Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 21.02.2018

Sitzungstermin:
Mi, 21.02.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Fortschreibung des Kindergartenbedarfsplanes für das Jahr 2018

​Vorbericht:

Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Fördergrundlage für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus soll die Bedarfsplanung aber auch ein Überblick über die vorhandenen Angebote geben, die den Bedarf formulieren und die Orientierung zur weiteren Planung im Bereich der Kinderbetreuung in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen bieten.
 
Die Damen und Herren des Gemeinderates werden gebeten, dem fortgeschriebenen Kindergartenbedarfsplan für das Jahr 2018, der der Einladung beigefügt ist, zuzustimmen. 

TOP 3
Bebauungsplan “Gänseweide – 4. Änderung” und Örtliche Bauvorschriften zu diesem Bebauungsplan:
- Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der
Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
- Feststellung der Planreife

​Vorbericht:

In seiner Sitzung am 27.09.2017 hat der Gemeinderat über den Entwurf zum Bebauungsplan der Innenentwicklung „Gänseweide – 4. Änderung“ sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften beraten und die Aufstellung dieses Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften beschlossen. Gleichzeitig erfolgte der Beschluss über die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 Baugesetzbuch sowie über die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch.
 
Die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgten im Zeitraum vom 26.10.2017 bis einschließlich 27.11.2017.
 
Von privater Seite sind während der Offenlegung keine Anregungen oder Bedenken eingegangen.
 
Die während der Offenlegung eingegangen Bedenken und Anregungen der Träger öffentlicher Belange sind zusammen mit den Stellungnahmen des Planers, der Begründung, den planungsrechtlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und dem zeichnerischen Teil des Bebauungsplanes Anlage zu dieser Einladung.
TOP 4
Beschluss zur Annahme des Antrages auf Einleitung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahren “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung”

​​Vorbericht:

Mit Schreiben vom 01.02.2018, welches Anlage zu dieser Einladung ist, beantragt die Firma Druckcenter Bodensee GmbH, vertreten durch Herrn Metin Sentürk, die Annahme des Vorhabens auf Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für die Grundstücke Flurstücknummern 411, 411/2, 412, 414/3 (Teil) und 3831, der Gemarkung Rielasingen für eine Wohnanlage mit 19 Wohngebäuden. Mit diesem Antrag verbunden ist eine Änderung des Bebauungsplanes in diesem Bereich.
 
Damit der Gemeinderat umfassende Kenntnis von der geplanten Wohnbebauung erhält, wird der Vorhabenträger das Vorhaben in der Gemeinderatssitzung im Rahmen einer Präsentation vorstellen.
TOP 5
Vorstellung, Beratung und Beschlussfassung der Erschließungsplanung für das Bebauungsplangebiet “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung”

​Vorbericht:

Sofern der Gemeinderat beim vorangegangenen Tagesordnungspunkt den Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan für eine Wohnanlage mit 19 Wohngebäuden angenommen hat, wird durch das Ingenieurbüro Raff die Erschließungsplanung für dieses Bauvorhaben vorgestellt. Diese Erschließungsplanung soll zusammen mit der vorgestellten Planung für den Hochbau die Grundlage für den Bebauungsplan „Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung“ sein.
TOP 6
Antrag auf Nutzungsänderung von Verkaufsraum in Spielhalle mit 8 Geldspielautomaten auf dem Grundstück Flurstücknummer 3165, Singener Straße 16, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Mühlezelgle Süd”
TOP 7
Haushaltszwischenbericht

​Vorbericht:

Die Leiterin des Rechnungsamtes gibt einen Überblick über den Erfüllungsstand des Haushaltsplanes 2017. Mit einbezogen werden dabei mögliche Budgetüberträge und die geplanten Haushaltsreste.
TOP 8
Bildung von Haushaltsresten für das Haushaltsjahr 2017

​Vorbericht:

Gemäß Paragraf 46 Ziffer 10 GemHVO (Gemeindehaushaltsverordnung) sind Haushaltsreste Einnahme- und Ausgabemittel, die in das folgende Haushaltsjahr übertragen werden.
 
Sowohl im Verwaltungshaushalt als auch im Vermögenshaushalt sind Haushaltsausgabereste für noch nicht begonnene Maßnahmen beziehungsweise für im Haushaltsjahr 2017 begonnene, jedoch nicht fertig gestellte Maßnahmen zu bilden.
Im Vermögenshaushalt sind Haushaltseinnahmereste über Zuweisungen zu bilden, deren Zuschussbescheide der Gemeinde vorliegen und deren Geldeingang in 2017 nicht mehr erfolgte.
Auch über die in 2017 veranschlagte Kreditaufnahme in Höhe von 670.000 Euro wird ein Haushaltseinnahmerest gebildet.
 
Zunächst werden in der heutigen Sitzung die Haushaltsreste für Investitionsmaßnahmen und Gebäudeunterhaltung beschlossen. Die Bildung der Haushaltsreste der budgetierten Bereiche erfolgt nach deren Abrechnung in einer späteren Sitzung.
 
Der Anlage sind der Beschlussvorschlag und die einzelnen Haushaltsreste zu entnehmen.
TOP 9
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 10
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen