Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 10.05.2016

Sitzungstermin:
Di, 10.05.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe der Erd-, Kanal- und Straßenbauarbeiten
- Los 1: Sanierung der Hardstraße BA 1

Vorbericht:

Die vorgenannten Arbeiten waren öffentlich ausgeschrieben. Das geprüfte und gewertete Ergebnis der Submission vom 19.04.2016 wird in der Sitzung vorgestellt.
 
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen, die vorgenannten Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu vergeben.

TOP 3
Vergabe der Wasserleitungsbauarbeiten
- Sanierung Hardstraße BA 1

Vorbericht:

Die vorgenannten Arbeiten waren beschränkt ausgeschrieben. Das geprüfte und gewertete Ergebnis der Submission vom 19.04.2016 wird in der Sitzung vorgestellt.
 
Beschlussvorschlag:
Es wird vorgeschlagen die vorgenannten Arbeiten an den preisgünstigsten Bieter gemäß dem Vorschlag der Verwaltung zu vergeben.

TOP 4
Generalsanierung Ten-Brink-Schule/Gebäude A
Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe im Zusammenhang mit dem Aufbau einer Photovoltaik-Anlage

Vorbericht:

Ursprünglich war vorgesehen, auf dem Dach der Ten-Brink-Schule eine Photovoltaikanlage mit 36 KWp aufzubauen. Die Kosten hierfür wurden am 29.10.2015 mit 67.342 Euro berechnet. Folglich wurde in den Haushalt ein Ansatz in Höhe von 70.000 Euro eingestellt. In der weiteren Planung hat sich dann der Strombedarf der Schule weiter auf 40 KWp konkretisiert und es wurde eine geänderte Aufständerung festgelegt. Die Kosten hierfür wurden im Projektausschuss am 07.03.2016 mit Brutto 78.800 Euro angegeben. Hierbei hat sich leider eine Verwechslung von Netto und Brutto ergeben. Aufgrund der Detailplanung hat sich außerdem zwischenzeitlich eine Größe der Photovoltaikanlage mit 42 KWp ergeben. Dies führt zu Kosten in Höhe von brutto 96.854,98 Euro. Da jetzt die Ausschreibung für diese Photovoltaikanlage gestartet werden soll müssen die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit dann auch eine Vergabe erfolgen kann. Aus diesem Grund wäre der Beschluss einer überplanmäßigen Ausgabe in Höhe von 27.000 Euro erforderlich.

TOP 5
Beschluss der 1. Nachtragshaushaltssatzung 2016

Vorbericht:

Die Beschlüsse des Gemeinderates die Generalsanierung der Ten-Brink-Schulturnhalle bereits im Jahre 2017 durchzuführen, was eine Auftragsvergabe bereits im Dezember 2016 nötig macht und die Erschließung des 2. Bauabschnittes des Gewerbegebietes Nord 2. Erweiterung zu beginnen macht den 1. Nachtragshaushalt 2016 erforderlich.
 
Auf den Vorbericht zum 1. Nachtraghaushaltsplan 2016 wird hingewiesen (Seite 4 bis 20).
Der zu beschließende Satzungstext befindet sich auf Seite 3.

TOP 6
Feststellung des 1. Nachtrages der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe für das Wirtschaftsjahr 2016
a) Feststellungsbeschluss für die Wasserversorgung
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung

Vorbericht:

a) Feststellungsbeschluss für die Wasserversorgung
Der Beschluss des Gemeinderates die Erschließung des 2. Bauabschnittes des Gewerbegebietes Nord 2. Erweiterung zu beginnen, macht den Nachtragswirtschaftsplan erforderlich.
 
Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Wasserversorgung wird hingewiesen (Seite 5 bis 8).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 4.
 
b) Feststellungsbeschluss für die Abwasserentsorgung
Der Beschluss des Gemeinderates die Erschließung des 2. Bauabschnittes des Gewerbegebietes Nord 2. Erweiterung zu beginnen, macht den Nachtragswirtschaftsplan erforderlich.
 
Auf den Vorbericht des Wirtschaftsplanes des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung wird hingewiesen (Seite 46 bis 48).
Der Feststellungsbeschluss befindet sich auf Seite 45.

TOP 7
Genehmigung einer überplanmäßigen Ausgabe:
Mehrausgaben bei der Übernahme des Betriebskostendefizits für die katholischen Kindergärten St. Nikolaus und St. Sebastian in Worblingen

Vorbericht:

Die Verrechnungsstelle Radolfzell hat mit Schreiben vom 01.04.2016 für die beiden katholischen Kindergärten die Abrechnung der Betriebskosten für das Jahr 2015 vorgelegt. Nach dem bestehenden Vertrag zwischen der politischen Gemeinde und der Kirchengemeinde St. Nikolaus hat die Gemeinde vom Betriebskostendefizit des Kindergartens St. Nikolaus 88% und vom Betriebskostendefizit des Kindergartens St. Sebastian 91% zu tragen. Für das Betriebsjahr 2015 ist für den Kindergarten St. Nikolaus eine Nachzahlung von 45.041,71 Euro und für den Kindergarten St. Sebastian eine Nachzahlung von 15.394,25 Euro zu erbringen.
Der Ausgleichsbetrag für die nicht erzielten Elternbeiträge aufgrund der einkommensabhängigen Gebühr beträgt 13.209,84 Euro. Insgesamt ist somit eine Nachzahlung von 73.645,80 Euro zu leisten.
Die Vorauszahlungen für das Jahr 2016 wurden in einer Gesamthöhe von 860.000 Euro festgesetzt.
Die Rechnungsprüfung hat einen möglichen Fehler bei der Abrechnung des Kindergartens St. Sebastian ergeben. Die Stellungnahme der Verrechnungsstelle steht noch aus. Es ist möglich, dass sich die Betriebskostennachzahlung beim Kindergarten St. Sebastian auf 7.801,21 Euro reduziert. Dann würde die Nachzahlung insgesamt 66.052,76 Euro betragen.
Die hohe Nachzahlung beim Kindergarten St. Nikolaus ergibt sich durch die zusätzliche Besetzung einer 50 Prozent Stelle, da im neuen Kindergartenjahr im Kindergarten Mischgruppen eingeführt wurden und durch höhere Sachausgaben, die im Vergleich zu 2014 zwar unverändert sind, aber die Planansätze im Kindergartenhaushalt 2015 zu niedrig veranschlagt waren.
 
Im Haushaltsplan 2016 der Gemeinde sind 870.400 Euro für die Betriebskostenfinanzierung der katholischen Kindergärten veranschlagt.
 
Beschlussvorschlag:
Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe von maximal 63.245,80 EUR zu. Sollte die Abrechnung des Kindergarten St. Sebastian tatsächlich fehlerhaft sein, so reduziert sich die überplanmäßige Ausgabe auf 55.652,76 Euro.

TOP 8
Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH (KEG) - Erhöhung des Stammkapitals

Vorbericht:

Die Kommunale Entwicklungsgesellschaft mbH (KEG) ist eine 100 prozentige Tochtergesellschaft der Gemeinde Rielasingen-Worblingen. Die KEG hat derzeit ein gezeichnetes Kapital (Stammkapital) von 580.000 Euro.
 
Die Gemeinde beabsichtigt, das Stammkapital der KEG um 360.000 Euro zu erhöhen.
Im Haushaltsplan 2016 wurden bereits 360.000 Euro als Kapitalerhöhung veranschlagt.
 
Es ist zu prüfen, ob bei dieser Kapitalerhöhung ein Fall einer Beihilfe vorliegt:
Die Gesellschaft wird in diesem Jahr Neuinvestitionen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus tätigen. Die 24 neu geschaffenen Wohnungen werden, da öffentlich gefördert, ausschließlich nur an Personen mit Wohnberechtigungsschein vermietet. Die KEG erfüllt damit Aufgaben der Gemeinde im Rahmen der Daseinsfürsorge für sozial schwächere Einwohner. Diese Personen haben momentan kaum Chancen auf dem Wohnungsmarkt bezahlbaren Wohnraum in Rielasingen-Worblingen zu finden. Im Sektor „bezahlbarer Wohnraum“ bestehen auf dem Markt derzeit keine Überkapazitäten.
Die KEG ist finanziell gesund und die Neuinvestition ist auf ihre Gesamtlaufzeit betrachtet rentabel.
Damit liegt keine Beihilfe vor.
 
Beschlussvorschlag:
  • Der Gemeinderat beschließt die Erhöhung des Stammkapitals der Kommunalen Entwicklungsgesellschaft mbH um 360.000 Euro von 580.000 Euro auf 940.000 Euro.
    Der Änderung des Gesellschaftervertrages, auf Basis des als Anlage beigefügten Gesellschaftsvertragsentwurfes, wird bezüglich der Regelungen in Paragraf 4 zum Stammkapital und -einlage zugestimmt.
  • Die Gesellschafterin, die Gemeinde Rielasingen-Worblingen, leistet die Stammkapitalerhöhung in bar als Stammeinlage.
  • Die Verwaltung wird beauftragt den Beschluss gemäß Paragraf 108 Gemeindeordnung der Rechtsaufsichtsbehörde zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit vorzulegen.
  • Der Gemeinderat stellt fest, dass es sich bei dieser Kapitalzuführung gemäß des „Kapitalbeteiligungsstandpunkt“ der Europäischen Kommission um keine Beihilfe handelt.

TOP 9
Annahme von Einzelspenden
TOP 10
Allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde einschließlich Eigenbetriebe für den Zeitraum 2010 bis 2013
Unterrichtung des Gemeinderates nach Paragraph 114 Absatz 4 Satz 2 Gemeindeordnung

Vorbericht:

Die Gemeindeprüfungsanstalt hat aufgrund ihrer gesetzlichen Zuständigkeit eine allgemeine Finanzprüfung der Gemeinde einschließlich der Eigenbetriebe für den Zeitraum 2010 bis 2013 vorgenommen.
Die überörtliche Prüfung hat sich schwerpunktmäßig auf einzelne vor allem finanzwirksame Bereiche erstreckt und im Übrigen auf Stichproben beschränkt. Dabei hat sich insgesamt ein guter Gesamteindruck vom Leistungsniveau und von den Arbeitsergebnissen der Verwaltung ergeben.
 
Die Verwaltung hat zu den wesentlichen Prüfungsfeststellungen eine ausführliche Stellungnahme mit Beschlussvorschlägen erarbeitet, welche der Einladung beigefügt ist und die den Damen und Herren des Gemeinderates vorgestellt wird.
Die Fraktionsvorsitzenden erhalten den kompletten Finanzprüfungsbericht der Gemeindeprüfungsanstalt zur eingehenden Vorberatung in den Fraktionen.

Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen