Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 06.04.2016

Sitzungstermin:
Mi, 06.04.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe von Wegebau- und Belagsarbeiten für den Ausbau und die Asphaltierung des Radweges Arlen-Wiesholz bis zur Landesgrenze
TOP 3
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für das Jahr 2016

Vorbericht:

Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Fördergrundlage für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus soll die Bedarfsplanung aber auch ein Überblick über die vorhandenen Angebote geben, den Bedarf formulieren und die Orientierung für weitere Planungen im Bereich der Kinderbetreuung in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen bieten.
 
Die Damen und Herren des Gemeinderates werden gebeten, dem fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2016, der der Einladung beigefügt ist, zuzustimmen.

TOP 4
Einrichtung einer zentralen Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle für Flüchtlings- und Integrationsarbeit in der Gemeinde

Vorbericht:

Im Rahmen des erarbeiteten Masterplans zur Flüchtlingskoordination in der Gemeinde schlägt die Verwaltung vor, eine/n Integrations- und Flüchtlingsbeauftragte/n anzustellen.
Die Stelle soll eine zentrale Anlauf-, Beratungs- und Koordinierungsstelle sein, die die Flüchtlings- und Integrationsarbeit bündelt und mit steuert. Das bestehende ehrenamtliche Netzwerk gilt es zu entlasten, insbesondere nachdem im April/ Mai weitere rund 450 Flüchtlinge in der Gemeinde erwartet werden. Durch eine zusätzliche Antragsrunde in 2016 kann diese Stelle gemäß der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Integration (VwV-Integration) aus Landesmitteln bezuschusst werden.

Weitere Informationen zum Aufgabenbereich eines/r Integrations- und Flüchtlingsbeauftragten, zur Höhe der Landesförderung und zum Arbeitgeberaufwand sind in der beigefügten Anlage aufgeführt.

Die Damen und Herren des Gemeinderates werden um Beratung und Beschlussfassung gebeten.
TOP 5
Bebauungsplan “Unterdorf”:
Beschluss über die Aufstellung des Bebauungsplanes “Unterdorf” gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet (Aufstellungsbeschluss)

Vorbericht:

Bereits im Jahr 2001 hat sich der Gemeinderat mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Unterdorf“ im Ortsteil Worblingen befasst. Mit diesem Bebauungsplan sollte insbesondere die Realisierung von Wohnbebauung in diesem Gebiet ermöglicht werden. Seinerzeit konnte das Verfahren aufgrund der Emissionen eines anliegenden landwirtschaftlichen Betriebes nicht weitergeführt werden.
Am 24.02.2016 teilte der Eigentümer des betreffenden landwirtschaftlichen Betriebes mit, dass er sowohl die emittierende Viehhaltung als auch die Silage aufgegeben hat. Parallel hierzu wurde von Seiten mehrerer örtlicher Grundstückseigentümer die Absicht zur Schaffung von Wohnraum im Bereich der verlängerten Liebenfelsstraße bekundet.
In Anbetracht der positiven Entwicklung im Bereich „Unterdorf“ und im Hinblick auf die im ganzen Gemeindegebiet angestrebte Innenentwicklung wird die Durchführung eines beschleunigten Bebauungsplanverfahrens im Sinne von Paragraph 13 a Baugesetzbuch (Bebauungspläne der Innenentwicklung) vorgeschlagen.
Bei der Anwendung dieses Verfahrens ist ein Umweltbericht nicht erforderlich.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplangebietes kann dem als Anlage 1 beigefügten Übersichtsplan entnommen werden.

TOP 6
Bauantrag zum Neubau von 3 Mehrfamilienhäusern mit Tiefgarage und Lift auf den Grundstücken Flurstücknummern 96, 86/3 und 86/4, Gottmadinger
Straße 8a, 8b, 8c, 78239 Rielasingen-Worblingen im Gebiet des
Bebauungsplanentwurfes “Nördliche Hauptstraße – 2. Änderung”

Vorbericht:

Mit dem Bebauungsplan „Nördliche Hauptstraße – 2. Änderung“ wird die planungsrechtliche Grundlage zur Realisierung der im Betreff genannten Bebauung geschaffen. Die erneute Offenlage dieses Bebauungsplanes wurde durchgeführt. Dabei sind keine substanziellen Anregungen oder Stellungnahmen eingegangen. Das bedeutet, dass bei diesem Bebauungsplanänderungsverfahren der Stand nach Paragraph 33 Baugesetzbuch erreicht ist. Damit kann dieser Bebauungsplanentwurf der planungsrechtlichen Beurteilung dieses Bauvorhabens zugrunde gelegt werden.

TOP 7
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe

Vorbericht:

Das Holz der Brücken und Stege im Naturbad Aachtal ist in einem sehr schlechten Zustand. Seitens der Verwaltung wurde es deshalb für erforderlich gehalten, für die Erneuerung der Brücken und Stege im Naturbad Aachtal 100.000 Euro im Vermögenshaushalt zu veranschlagen, falls eine Erneuerung der Brücken und Stege nach weitergehenden Untersuchungen notwendig würde.
Der Technischen- und Umweltausschuss hat in seiner Sitzung vom 28.10.2015 eine Ortsbesichtigung durchgeführt und die Verwaltung beauftragt nach einer kostengünstigen Lösung zu suchen. Aus der Mitte des Gremiums wurden bereits in der Sitzung Lösungsansätze aufgezeigt.
 
Die Verwaltung hat den Technischen- und Umweltausschuss in der Sitzung am 24.02.2016 unter dem Tagesordnungspunkt ‚Verschiedenes‘ darüber informiert, wie die Sanierung der Brücken und Stege im Naturbad Aachtal bis zum Beginn der Badesaison erfolgen kann. Sachbearbeiter Schuhmacher zeigte eine Alternative auf, bei der die vorhandenen Brücken und Stege erhalten blieben und lediglich eine Sanierung der Holzteile mit geschätzten Kosten von maximal 32.000 Euro notwendig sei. Der Technischen- und Umweltausschuss hat dieser Alternative zugestimmt.
Bei der Umsetzung der Maßnahme hat sich gezeigt, dass beim Steg (im Anschluss an die kleine Bogenbrücke) zwischen dem Springer- und Schwimmerbereich teilweise dem Wunsch des Gremiums nach einer verzinkten Stahlkonstruktion kostenneutral entsprochen werden kann. Es wird eine leicht feuerverzinkter Stahlunterkonstruktion statt der Holzträgersanierung ausgeführt. Dieser Bereich wird also erneuert.
 
Nachdem es sich nun nur teilweise um eine Erneuerungsmaßnahme handelt, werden die im Vermögenshaushalt veranschlagten Mittel größtenteils nicht in Anspruch genommen werden. Der größere Teil der Maßnahme stellt eine Sanierung dar und ist im Verwaltungshaushalt abzuwickeln. Dies führt zu entsprechenden Mehrausgaben bei den Unterhaltungskosten des Naturbades. Der Beschluss über die überplanmäßige Ausgabe bei der Unterhaltung des Naturbades liegt in der Zuständigkeit des Gemeinderates.
 
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt einer überplanmäßigen Ausgabe von maximal 30.000 Euro bei der Haushaltstelle 5710-5000 Unterhaltung der baulichen Anlagen im Naturbad zu, die durch die Sanierung der Brücken und Stege entsteht.

TOP 8
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

Die Volksbank Schwarzwald-Baar-Hegau e.G. möchte dem Kinderhaus Fröbel 700 Euro für die Anschaffung des Tipi-Zeltes zuwenden.
Die Volksbank ist eine der Hausbanken der Gemeinde.
 
Beschlussvorschlag:
Die Gemeinde nimmt die Spende an.
 

TOP 9
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 10
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen