Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 21.11.2018

Sitzungstermin:
Mi, 21.11.2018
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Beratung und Beschlussfassung über die endgültige Fassung eines Feuerwehrbedarfsplanes der Gemeinde (Stand: 17.09.2018)

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 09.11.2016 die Verwaltung beauftragt, einen Feuerwehrbedarfsplan in Auftrag zu geben.
Die Firma Luelf & Rinke hat mit Schreiben vom 12.12.2016 ein Angebot zur gutachterlichen Begleitung bei der Erstellung des Feuerwehrbedarfsplanes abgegeben.

Mit Schreiben vom 01.02.2017 wurde der Firma Luelf & Rinke Sicherheitsberatung GmbH der Auftrag erteilt.

Nach mehreren Besprechungen mit Feuerwehr, Verwaltung und Herrn Raible von der Firma Luelf und Rinke wird nun die endgültige Fassung des Feuerwehrbedarfsplanes dem Gemeinderat vorgestellt und um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
TOP 3
Raumordnungsverfahren Kiesabbau Dellenhau - Raumordnerische Beurteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom August 2018

Vorbericht:

Die Firma Kieswerk Birkenbühl GmbH und Co. KG betreibt seit Jahrzehnten Kiesabbau am Standort Überlingen am Ried. An diesem Standort gehen die zum Abbau genehmigten Kiesvorräte zur Neige, sodass sich das Kieswerk um eine Erweiterung des Standorts bemühte. Diese Erweiterung scheiterte jedoch, da sich die Eigentümerin der Erweiterungsfläche weigerte, diese Flächen für den Kiesabbau zur Verfügung zu stellen.

Der geplante alternative Abbaustandort Dellenhau soll die ursprünglich geplante Erweiterung des Standortes in Überlingen am Ried ersetzen.

Zur Vorbereitung des erforderlichen Raumordnungsverfahrens ist der geplante Kiesabbau im Waldgebiet Dellenhau am 15.04.2014 im Rahmen einer Auftaktbesprechung im Landratsamt Konstanz erstmals den Behörden vorgestellt worden.
Am 15.06.2015 hat das Regierungspräsidium in Freiburg einen Scoping-Termin durchgeführt. Ende Dezember 2016 wurde die Einleitung des Raumordnungsverfahrens beantragt.
Das Raumordnungsverfahren wurde dann am 24.01.2017 förmlich eingeleitet. Neben den Trägern öffentlicher Belange haben die umliegenden Gemeinden die Unterlagen zum Raumordnungsverfahren erhalten. Zusätzlich lagen die Unterlagen in den betroffenen Gemeinden für die Dauer eines Monats öffentlich aus. Ergänzend wurde am 09.02.2017 ein Termin im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung in Hilzingen durchgeführt.
Am 18.02.2018 wurde in Hilzingen ein Erörterungstermin durchgeführt, um die eingegangenen Stellungnahmen und Einwendungen sowie deren Beantwortung durch die Vorhabenträgerin gemeinsam mit der Öffentlichkeit zu behandeln.

Neben der Stadt Singen haben sich auch die Gemeinden Rielasingen-Worblingen und Gottmadingen sowie die Standortgemeinde Hilzingen gegen den geplanten Kiesabbau im Gewann Dellenhau ausgesprochen. In gemeinsamen Schriftsätzen wurden zahlreiche massive Bedenken gegen den geplanten Kiesabbau ins Feld geführt.

Zum Abschluss des Raumordnungsverfahrens hat das Regierungspräsidium Freiburg eine raumordnerische Gesamtabwägung durchgeführt. Dabei wurde unter anderem festgestellt, dass mit der Festlegung des Sicherungsgebiets „Dellenhau“ der Regionalverband Hochrhein Bodensee eine raumplanerische Vorentscheidung zugunsten des Kiesabbaus in diesem Bereich getroffen hat. Als weiteres hat das Regierungspräsidium Freiburg den Freiraumschutz, die Schutzgüter Mensch, Boden, Tiere und Pflanzen, Klima und Luft sowie Landschaft und Landschaftsbild geprüft.

Nach Prüfung all dieser Schutzgüter hat das Regierungspräsidium Freiburg festgestellt, dass das geplante Abbauvorhaben unter Beachtung verschiedener Maßgaben raumverträglich ist. So steht die Raumverträglichkeit unter anderem unter der Bedingung, dass ein auf den Staatswaldflächen anliegendes Restvorkommen am derzeitigen Standort des Betriebes in Überlingen am Ried möglichst vollständig ausgekiest wird, bevor es zum Aufschluss des Vorkommens im Gewann Dellenhau kommt.

Diese raumordnerische Beurteilung besitzt keine unmittelbare Außenwirkung, sondern ist lediglich verwaltungsintern bei nachfolgenden Genehmigungsverfahren zu beachten. Daher ist diese Entscheidung auch nicht mit Rechtsmitteln angreifbar.

Ergänzend wird auf die angeschlossene Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Freiburg vom 14.08.2018 sowie auf die Presseinformation aus Rielasingen-Worblingen vom 19.10.2018 verwiesen.
TOP 4
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel)

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat sich letztmals in seiner Angelegenheit am 29.03.2017 mit der Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für die Gutachterausschüsse der Stadt Singen und den Gemeinden der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen befasst.
Im Rahmen der sehr regen Diskussion wurde dabei durchaus erkannt, dass man im Falle einer Kooperation insbesondere mit der Stadt Singen künftig in die Lage versetzt werde, nach der Änderung der Gutachterausschussverordnung absolut rechtskonforme Gutachten zu erstellen sowie hierbei vor allem die gesetzlichen Vorgaben im Hinblick auf die geforderte Auswertung der Kaufpreisfälle einzuhalten. Dabei wurde auch deutlich, dass von Seiten des Gemeinderates größter Wert darauf gelegt wird, hier – und dies insbesondere bei der Festsetzung der Bodenrichtwerte – die Souveränität der Gemeinde nicht aus der Hand zu geben.
Insgesamt haben die Damen und Herren des Gemeinderates beschlossen, von Seiten unserer Gemeinde ein positives Signal zu entsenden, so dass mit dem Ziel weiterverhandelt werden konnte, dass eine gemeinsame Geschäftsstelle für die Gutachterausschüsse der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft gebildet werden kann.

Auf Basis des bisher vorliegenden Konzeptes im Rahmen der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft wurden nun Gespräche im Hinblick auf die Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses mit weiteren benachbarten Städten und Gemeinden diskutiert, mit welchen keine Verwaltungsgemeinschaft besteht.
In einem gemeinsamen Gespräch am 13.04.2018 im Rathaus von Singen wurden dabei weitere Bürgermeister und die Geschäftsstellenleiter/-innen der Gutachterausschüsse aus dem Westlichen Hegau zu einem Sondierungsgespräch eingeladen, um das Konzept vorzustellen und die weiteren Möglichkeiten einer zukünftigen Zusammenarbeit im Bereich des Gutachterausschusswesens zu diskutieren.
Im Rahmen dieses äußerst konstruktiven Gesprächs waren sich alle beteiligten Kommunen darüber einig, den Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben der Gutachterausschüsse auf einen gemeinsamen Gutachterausschuss auf den Weg zu bringen.

Auf der Grundlage dieses Gespräches hat die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Singen einen Entwurf über die Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle der Gutachterausschüsse im Rahmen einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung ausgearbeitet, die dieser Einladung zur Kenntnisnahme angeschlossen ist.
Der Leiter der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses der Stadt Singen Sven Lindemann wird in der Sitzung anwesend sein, um Fragen aus der Mitte des Gremiums entsprechend zu beantworten.

Von Seiten der Verwaltung wird vorgeschlagen, dem Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach §§ 192 bis 197 BauGB (Wertermittlung) beizutreten.
TOP 5
Vergabe von Bauleistungen Ten-Brink-Schule / Gebäude B Sicherheits- und Brandschutzertüchtigung
Gewerk: Trockenbauarbeiten und Akustikdecken

Vorbericht:

Nachdem die öffentliche Ausschreibung für das Gewerk Trockenbauarbeiten und Akustikdecken kein annehmbares Ergebnis brachte, wurden die Arbeiten vom Ortsbauamt beschränkt ausgeschrieben.

TOP 6
Bildung eines Projektausschusses “Naturbad”

Vorbericht:

In der Klausurtagung am 20.10.2018 wurde im Hinblick auf anstehende Investitionen bei der Foliensanierung und mögliche funktionale und organisatorische Änderungen beim Betrieb des Naturbades beschlossen, einen Projektausschuss „Naturbad“ zu bilden.
Die Verwaltung schlägt vor, dass neben dem Bürgermeister und zwei Vertretern des Ortsbauamtes von jeder Fraktion je zwei Mitglieder entsandt werden.

Die Fraktionen werden um entsprechende Vorschläge einschließlich Stellvertreter gebeten.



TOP 7
11. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen: Solarpark Steißlingen
- Feststellungsbeschluss

Vorbericht:

Die Gemeinde Steißlingen möchte mit der Ausweisung einer Fläche für Freilandphotovoltaikanlagen im Gewann Stockwiesen einen Beitrag zur Umsetzung der klima- und energiepolitischen Ziele der Bundesregierung leisten. Dazu hat die Gemeinde Steißlingen am 17.07.2017 den Beschluss zur Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Solarpark Steißlingen“ gefasst. Dieser befindet sich noch im Verfahren, der Satzungsbeschluss soll im Gemeinderat Steißlingen im November 2018 erfolgen. Der wirksame Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen stellt in diesem Bereich Fläche für die Landwirtschaft dar – auf einer nach dem Kiesabbau rekultivierten Fläche. Mit der Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden. Die Änderung soll die Darstellung als Sonderbaufläche – Solarpark beinhalten.
 
Das Plangebiet Stockwiesen befindet sich nördlich der B 33, westlich der L 226 im südöstlichen Gemarkungsgebiet der Gemeinde Steißlingen und ist nahezu allseitig von Wald umgeben. Die Gesamtfläche beträgt etwa 16,6 Hektar.
 
Die zusammenfassende Beurteilung der Eingriffsschwerpunkte und der erheblichen Umweltfolgen sind gering. Ein geringer Verlust der Bodenfunktionen und der Grundwasserneubildungsrate durch Flächenversiegelung ist gegeben. Da die Fläche allseitig von Wald umgeben ist, ist lediglich mit einer geringen Veränderung des Landschaftsbildes zu rechnen. Auswirkungen auf das südlich der B 33 angrenzende Naturschutzgebiet sind nicht zu erwarten.
 
In der frühzeitigen Beteiligung der Bürger gemäß Paragraph 3 Absatz 1 Baugesetzbuch und der Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 1 Baugesetzbuch der 11. Änderung Flächennutzungsplan 2020, die vom 18.05.2018 bis zum 20.06.2018 durchgeführt wurde, sind keine Bürgeranregungen eingegangen. Die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 und Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch der 11. Änderung Flächennutzungsplan 2020 erfolgte vom 13.08.2018 bis zum 28.09.2018 - auch während dieser Frist sind keine Bürgeranregungen eingegangen.
 
Die Träger öffentlicher Belange haben mehrheitlich keine Äußerungen abgegeben beziehungsweise ihre Zustimmung bekundet. Der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband hat sich zur Inanspruchnahme von Flächen für die Landwirtschaft, zur Gebietskulisse, zur Wasserschutzzone, zur Einzäunung, zum Landschaftsbild geäußert. Das Landratsamt Konstanz zur Einzäunung und zur Inanspruchnahme der landwirtschaftlichen Flächen, wie auch der Naturschutzbund. Dieser hat des Weiteren auf die Konkurrenz unterschiedlicher Nutzungen der Flächen hingewiesen, sich zur Standortalternativenprüfung, zur Einzäunung und zur Bewirtschaftung der Flächen geäußert. Die Luftrechtliche Stellungnahme des Regierungspräsidiums Freiburg wies auf eine Blendwirkungsuntersuchung hin, die in Auftrag gegeben wurde.
 
Die Standortalternativenprüfung zeigt auf, dass die ausgewählte Fläche auf Gemarkung Steißlingen die geeignetste Fläche für die Errichtung einer Freiflächensolaranlage in dieser Größenordnung von zirka 16,6 Hektar ist. In der Gemeinde Steißlingen werden (Stand 2016) 1.160 Hektar Fläche landwirtschaftlich genutzt. Somit entspricht das Plangebiet einem Flächenanteil von lediglich 1,3 Prozent. Bei dieser geringen Größenordnung ist ein negativer Eingriff in die bestehende Agrarstruktur durch eine Störung des Grundstücksmarktes nicht anzunehmen. Die derzeitige landwirtschaftliche Nutzung ist die Nachfolgenutzung einer rekultivierten Kiesabbaufläche, die allseitig von Wald umgeben ist, so dass die Auswirkungen auf das Landschaftsbild eher als gering einzuschätzen sind.
 
Die Bewirtschaftung der Flächen ist ebenso wie die Regelung einer notwendigen Einzäunung der Anlage auf der Bebauungsplanebene festzusetzen – diese Anregungen sind für die Flächennutzungsplanung nicht relevant. Mögliche Auswirkungen auf den Ultraleichtsonderlandeplatz werden in den Festsetzungen im Bebauungsplan berücksichtigt.
 
In der 11. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen soll das Plangebiet als „Sonderbaufläche - Photovoltaik„ dargestellt werden.

TOP 8
12. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen: Gewerbliche Baufläche in Steißlingen
- Aufstellungsbeschluss
- Entwurfsbeschluss
- Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange

Vorbericht:

Die Gemeinde Steißlingen möchte das bestehende Gewerbegebiet „Vor Eichen“ in nördliche Richtung erweitern, um den aktuellen Flächenbedarf für gewerbliche Nutzungen decken zu können. Um den Bestand und die andauernde positive Entwicklung des Gewerbestandortes Steißlingen weiter gewährleisten zu können, ist eine nördliche Erweiterung des Gebietes „Vor Eichen“ um zirca 7,9 Hektar Fläche vorgesehen. Die Entwicklung der Fläche ist auch mittel- bis langfristig ausgerichtet. Das Gebiet soll nicht in einem Zug, sondern durch mehrere Planungs- und Erschließungsabschnitte entwickelt werden. In einem ersten Schritt soll der Bebauungsplan für einen Teilabschnitt von circa 3 Hektar entwickelt werden, die Flächennutzungsplanänderung soll jedoch für das gesamte Plangebiet (circa 7,9 Hektar) durchgeführt werden.

Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Erweiterung der gewerblichen Baufläche in Steißlingen geschaffen werden.

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan des ersten Planungsabschnittes im südlichen Teilbereich, soll noch dieses Jahr im Gemeinderat Steißlingen gefasst werden. Die Bauleitplanverfahren (Flächennutzungsplan-Änderung / Bebauungsplan) sollen parallel erfolgen. Wie bei den bestehenden Bebauungsplänen für gewerbliche Nutzung wird der Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment in den Bebauungsplänen ebenfalls festgesetzt.

Das Plangebiet „Vor Eichen 2“ mit einer Größe von zirca 7,9 Hektar liegt östlich der L 223, nördlich des bestehenden Gewerbegebietes „Vor Eichen“. Diese bestehenden Gewerbeflächen sind südlich von einem breiten Waldgürtel eingesäumt. Östlich grenzt ein aktives Kieswerk mit zugehörigen Lagerflächen an. In nordöstlicher Richtung befindet sich ein Fahrsicherheitszentrum. Die geplante Erweiterungsfläche nördlich des Gewerbegebietes „Vor Eichen“ befindet sich ebenfalls wie dieses auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche. In der Folgenutzung wird die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt.

Die möglichen Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange sind im beiliegenden Umweltbericht / Steckbrief erläutert und dargestellt. Das Gebiet ist durch die Beurteilung der Umweltbelange für die geplante bauliche Entwicklung als „geeignet“ eingestuft.

TOP 9
13. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen: Sondergebiet Solarpark in Volkertshausen
- Aufstellungsbeschluss

Vorbericht:

Die Gemeinde Volkertshausen hat sich dazu entschieden, mit der Photovoltaikanlage „Volkertshausen“ einen Beitrag zur Energiewende und somit zum Ausbau der erneuerbaren Energien durch Photovoltaik zu leisten. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Photovoltaik-Anlagen werden durch das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz geregelt. Das Erneuerbare-Energie-Gesetz fördert zum Beispiel gezielt Photovoltaikanlagen in bis zu 110 Meter Entfernung zu Autobahnen und Bahnstraßen oder auf Konversionsflächen. Gleichzeitig werden in diesem Gesetz Ausschlusskriterien definiert, die einer Planung von Photovoltaikanlagen entgegenstehen, wie zum Beispiel gesetzlich geschützte Biotope oder Gebiete nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie der Europäischen Union.

Das Plangebiet für die geplante Photovoltaikanlage liegt südlich der Gemeinde Volkertshausen, nordöstlich der L 189, nordwestlich der A 98. Derzeit wird diese Fläche landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche ist umgeben von weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Erschließung des Plangebietes ist über die L 189 und einen Wirtschaftsweg gesichert. Naturschutzrechtlich geschützte Flächen liegen nicht im Plangebiet.

Die Fläche eignet sich für die Energiegewinnung mit einer Freiflächenphotovoltaikanlage direkt an der Autobahn. Sie liegt nicht in unmittelbarer Nähe von besiedeltem Gebiet. Es sind keine Beeinträchtigungen der unmittelbar benachbarten Umgebung, der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der Straßenverkehrsflächen zu erwarten.

Das Plangebiet liegt innerhalb eines Regionalen Grünzuges. In diesem sind gemäß Regionalplan bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur zulässig sind, wenn sie die Funktionen der Grünzüge sowie den Charakter der Landschaft hinsichtlich ihrer Gestaltung und beim Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen.

Der Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Solarpark Autobahn“ wurde einstimmig am 08.10.2018 im Gemeinderat der Gemeinde Volkertshausen gefasst; der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen soll in diesem Bereich parallel geändert werden.

Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage geschaffen werden.

TOP 10
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Der Kochclub Worblingen, vertreten durch Frau Barbara Alicke, hat der Hardbergschule 210 Euro in bar zugewendet. Der Kochclub nutzt die Schulküche der Hardbergschule für seine Treffen.
  • Herr Röbi Steinemann, aus Flurlingen in der Schweiz, hat der Gemeinde 1.000 Euro in bar für Pflegemaßnahmen am Sielmannweiher sowie weiteren Naturschutzmaßnahmen auf dem Gemeindegebiet zugewendet.

TOP 11
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 12
Verschiedenes
TOP 13
14. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen: Wohnbaufläche in Singen-Überlingen
- Aufstellungsbeschluss

Vorbericht:

Die Stadt Singen möchte im Ortsteil Überlingen am Ried die Schaffung von Wohnbauflächen auf einem nicht mehr gewerblich genutzten Grundstück ermöglichen.

Seit Jahren nimmt die Bevölkerung der Stadt Singen stetig zu, am 01.01.2018 hat Singen 47.968 Einwohner. Die wachsende Bevölkerung der Stadt Singen zeigt, dass die Menschen die Stärken der Stadt Singen sowohl im Bildungssektor, Wirtschaft- und Handelssektor, aber auch im kulturellen Bereich sowie der verkehrlichen Anbindung schätzen und ihren Wohnstandort nach Singen und in die sechs Ortsteile verlagern.

Um im Ortsteil Überlingen am Ried weitere Wohnflächen zur Verfügung stellen zu können, soll die Umnutzung der Gewerblichen Baufläche (zirca 0,47 Hektar) zu Wohnzwecken ermöglicht werden.

Die städtebauliche Zielsetzung der Innenentwicklung, die insbesondere im Ortsteil Überlingen auch durch das Aktivierungsprogramm (ELR-Programm) gefördert wurde, wird mit dieser geplanten Wohnbauentwicklung weiterverfolgt, auch um den dringenden Wohnbedarf in der Stadt Singen decken zu können.

Das Plangebiet liegt am nordöstlichen Ortsrand von Überlingen und ist über die Härdlestraße erschlossen. Südlich angrenzend bestehen entlang der Härdlestraße und des Stockwegs Wohnhäuser, die nördlich und östlich des Planungsgebiets bestehende Grünfläche bleibt bestehen.

Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung einer Wohnbaufläche im Innenbereich des Ortsteils Überlingen am Ried geschaffen werden.
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen