Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 22.07.2020

Sitzungstermin:
Mi, 22.07.2020
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Festsaal der Talwiesenhallen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Beratung über die Elternbeiträge in den Kindertagesstätten für das Kindergartenjahr 2020/2021

Vorbericht:


Die Vertreter der Kirchen und der Kommunalen Landesverbände haben Anfang Juli 2020 die fortgeschriebenen „Gemeinsamen Empfehlungen zur Festsetzung der Elternbeiträge“ für das Kindergartenjahr 2020/2021 herausgegeben. Dabei wird eine Erhöhung der Elternbeiträge pauschal um 1,9 Prozent empfohlen.
 
Seitens der Verwaltung wird vorgeschlagen, in der aktuellen durch die Pandemie beeinträchtigten Lage von einer kurzfristigen Anhebung der Elternbeiträge ab September 2020 abzusehen.
Im Hinblick auf die vorgenannte Empfehlung wird angeregt, seitens der Gemeinde eine moderate Erhöhung der Elternbeiträge um 1,9 Prozent ab 01.01.2021 anzustreben.
Die Katholische Kirchengemeinde beabsichtigt, diesem Vorschlag zu folgen. Mit den privaten Kindergartenträgern erfolgt noch eine Abstimmung.
Die „Gemeinsamen Empfehlungen“ der Vertreter des Gemeindetages, Städtetages und der Kirchen bleiben mit ihrem Vorschlag bewusst hinter der tatsächlichen Kostensteigerung zurück, um so zwar einerseits die Mehrbelastung abzufedern, andererseits aber auch die Eltern nicht über die Gebühr zu belasten.
 
Näherer Vortrag erfolgt in der Sitzung.
TOP 3
Vergabe von Unterhaltsreinigungsarbeiten in diversen gemeindeeigenen Gebäuden

Vorbericht:


Aufgrund eines Dienstleisterwechsels zum 01.09.2020 wurden die Unterhaltsreinigungsarbeiten für folgende Gebäude im Verfahren der freihändigen Vergabe (bis zur nächsten EU Ausschreibung) ausgeschrieben.
  • Hardbergschule (Alt- und Neubau)
  • Ten-Brink-Schule (Gebäude B)
  • Scheffelschule (Alt- und Neubau)
  • Hebelschule
  • Bürgerschule
  • Baubetriebshof
  • Feuerwehrgerätehaus
  • Aussegnungshalle Rielasingen
 
Die Leistungsverzeichnisse wurden an sieben regionale Reinigungsfirmen versendet. Vier Angebote gingen fristgerecht ein.


TOP 4
Bauantrag zur Sanierung und Brandschutzertüchtigung der Hardbergschule sowie Errichtung eines Nahwärmenetzes

Vorbericht:


Im Rahmen der Sitzung des Gemeinderates und der im Vorfeld stattgefundenen Ortsbegehung zur Sanierung und Brandschutzertüchtigung der Hardbergschule am 11.03.2020 wurde das Bauamt beauftragt den Bauantrag zu erstellen. Dieser wird in der Sitzung vorgestellt.
Die Kostenschätzung vom 10.07.2019 beläuft sich auf 1.461.000,00 EURO. Eine detaillierte Kostenberechnung wird im Herbst vorgelegt.
 
Ferner wurde das Ingenieurbüro Michael Hägele aus Radolfzell beauftragt die Errichtung eines Nahwärmenetzes, welches von der Heizzentrale der Hardbergschule aus betrieben werden soll, zu prüfen. Im ersten Schritt wurde nun eine Abschätzung der Leistungsreserven der Heizzentrale der Hardbergschule erarbeitet. Diese wird in der Sitzung dem Gremium vorgestellt und als Anlage beigefügt. Ebenfalls als Anlage wird ein möglicher Projektablaufplan für die erste Projektphase beigefügt.
TOP 5
Erschließung “Bei der Kapelle – 2. Erweiterung”
- Vergabe von Straßenbauarbeiten
- Vergabe von Rohrlegearbeiten

Vorbericht:


1. Straßenbauarbeiten
Die Ausschreibung „Straßenbauarbeiten“ beinhaltet auch Leistungen oder Teilleistungen für den Bau des Abwasserkanals, der Trinkwasserleitung, der Straßenbeleuchtung und der Stromversorgung. Die Arbeiten    wurden vom Bauamt beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 6 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin sind 4 Angebote fristgerecht eingegangen. Günstigster Bieter ist die Firma Lopes aus Singen mit einer Angebotssumme von 174.035,89 Euro brutto.

2. Rohrleitungsbauarbeiten
Die Ausschreibung „Rohrleitungsbaubauarbeiten“ beinhaltet  nur Leistungen für die Trinkwasserversorgung.  Die Arbeiten wurden vom Bauamt beschränkt ausgeschrieben. Es wurden 3 Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zum Submissionstermin sind  2 Angebote fristgerecht eingegangen. Günstigster Bieter ist die Firma Boll aus Waldshut-Tiengen mit einer Angebotssumme von 18.368,84 Euro brutto.

Beide Angebotspreise beinhalten einen Mehrwertsteuersatz in Höhe von 19 Prozenz. Die Arbeiten sollen bis Ende November 2020 abgeschlossen sein. Da die Eigenbetriebe vorsteuerabzugsberechtigt sind, wird sich der reduzierte Mehrwertsteuersatz bei diesen Leistungen nicht auswirken. Bei den reinen Straßenbauarbeiten ist davon auszugehen, dass sich der reduzierte Mehrwertsteuersatz kostenreduzierend auswirkt.

3. Für die Straßenbeleuchtung wurde eine lichttechnische Berechnung durchgeführt. Vorgabe war, dass die gleichen Leuchten und Leuchtmittel (LED) wie im bestehenden Teil der Zollstraße verwendet werden sollen.

TOP 6
Bebauungsplan “Steinerweg – 3. Änderung” und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet
a) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans 'Steinerweg - 3. Änderung' im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 13 Baugesetzbuch sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
b) Beschluss der öffentlichen Auslegung (Offenlage) des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4  Absatz 2 Baugesetzbuch

Vorbericht:


Zu a)
Der Gemeinderat hat in seiner öffentlichen Sitzung am 26.06.2019 den Aufstellungsbeschluss zur 3. Änderung des Bebauungsplans „Steinerweg“ sowie zur Aufstellung von Örtlichen Bauvorschriften für dieses Gebiet gefasst.
Nach Abschluss des Verfahrens zur 3. Änderung soll die 1. Änderung und 1. Erweiterung aufgehoben werden.
Ziel der Planung zum Bebauungsplan „Steinerweg -1. Änderung und 1. Erweiterung war, neben der Schaffung von drei Baugrundstücken, eine Neuordnung der Fläche zwischen Bahndamm und Wohnbebauung. Nicht zuletzt aufgrund der bestehenden Eigentumsverhältnisse konnte die Planung im Laufe der vergangenen 13 Jahre nicht umgesetzt werden.
Mit der aktuellen, 3. Änderung soll ein überwiegender Teilbereich des gemeindeeigenen Wegegrundstückes Flurstück Nummer 7247 aufgelöst und den angrenzenden Hausgrundstücken zugeschlagen werden.
Die Baufenster im nord-östlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Steinerweg – 1. Änderung und 1. Erweiterung“ sollen, wie auch der Fahrbahnverlauf der Dr.-Fritz-Guth-Straße nach Umbau der Eisenbahnüberführung, korrigiert werden.
Die ursprünglich geplanten drei Baufenster wurden auf Beschluss des Gemeinderates, zu Gunsten des Flurstück Nummer 2883, auf zwei Baufenster reduziert und zwischenzeitlich bebaut. Das Plangebiet der 3. Änderung endet an der süd-westlichen Grenze des seit dem 03.08.2011 rechtskräftigen Bebauungsplans „Eisenbahnüberführung Dr.-Fritz-Guth-Straße“.
 
Die Restgrundstücke zwischen dem Gebiet des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Steinerweg“ und dem Bahndamm wurden, entsprechend der Planung zur 1. Änderung und 1. Erweiterung, als „private Grünflächen“ ausgewiesen, da sie zukünftig ausschließlich als Hausgärten oder private Grünflächen genutzt werden sollen.
 
Da die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, wird das Bebauungsplanverfahren im vereinfachten Verfahren nach Paragraph 13 BauGB durchgeführt. Die abwägungsrelevanten Umweltbelange nach Paragraph 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB werden in eine Umweltanalyse mit einer integrierten artenschutzfachlichen Prüfung dargestellt und die Auswirkungen bewertet.
Zusammenfassend ist festzustellen, dass durch die Änderung kein erheblicher Eingriff in den Naturhaushalt entsteht. Es sind keine zusätzlichen Versiegelungen vorgesehen, so dass kein Eingriff in das Schutzgut Boden entsteht. Durch Erhalt der Baum- und Gehölzstrukturen im Gebiet wird der Eingriff in die Schutzgüter Pflanzen und Tiere minimiert.
Bei Umsetzung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sind keine Beeinträchtigungen der Schutzgüter Landschaft/Ortsbild, Mensch, Klima, Wasser und Fläche zu erwarten. Auf die festgestellten Verstöße innerhalb des Gewässerrandstreifens wird hingewiesen.
Im Westen des Bebauungsplangebietes wird der Rielasinger Riedbach verlegt und ein Tümpel angelegt. Beide Maßnahmen werden zusätzliche Lebensräume für Fauna und Flora schaffen. Der Tümpel dient zudem als Hochwasserschutz/Retensionsraum. Es ist nicht von einer erheblichen Beeinträchtigung von besonders oder streng geschützten Arten auszugehen, da alle potentiellen Leitstrukturen und Lebensräume (insbesondere Gehölze) erhalten werden. Durch zusätzliche Pflanzung von Bäumen in den Hausgärten werden die vorhandenen Strukturen auch langfristig gesichert.
Durch die Bebauungsplanänderung entstehen keine erheblichen Eingriffe in die Schutzgüter Pflanzen/Biotope und Boden.
 
Die Textteile (Begründung, Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Umweltanalyse) und der Entwurf des Rechtsplans sind als Anlagen beigefügt. Der Gemeinderat wird um Beratung und Zustimmung zur Planung gebeten.

Zu b)
Der Gemeinderat wird um Beschluss der Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 BauGB gebeten.

TOP 7
Bebauungsplan “Unterdorf” und Örtliche Bauvorschriften für dieses Bebauungsplangebiet
a) Beratung und Beschlussfassung über den Entwurf des Bebauungsplans der Innenentwicklung “Unterdorf” sowie den Entwurf der Örtlichen Bauvorschriften
b) Beschluss der erneuten öffentlichen Auslegung (Offenlage des Bebauungsplanentwurfs und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 sowie Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 Baugesetzbuch

Vorbericht:

Zu a)
Bereits im Jahr 2001 hat sich der Gemeinderat mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Unterdorf“ im Ortsteil Worblingen befasst. Es zeigte sich jedoch, dass der seinerzeit im Plangebiet auf den Grundstücken Flurstücksnummern 148 und 154 ansässige landwirtschaftliche Betrieb mit Viehnutzung  einer Ausweisung der vorgesehenen Flächen als allgemeines Wohngebiet oder Mischgebiet entgegenstand.
 
Zwischenzeitlich wurde der landwirtschaftliche Betrieb aufgegeben beziehungsweise stillgelegt. Somit besteht nun die Möglichkeit in der Verlängerung der Liebenfelsstraße im Rahmen der Innenentwicklung Wohnraum zu schaffen. Der Gemeinderat der Gemeinde Rielasingen-Worblingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 06.04.2016 beschlossen, den Bebauungsplan „Unterdorf“ gemäß Paragraph 13 a Baugesetzbuch als Bebauungsplan der Innenentwicklung sowie für dieses Bebauungsplangebiet Örtliche Bauvorschriften aufzustellen (Aufstellungsbeschluss).
 
In seiner öffentlichen Sitzung am 08.03.2017 hat der Gemeinderat die Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 BauGB beschlossen. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und sonstiger Behörden sowie die öffentliche Auslegung gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB (Offenlage) wurde im Zeitraum 06.04.2017 bis einschließlich 08.05.2017 durchgeführt. Die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und aus der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange erfolgte in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 19.07.2017.
 
Aufgrund von Einsprüchen seitens der Grundstücks-Eigentümerschaft wurde der Bebauungsplan vorläufig nicht in Kraft gesetzt, da zuerst im Rahmen des Umlegungsverfahrens ein Einvernehmen gesucht werden sollte. Die weitere Abstimmung mit den Grundstückseigentümern führte unter Anderem zu deutlichen Änderungen bei Baufenstereinteilung und Grundstückszuschnitt. Da diese die Grundzüge der Planung berühren und aufgrund der nun bereits rund 3 Jahre zurückliegenden Offenlage, soll der Bebauungsplan „Unterdorf“ erneut offengelegt werden.
 
Der Bebauungsplan nach Paragraph 13 a BauGB muss sich mit den Belangen des Umweltschutzes, einschließlich des Naturschutzes und der Landschaftspflege nach Paragraph 1 Absatz 6 Nummer 7 BauGB auseinandersetzen. Die abwägungsrelevanten Umweltbelange werden in einem Umweltbeitrag mit einer integrierten artenschutzrechtlichen Prüfung dargestellt und deren Auswirkungen bewertet.
 
Die Textteile (Begründung, Textliche Festsetzungen, Örtliche Bauvorschriften und Umweltbeitrag) und der Entwurf des Rechtsplans sind als Anlagen beigefügt. Der Gemeinderat wird um Beratung und Zustimmung zur Planung gebeten.

Zu b)
Der Gemeinderat wird um Beschluss der erneuten Offenlegung des Bebauungsplanes und der Örtlichen Bauvorschriften gemäß Paragraph 3 Absatz 2 BauGB sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß Paragraph 4 Absatz 2 BauGB gebeten.



TOP 8
Annahme der im 1. Halbjahr 2020 eingegangenen Kleinspenden

Vorbericht:


Der Gemeinderat hat in einer Sitzung am 19.06.2006 einem vereinfachten Verfahren zu Paragraph 78 Absatz 4 GemO für Kleinspenden bis zu 100 Euro zugestimmt. Diese Kleinspenden werden halbjährlich dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgelegt.
Im 1. Halbjahr 2020 wurden der Gemeinde folgende Kleinspenden, über deren Annahme der Gemeinderat noch nicht entschieden hat, zugewendet:
 
1. Für das Kinderhaus St. Raphael
a) Familie Jovanovic Bastelmaterial (gebraucht), Wert circa 5 Euro
b) Familie Espig 3 Puzzle (gebraucht), Wert circa 25 Euro
c) Familie Schwer 1 Standtafel (gebraucht), Wert circa 10 Euro
d) Frau Hillen 1 Kleiderständer (gebraucht), Wert circa 10 Euro
e) Frau Mears 1 große Kiste mit verschiedenen Brettspielen und Puzzle(gebraucht), Wert circa 100 Euro
f) Frau Klappauf    Muffinmaker für Knete (gebraucht), Wert circa 10 Euro

                       
2. Für das Kinderhaus Fröbel
a) Familie Meteer Kinderkleidung und 1 Puppe (neu und gebraucht)
b) Familie Caccioppoli 30 3D Tiermasken (neu)
c) anonym   circa 100 Blatt Tonzeichenpapier (gebraucht)
d) anonym 1 Buchständer (gebraucht)
e) anonym circa 30 Buntstifte (gebraucht)
f) Familie Weber Hörspiel „Dinotastische Abenteuer“ (neu)
g) Ch. Kempter 2 Rollen Absperrband (neu)
h) Familie Kauder  Bücher (gebraucht)

      
3. Kinderhaus Rosenegg
Hier sind im 1. Halbjahr 2020 keine Kleinspenden eingegangen


TOP 9
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 10
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen