall, Papier, Verpackungen) nutzen muss.
In vielen Stadt- und Landkreisen ist ein Müllbehälter pro Haushalt vorgeschrieben. Teilweise können Sie auch mit anderen Bewohnern gemeinsam einen Müllbehälter nutzen.
in manchen Fällen: aktuelle Meldebestätigung
keine
Die Gebühren finden Sie auf den Internetseiten des Müllabfuhr-Zweckverbandes von Gemeinden des Landkreises Konstanz unter www.mzvhegau.de
Die Angaben dienen der Information.
Wenn eine Entscheidung der Behörde erforderlich ist (zum Beispiel bei einem Gebührenbescheid), wird die Behörde Ihnen dazu die Entscheidung als förmliche Mitteilung zusenden.
Diese Entscheidung enthält auch den Hinweis auf die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offenstehen, falls Sie mit der Entscheidung nicht einverstanden sind.
In diesem Rechtsbehelf sind auch Fristen genannt, die Sie unbedingt beachten müssen.
Der Rechtsbehelf enthält ebenfalls die Information, an welche Stelle Sie sich in einem solchen Fall wenden können.
keine