Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 04.12.2019

Sitzungstermin:
Mi, 04.12.2019
Sitzungsbeginn:
17:30 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Sitzungssaal Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Beschluss über die Antragsstellung eines Zuschusses zum Neubau/Verlagerung eines Feuerwehrhauses

Vorbericht:

Am 06.11.2019 fand eine außerordentliche nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates im Feuerwehrgerätehaus statt. In dieser Sitzung hat der Kommandant der Freiwilligen Feuerwehr in einer Präsentation die Feuerwehrarbeit dem Gremium vorgestellt. Im Anschluss daran wurde von der Einsatzabteilung dem Gremium ein Übungseinsatz unter realen Bedingungen vorgeführt, so dass sich die Mitglieder ein Bild über den tatsächlichen Zustand bei Anfahrt der privaten Fahrzeuge und Abfahrt der Rettungsfahrzeuge im Feuerwehrhof machen konnten. Ebenso konnten sich die Gemeinderäte von den beengten Verhältnissen, der fehlenden Schwarz/Weiß-Trennung sowie dem Problem der austretenden Abgase in der Fahrzeughalle überzeugen.
Nach vielen Monaten intensiver Überlegungen, unterstützt durch Gutachten und einer Ortsbegehung, sollte im Rahmen der kommenden Haushaltsplanberatungen 2020 entschieden werden, ob ein Zuschussantrag zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses auf dem ehemaligen Hupac-Gelände für 2020/2021 gestellt wird, um dann die entsprechenden Planungskosten inden Haushalt einstellen zu können. 

In der außerordentlichen Sitzung des Gemeinderates wurde über dieses Thema eingehend beraten, diskutiert und mit 14 Ja-Stimmen und 1 Enthaltung beschlossen, in der nächsten öffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 04.12.2019 die Stellung eines Zuschussantrages beschließen zu lassen. 
Näherer Vortrag erfolgt in der Sitzung.

TOP 3
DigitalPakt Schule – Fördermittel des Landes zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur
Beschlussfassung über die Umsetzung der strukturierten Verkabelung an der Hardbergschule

Vorbericht:

Der Bund hat den Ländern zur Verbesserung der digitalen Infrastruktur der Schulen 5 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Auf Baden-Württemberg entfallen über die Gesamtlaufzeit von fünf Jahren rund 650 Millionen Euro, wovon 90 Prozent, also rund 585 Millionen Euro, für Investitionen an Schulen vorgesehen sind.
Der Gemeinde Rielasingen-Worblingen wird für die örtlichen Schulen ein DigitalPakt-Budget von insgesamt 297.200 Euro zur Verfügung gestellt. Das konkrete Budget je Schulträger ergibt sich aus der Anzahl der Schülerinnen und Schüler. Dieses Budget muss bis zum 30. April 2022 ausgeschöpft werden, sonst fließen die nicht abgerufenen Mittel in den Gesamtfördertopf zurück und werden dann neu vergeben.
Am 17. Oktober fand ein Gespräch mit den Schulleiterinnen der Ten-Brink-Schule und der Grundschulen statt, bei dem die Umsetzung des DigitalPakt Schule und die Verteilung der zu beantragenden Fördermittel thematisiert wurde.
Als wichtige Bedingung für eine Beantragung der Fördermittel gilt die Vorlage eines Medienentwicklungsplanes, dessen Erstellung durch das Landes- beziehungsweise Kreismedienzentrum beratend begleitet wird.
Aktuell liegt für die Hardbergschule ein Medienentwicklungsplan vor. Für die Umsetzung der bedarfsgerechten Verkabelung ist bereits im Haushaltsplan 2019 ein Betrag von 74.000 EUR bei der Hardbergschule veranschlagt worden.

TOP 4
Fortschreibung Kindergartenbedarfsplan 2020 sowie Beschlussfassung über die Reaktivierung der 5. Gruppe im Kinderhaus Rosenegg

Vorbericht:

Der Kindergartenbedarfsplan bildet die Fördergrundlage für die Träger von Kindertageseinrichtungen. Darüber hinaus soll die Bedarfsplanung aber auch einen Überblick über die vorhandenen Angebote geben, die den Bedarf formulieren und die Orientierung zur weiteren Planung im Bereich der Kinderbetreuung in der Gemeinde Rielasingen-Worblingen bieten.
 
In diesem Zusammenhang ist über die Reaktivierung der 5. Gruppe im Kinderhaus Rosenegg zu beraten und zu beschließen.
Wie im Finanz- und Sozialausschuss am 09.10.2019 sowie in der Haushaltsplanberatung am 12.11.2019 bereits berichtet, ergibt sich im kommenden Jahr für den Ganztags-Ü3 sowie Regelbereich im Kinderhaushaus Rosenegg eine Warteliste. Diese betrifft erschwerend 6 eigene Krippenkinder, für die weder im Rosenegg noch in einer anderen Einrichtung, auch in keiner anderen Angebotsform, ein Anschlussplatz gegeben ist. Die Situation spitzt sich von Woche zu Woche zu, da fortlaufend neue Anfragen eintreffen. Hinzu kommen derzeit bereits weitere 9 Kinder, denen wir keinen Platz anbieten können.
Frau Frankenhauser und Frau Kroner schlagen aus diesem Grund die Reaktivierung einer Gruppe im Kinderhaus Rosenegg zum 01.02.2019 vor.
Hierfür wird die endgültige Zustimmung für 2,94 Stellen sowie zirka 12.000 Euro Ausstattungspauschale benötigt.
 
Der fortgeschriebene Kindergartenbedarfsplan 2020 wird als Anlage nachgereicht (Nachversand).

TOP 5
Änderung der Wasserversorgungssatzung zum 01.01.2020

Vorbericht:

In der Sitzung wird die Kalkulation für das Jahr 2020 vorgestellt. Diese und die notwendige Satzungsänderung sind als Anlagen beigefügt.

Rückblick auf die aktuellen Gebührensätze:
Bei der Wassergebühr wird weiterhin eine Grundgebühr, umgangssprachlich auch Zählergebühr genannt, erhoben. Unter Anrechnung von 25 Prozent der Fixkosten in die Grundgebühr, wird diese in Abhängigkeit der Nenngröße kalkuliert.
Die Verbrauchsgebühr je m3 soll wie bisher ohne Ausgleich von Kostenüber- und unterdeckungen aus Vorjahren festgesetzt werden. Die für das Jahr 2019 kalkulierte Verbrauchsgebühr betrug 1,50 Euro je m3 und wurde auch so beschlossen.

Die Gebührensätze ab 01.01.2020:
Die Kalkulation für das Jahr 2020 ergibt eine Verbrauchsgebühr von 1,55 Euro je m3. Die Grundgebühren sind aufgrund der gestiegenen Eichgebühren und der aufgrund der Investitionen höheren kalkulatorischen Kosten wieder angestiegen.

TOP 6
Änderung der Abwassersatzung zum 01.01.2020

Vorbericht:

In der Sitzung wird die Kalkulation für das Jahr 2020 vorgestellt. Diese und die notwendige Satzungsänderung sind als Anlagen beigefügt.

Rückblick auf die aktuellen Gebührensätze:
In der Kalkulation des Jahres 2019 wurden 164.080 Euro Kostenüberdeckung aus dem Jahr 2017 zum Ausgleich gebracht. 
Dadurch konnte die Schmutzwassergebühr von 1,65 Euro je m3 beschlossen werden, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 1,88 Euro je m3 betrug. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckung führte zu einer um 0,23 Euro je m3 geringeren Schmutzwassergebühr.
Auch die Niederschlagswassergebühr konnte mit 0,35 Euro je m2 beschlossen werden, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 0,40 Euro je m2 betrug. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckungen führte zu einer um 0,05 Euro je m2 geringeren Niederschlagswassergebühr.

Die Gebührensätze ab 01.01.2020:
Im Jahre 2018 entstand eine Kostenüberdeckung von 211.183 Euro. Diese Kostenüberdeckung kann bis zum Jahr 2023 ausgeglichen werden. Der Gemeinderat hat in der Vergangenheit auf einen zeitnahen Ausgleich bestanden. Daher wird in der Kalkulation des Jahres 2020 diese Kostenüberdeckungen zum Ausgleich gebracht. 

Dadurch ergibt sich eine Schmutzwassergebühr von 1,49 Euro je m3, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 1,76 Euro je m3 beträgt. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckung führt zu einer um 0,27 Euro je m3 geringeren Schmutzwassergebühr.
Für die Niederschlagswassergebühr ergeben sich 0,37 Euro je m2, obwohl der kalkulierte Gebührensatz 0,44 Euro je m2 beträgt. Der einmalige Ausgleich der Kostenüberdeckungen führte zu einer um 0,07 Euro je m2 geringeren Niederschlagswassergebühr.


TOP 7
Bebauungsplan “Bei der Kapelle – 2. Erweiterung” und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet

a) Behandlung der Stellungnahmen aus den Offenlagen und aus den Beteiligungen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange
b) Beschluss des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften als Satzung

Vorbericht:

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 19.06.2006 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Bei der Kapelle – 2. Erweiterung“ beschlossen (Aufstellungsbeschluss). Nach erfolgter Bürgerbeteiligung am 10.01.2007 und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange zwischen dem 13.12.2006 und dem 18.01.2007 wurde am 12.03.2007 der Auslegungsbeschluss durch den Gemeinderat gefasst. Der Entwurf einschließlich Begründung lag in der Zeit vom 02.04.2007 bis 04.05.2007 öffentlich aus. Seit dem ruhte das Verfahren. 

Nachdem in den Jahren 2018 und 2019 weitere Anfragen zur Erweiterung und Verlagerung gewerblicher Betriebe bei der Gemeinde eingegangen sind, hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 09.07.2019 einen neuen Bebauungsplanentwurf und Örtliche Bauvorschriften sowie in der gleichen Sitzung die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen.

Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie die öffentliche Auslegung wurden vom 25.07.2019 bis einschließlich 30.08.2019 durchgeführt. 

Aufgrund eines Fehlers war auf der Homepage in diesem Zeitraum der Umweltbericht vom 04.02.2006 eingestellt und nicht der neue Umweltbericht vom 26.06.2019. Zur Heilung dieses Fehlers erfolgten die erneute Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange in der Zeit vom 12.09.2019 bis einschließlich 14.10.2019. 

Nach Ablauf der Auslegungsfrist und der Beteiligungsfrist können nun die eingegangenen Stellungnahmen abschließend behandelt und der Bebauungsplan als Satzung beschlossen werden.

Als Anlagen sind die eingegangenen Bedenken und Anregungen mit den Stellungnahmen der Verwaltung, die Begründung, der zeichnerische Teil, die planungsrechtlichen Festsetzungen, die Örtlichen Bauvorschriften und der Umweltbericht sowie der Entwurf der Satzung beigefügt. 


TOP 8
Bauantrag zur Erweiterung des Pflegezentrum St. Verena auf den Grundstücken Flurstücknummern 5210/2, 5211 und 5211/4, Burgstraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Gänseweide - 4. Änderung”

Vorbericht:

Mit diesem Bauantrag beantragt das Pflegezentrum Sankt Verena eine Erweiterung des bestehenden Pflegeheims in westlicher Richtung. Das geplante, viergeschossige Gebäude mit Flachdach und mit einer Länge von 40,38 Meter, einer Breite von 15,80 Meter sowie einer Gebäudehöhe von 12,75 Meter, soll direkt an das bestehende Gebäude angedockt werden.
Neben dieser westlichen Erweiterung ist im Osten ein 6,0 Meter breiter und 3,0 Meter tiefer Anbau bis einschließlich des zweiten Obergeschosses sowie nördlich daran die Errichtung einer Fluchttreppe geplant.
Weiterhin sind im Bestandsgebäude im Gebäudeinneren verschiedene bauliche Maßnahmen vorgesehen.
 
Für den baulichen Bestand sowie für die Erweiterung sind insgesamt 39 Stellplätze ausgewiesen.
 
Auf den angeschlossenen Lageplan wird verwiesen.
 
Das Bauvorhaben liegt im Gebiet des Bebauungsplanentwurfs „Gänseweide – 4. Änderung“, der die Planreife erreicht hat, so dass eine Beurteilung dieses Bauvorhabens gemäß Paragraph 33 Baugesetzbuch erfolgen kann.

TOP 9
Kenntnisnahme der Berichtigungen des Flächennutzungsplanes 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen

Vorbericht:

Der Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen wird im Wege der Berichtigung bei Bebauungsplanverfahren, die gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch durchgeführt wurden, in folgenden Bereichen angepasst: 

Stadt Singen:
Si-1: Gemischte Baufläche im Bereich „1. Änderung Haupt-/Alemannenstraße“, Singen
Si-2: Wohnbaufläche im Bereich „Stöckle“, Singen-Überlingen
Si-3: Wohnbaufläche im Bereich „Unterdorf“, Singen-Überlingen

Gemeinde Rielasingen-Worblingen 
RW-1: Wohnbaufläche im Bereich „Fabrikgut Ost“
RW-2: Wohnbaufläche im Bereich „Nördliche Hauptstraße – 3. Änderung“
RW-3: Wohnbaufläche im Bereich „Nördliche Hauptstraße – 2. Änderung“
RW-4: Wohnbaufläche im Bereich „Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung“

Gemeinde Steißlingen:
St-1: Wohnbaufläche/Gemischte Baufläche im Bereich „Friedhofstraße“
St-2: Wohnbaufläche/Grünfläche im Bereich „Untere Singener Straße, Erweiterung 1. Änderung“

Gemeinde Volkertshausen:
V-1: Wohnbaufläche im Bereich „Öhmdweg“
V-2: Gemeinbedarfsfläche im Bereich „Ebne“



TOP 10
12. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen - Gewerbliche Baufläche, Steißlingen
Feststellungsbeschluss

Vorbericht:

Die Gemeinde Steißlingen möchte das bestehende Gewerbegebiet „Vor Eichen“ in nördliche Richtung erweitern, um den aktuellen Flächenbedarf für gewerbliche Nutzungen decken zu können. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, soll die Erweiterung in einer Flächengröße von zirka 7,9 Hektar geplant werden. Es ist geplant, das Gebiet in mehreren Planungs- und Erschließungsabschnitten zu entwickeln. In einem ersten Schritt wird der Bebauungsplan für einen Teilabschnitt von zirka 3 Hektar im Parallelverfahren erarbeitet.

Das Erweiterungsgebiet mit einer Größe von zirka 7,9 Hektar liegt östlich der L 223, nördlich des bestehenden Gewerbegebietes „Vor Eichen“. Diese bestehenden Gewerbeflächen sind südlich von „Flächen für Abgrabungen“ in einem bestehenden Waldgebiet begrenzt. Östlich grenzt ein aktives Kieswerk mit zugehörigen Lagerflächen an, in nordöstlicher Richtung befindet sich das Fahrsicherheitszentrum. Die geplante Erweiterungsfläche nördlich des Gewerbegebietes „Vor Eichen“ befindet sich auf einer ehemaligen Kiesabbaufläche. In der Folgenutzung wird die Fläche derzeit landwirtschaftlich genutzt. 

Die möglichen Auswirkungen auf die einzelnen Umweltbelange sind im beiliegenden Umweltbericht / Steckbrief erläutert und dargestellt. Das Gebiet ist durch die Beurteilung der Umweltbelange für die geplante bauliche Entwicklung als „geeignet“ eingestuft.

Die frühzeitige Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange (Paragraph 3 (1) und Paragraph 4 (1) Baugesetzbuch) der 12. Änderung Flächennutzungsplan 2020 hat vom 07.01.2019 bis zum 08.02.2019 stattgefunden. Die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 (2) und Paragraph 4 (2) Baugesetzbuch der 12. Änderung Flächennutzungsplan 2020 erfolgte vom 08.07.2019 bis zum 16.08.2019.

Es sind keine Bürgeranregungen in diesen Verfahrensschritten eingegangen. 

Die Begründung der Flächennutzungsplanänderung wurde hinsichtlich des Gewerbeflächenbedarfs der Gemeinde Steißlingen zur öffentlichen Auslegung aufgrund der Anmerkungen des Regierungspräsidiums Freiburg zur Plausibilitätsprüfung ergänzt. Das Regierungspräsidium hat in der öffentlichen Auslegung aufgrund der überarbeiteten Begründung seine vorgebrachten Bedenken zurückgestellt und sieht nunmehr keine Einwände aus den Erfordernissen der Raumordnung.

Die bedarfsgerechte Entwicklung der Gemeinde Steißlingen wurde mit der Ergänzung der Begründung erläutert, eine gemeinsame langfristige gewerbliche Entwicklung mehrerer Gemeinden, die die Stadt Radolfzell anregt, kann zu einem späteren Zeitpunkt diskutiert werden. 

Die Hinweise des Landesamts für Geologie, Rohstoffe und Bergbau zum Wasserschutzgebiet wurden in der Begründung ergänzt. 

Der Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Vor Eichen 2“ im südlichen Teilbereich der Flächennutzungsplanänderung, ist bereits im Dezember 2018 im Gemeinderat Steißlingen gefasst worden. Der Bebauungsplan befindet sich noch im Verfahren, die Offenlage des Bebauungsplanes ist bis zum 13.11.2019 durchgeführt. Wie bei den bestehenden Bebauungsplänen für gewerbliche Nutzung wird der Ausschluss von Einzelhandel mit zentrenrelevantem Sortiment in diesem Bebauungsplan ebenfalls festgesetzt. 

In weiteren Bebauungsplanverfahren, die sich über die nördlichen Teilflächen dieser Flächennutzungsplanänderung erstrecken, wird geprüft werden, welche Gutachten (Lärm-, Staub-, Geruchsgutachten et cetera) erforderlich sind und dem jeweiligen Bauleitplanverfahren beigelegt werden, was vom Landratsamt Konstanz angemerkt wurde. Ebenso werden die Anmerkungen zur detaillierten Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung (unter anderem zum Ausgleich des Eingriffs in das Schutzgut Boden) auf der Ebene des Bebauungsplanes konkretisiert.

Weitere Anmerkungen in den Verfahrensschritten beziehen sich ebenfalls auf Festsetzungsmöglichkeiten in einem Bebauungsplanverfahren und sind somit nicht relevant für dieses Flächennutzungsplanänderungsverfahren. 

Das Plangebiet soll als gewerbliche Baufläche in der 12. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen dargestellt werden. 

TOP 11
13. Änderung Flächennutzungsplan 2020 der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen - Sondergebiet Solarpark, Volkertshausen
Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung

Vorbericht:

Die Gemeinde Volkertshausen möchte mit einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage einen Beitrag zur Energiewende und somit zum Ausbau der erneuerbaren Energien leisten. Die Errichtung, der Betrieb und die Vergütung von Fotovoltaikanlagen werden durch das sogenannte Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt.
Das EEG fördert zum Beispiel gezielt Fotovoltaikanlagen in bis zu 110 Meter Entfernung zu Autobahnen und Bahntrassen oder auf Konversionsflächen. Gleichzeitig werden in diesem Gesetz Ausschlusskriterien definiert, die einer Planung von Fotovoltaikanlagen entgegenstehen, wie zum Beispiel gesetzlich geschützte Biotope oder Gebiete nach der Fauna-Flora-habitat-Richtlinie der Europäischen Union.

Das Plangebiet für die geplante Fotovoltaikanlage liegt südlich der Gemeinde Volkertshausen, nordöstlich der Landesstraße 189, nordwestlich der Autobahn 98. Derzeit wird diese Fläche landwirtschaftlich genutzt. Die Fläche ist umgeben von weiteren landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Erschließung des Plangebietes ist über die Landesstraße 189 und einen Wirtschaftsweg gesichert. Naturschutzrechtlich geschützte Flächen liegen nicht im Plangebiet.

Die Fläche eignet sich für die Energiegewinnung mit einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage direkt an der Autobahn. Sie liegt nicht in unmittelbarer Nähe von besiedeltem Gebiet. Es sind keine Beeinträchtigungen der unmittelbar benachbarten Umgebung, der bestehenden landwirtschaftlichen Nutzung und der Straßenverkehrsflächen zu erwarten. 

Das Plangebiet liegt innerhalb eines regionalen Grünzuges. In diesem sind gemäß Regionalplan bauliche Anlagen der technischen Infrastruktur zulässig sind, wenn sie die Funktionen der Grünzüge sowie den Charakter der Landschaft hinsichtlich ihrer Gestaltung und beim Betrieb nicht wesentlich beeinträchtigen. 

Der vorhabenbezogene Bebauungsplan „Solarpark Autobahn“ der Gemeinde Volkertshausen befindet sich im Verfahren, der Flächennutzungsplan der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Singen, Rielasingen-Worblingen, Steißlingen und Volkertshausen soll in diesem Bereich parallel geändert werden. 

Mit dieser Änderung des Flächennutzungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung einer Freiflächen-Fotovoltaikanlage geschaffen werden. Der Aufstellungsbeschluss dieser Flächennutzungsplanänderung wurde bereits am 29.11.2018 im Gemeinsamen Ausschuss gefasst. Mit den nun vorliegenden Unterlagen sollen die nächsten Verfahrensschritte im Flächennutzungsplanänderungsverfahren eingeleitet werden. 


TOP 12
Annahme von Einzelspenden

Vorbericht:

  • Die Kieswerke Birkenbühl GmbH & Co. KG in Singen-Überlingen am Ried möchten dem Kinderhaus Fröbel 500 Euro zuwenden, da auf Weihnachtsgeschenke für die Kunden verzichtet wird.
    Die Kieswerke Birkenbühl GmbH & Co. KG sind Lieferant der Gemeinde.
    Die Kieswerke Birkenbühl GmbH & Co. KG haben die erforderlichen Anträge auf Genehmigungen, einschließlich der Baugenehmigung, für ihren geplanten Kiesabbau im Gewann Dellenhau auf der Gemarkung Hilzingen eingereicht. Dieser Kiesabbau hat auch erhebliche Auswirkungen auf die Gemeinde Rielasingen-Worblingen. Die Gemeinde hat deshalb im vorgeschalteten Raumordnungsverfahren massive Einwendungen gegen diesen geplanten Kiesabbau vorgetragen und hält diese Einwendungen aufrecht.

  • Die Stiftung der Sparkasse Hegau-Bodensee hat der Jugendfeuerwehr 1.810 Euro für die Beschaffung von Faltpavillions zugewendet.
    Die Sparkasse ist eine der Hausbanken der Gemeinde.

TOP 13
Bildung eines gemeinsamen Gutachterausschusses Hegau-Hochrhein bei der Stadt Singen (Hohentwiel)
Vorschläge für die Bestellung der ehrenamtlichen Gutachter der Gemeinde Rielasingen-Worblingen

Vorbericht:

Vorschläge für die Bestellung der ehrenamtlichen Gutachter der Gemeinde Rielasingen-Worblingen. 

Der Gemeinderat hat sich bereits mehrfach mit der Bildung einer gemeinsamen Geschäftsstelle für die Gutachterausschüsse aus dem Westlichen Hegau befasst und dabei bereits am 21.11.2018 beschlossen, dem Abschluss einer entsprechenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Übertragung der Aufgaben nach § 192 – 197 BauGB (Wertermittlung) beizutreten. 
Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die beiliegende Kopie der Niederschrift über die öffentliche Sitzung am 21.11.2018 verwiesen.

Nach § 2 der ebenfalls beiliegenden öffentlich-rechtlichen Vereinbarung wurde im Hinblick auf die Zusammensetzung des gemeinsamen Gutachterausschusses beziehungsweise der Bestellung der Gutachter vereinbart, dass für die Gemeinde Rielasingen-Worblingen 4 Personen als Gutachter vorgeschlagen werden. 
Der Gemeinderat der Stadt Singen bestellt dann die ehrenamtlichen Gutachter nach Maßgabe der Gutachterausschussverordnung auf die Dauer von 4 Jahren. 

Die im Gemeinderat vertretenen Fraktionen werden um entsprechende Vorschläge im Hinblick auf die Benennung der 4 Vertreter der Gemeinde Rielasingen-Worblingen im gemeinsamen Gutachterausschuss gebeten.  

TOP 14
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 15
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen