Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 21.12.2016

Sitzungstermin:
Mi, 21.12.2016
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bericht über die Sanierungsmaßnahmen Ten-Brink-Schule / Gebäude A

Vorbericht:

Die Architekten und Fachingenieure werden in der Sitzung über den aktuellen Stand der Sanierungsmaßnahmen Ten-Brink-Schule informieren. Dabei werden insbesondere auch Aussagen zur Kostensituation gemacht.

TOP 3
Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den Paragraphen 135 a bis c des Baugesetzbuches (Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung)

Vorbericht:

Aufgrund ihrer Versiegelung führt der Bau von Verkehrs- und sonstigen Erschließungsflächen zum Eingriff in Natur und Landschaft. Da die Herstellung der Erschließungsanlagen gemäß § 123 Absatz 1 Baugesetzbuch grundsätzlich Aufgabe der Gemeinde ist, obliegt ihr auch die Realisierung der notwendigen Ausgleichsmaßnahmen. Wie unter Geltung des BauGB Erschließungsbeitragsrechts umfassen die in § 35 Absatz 1 Nummer 2 Kommunalabgabengesetz aufgeführten Kosten für die erstmalige endgültige Herstellung der Erschließungsanlagen, auch die Kosten für Maßnahmen zum Ausgleich zu erwartender Eingriffe in Natur und Landschaft gemäß § 1 a Absatz 3 BauGB, wenn und soweit die zu erwartenden Eingriffe auf Erschließungsanlagen im Sinne des § 33 Kommunalabgabengesetzes zurückzuführen sind.
Zu unterscheiden ist zwischen Ausgleichsmaßnahmen auf den Eingriffsgrundstücken selbst und Ausgleichsmaßnahmen außerhalb der Eingriffsgrundstücke, sowohl im sonstigen Geltungsbereich des Bebauungsplanes als auch in einem anderen Bebauungsplan (Paragraph 9 Absatz 1 a Baugesetzbuch).
Zu den notwendigen formalen Voraussetzungen der Erhebung naturschutzrechtlicher Kostenerstattungsbeiträge gehört außerdem eine Zuordnungsfestlegung im Textteil des jeweiligen Bebauungsplans. Diese Zuordnung ist neben dem Erlass einer entsprechenden Satzung nach den §§ 9 Absatz 1 a in Verbindung mit 135 a Absatz 2 Satz 1 Baugesetzbuch konstitutive Voraussetzung für die Geltendmachung eines Kostenerstattungsanspruches.
 
Der Gemeinderat wird deshalb gebeten den beiliegenden Entwurf zur Erlass einer Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach den Paragraphen 135 a bis c des Baugesetzbuches (Eingriffsausgleichsmaßnahmensatzung) als Satzung zu beschließen.
 
Weiterer Vortrag erfolgt in der Sitzung.

TOP 4
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 5
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen