Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 23.01.2019

Sitzungstermin:
Mi, 23.01.2019
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Vergabe
Entsorgungsleistungen Aushub für die Wohngebäude in der Zeppelinstraße 2

Vorbericht:


Der Gemeinderat hat, anlässlich der Sitzung am 18.10.2017, der Errichtung von 2 Wohngebäuden in der Zeppelinstraße 2 zur Schaffung von Wohnraum für von Obdachlosigkeit bedrohter Mitbürger zugestimmt. Die Gebäude wurden im Laufe des vergangenen Jahres errichtet und stehen derzeit kurz vor Vollendung und Inbetriebnahme. Zur Verwirklichung der Anlage auf dem ehemaligen Bauhof-Areal musste auch ein Hang abgetragen werden. Beim Aushub des Materials stellte sich heraus, dass es sich hierbei jedoch um kontaminiertes Material handelt. Dieses wurde vorerst auf dem Werksgelände eines ortsansässigen Fuhr- und Abbruchunternehmens zwischengelagert und mehrfach beprobt. Nach längerer und aufwändiger Suche wurden nunmehr Deponien gefunden, auf die das Material verbracht werden kann.

Aufgrund der Besonderheit der zu erbringenden Leistungen (Abfuhr und Entsorgung von kontaminiertem Material) und der damit gestellten Anforderungen steht lediglich eine beschränkte Anzahl von möglichen Bietern zur Verfügung. Die Verwaltung hat daher, nach längerer Suche nach geeigneten Unternehmen, bei vier in Frage kommenden Betrieben um entsprechende Offerten angefragt und hierauf drei Angebote erhalten. Mit den beiden günstigsten Bietenden sind hierauf im Verlauf der sich ergebenden Ergebnisse der mehrfachen Beprobung des Aushubmaterials weitere Verhandlungen geführt worden. Es liegen nun zwei Angebote für den Abtransport und die Entsorgung des Aushub-Materials vor:

- Bieter 1:  162.768,20 Euro (brutto)
- Bieter 2:  208.083,40 Euro

Die Angebote sind vergleichbar. Für den Aushub waren in der Kostenfortschreibung für unbelastetes Material 135.000 Euro vorgesehen. Die Mehrkosten sind auf die höheren Deponiegebühren und weiteren Abfuhrwege zurückzuführen und – leider – gerechtfertigt. Derzeit stehen für das Projekt noch 426.000 Euro im Haushalt zur Verfügung.

Die Verwaltung schlägt vor, die Firma Walter Kasper aus St. Georgen mit der Entsorgung des Aushubmaterials der Baumaßnahme zur Errichtung der beiden Wohngebäude in der Zeppelinstraße zu beauftragen.

Zu den Entsorgungskosten kommen noch Ladekosten in Höhe von zirka 3.000,- Euro am örtlichen Lagerort hinzu. Diese werden durch ein ortsansässiges Unternehmen erbracht. Die Abfuhr soll, entsprechende Witterungsverhältnisse vorausgesetzt, Angang Februar erfolgen.

Nach Abschluss des Projektes kann somit in absehbarer Zeit ein Bericht über die Kostenfeststellung des Projektes im Gemeinderat erfolgen.


TOP 3
Verpflichtung eines neu eingetretenen Mitglieds des Gemeinderates gemäß Paragraph 32 Absatz 1 der Gemeindeordnung (GemO)

Vorbericht:


Nachdem Gemeinderat Bernhard Beger leider all zu früh verstorben ist, ist eine Neubesetzung des Gemeinderates erforderlich.

Nachdem die 1. Ersatzbewerberin auf dem Wahlvorschlag der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands (SPD) Nadja Hennes bereits für Gudrun Breyer in den Gemeinderat nachgerückt ist und der nächste Ersatzbewerber Lars Meister mittlerweile nach Singen verzogen ist, rückt Frau Charlotte Manko, Hardstraße 109, hier in den Gemeinderat nach. 
Nachdem Frau Manko die Wahl zum Gemeinderat mittlerweile angenommen hat, kann sie nun von Seiten des Bürgermeisters nach folgender Verpflichtungsformel für Gemeinderäte verpflichtet werden:

„Ich gelobe Treue der Verfassung, Gehorsam den Gesetzen und gewissenhafte Erfüllung meiner Pflichten. Insbesondere gelobe ich, die Rechte der Gemeinde gewissenhaft zu wahren und ihr Wohl und das ihrer Einwohner nach Kräften zu fördern.“
Selbstverständlich kann das Gelöbnis zur gewissenhaften Erfüllung der Amtspflichten mit dem Zusatz „So wahr mir Gott helfe“ versehen werden. 
Im Anschluss nimmt der Bürgermeister die Verpflichtung von Frau Manko durch Handschlag ab.


TOP 4
Neubesetzung von gemeindlichen Ausschüssen, Gremien und Kuratorien

Vorbericht:


Das verstorbene Gemeinderatsmitglied Bernhard Beger war Mitglied in folgenden Ausschüssen, Gremien und Kuratorien:
- ordentliches Mitglied im Finanz- und Sozialausschuss
- stellvertretendes Mitglied im Technischen- und Umweltausschuss
- ordentliches Mitglied im Projektausschuss „Sport- und Festhalle“ 
- ordentliches Mitglied im Projektausschuss „Friedhofsplanung“,
- stellvertretendes Mitglied in der Verbandsversammlung des Abwasserverbandes „Radolfzeller Aach“

Die Fraktion der SPD wird um entsprechende Neubesetzungsvorschläge gebeten.  


TOP 5
Stromlieferungsvertrag 2020 bis 2022 für den kommunalen Strombedarf

Vorbericht:


Im Rahmen der letzten Bündelausschreibung der Gt-service GmbH für die Jahre 2018 und 2019 wurden äußerst günstige Marktpreise erzielt. Deshalb haben unsere Stromlieferanten, 
• die Energiedienst AG 
(Los 12 Niederspannung ohne Leistungsmessung + Los 14 Straßenbeleuchtung) und 
• die Stadtwerke Hannover AG - Enercity
(Los 11 Niederspannungsmessung mit Leistungsmessung), 
nach der Mindestvertragslaufzeit von zwei Jahren die aktuellen Verträge aus der Bündelausschreibung gekündigt.

Für die Stromlieferungsverträge 2020 bis 2022 muss die Gemeinde Rielasingen-Worblingen nun eine europaweite Ausschreibung durchführen (Schwellenwert von 209.000 Euro netto wird überschritten). 
Die Verwaltung empfiehlt deshalb wieder die Teilnahme an der sogenannten „Bündelausschreibung“ der Gt-service GmbH.
Die Ausschreibung über die Gt-service GmbH bietet:
• Rechtsicherheit bei einem komplexen Ausschreibungsverfahren
• Eine kostengünstig Ausschreibung
• Im Ergebnis bisher günstige Strompreise

Kündigungen der Lieferanten nach der 2-jährigen Mindestvertragslaufzeit führen, laut Gt-service GmbH, auf allen Seiten zu einem administrativen Mehraufwand. Dem will die Gt-service GmbH, künftig durch zweierlei Maßnahmen wirksam begegnen:
• Es wird eine feste Vertragslaufzeit von drei Jahren ausgeschrieben (statt bisher 2 Jahre plus dreimal ein Jahr Verlängerungsoption).
• Anstelle der bisherigen wiederkehrenden Einzelbeauftragung der Gt-service GmbH durch die Kommunen mit der Durchführung von Ausschreibungen werden die Leistungen der Gt-service GmbH künftig auf Grundlage entsprechender Daueraufträge angeboten.

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen