Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 16.09.2020

Sitzungstermin:
Mi, 16.09.2020
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
^
Sitzungsort
Festsaal der Talwiesenhallen
Tagesordnung
^
Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
Bekanntgabe einer Eilentscheidung des Bürgermeisters bezüglich Beschaffung von mobilen Endgeräten für die örtlichen Schulen im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verbesserung des digitalen Fernunterrichts

Vorbericht:


Im Rahmen des Sofortausstattungsprogramms zur Verbesserung des digitalen Fernunterrichts (Bund/Land) hat die Gemeinde Rielasingen-Worblingen Ende Juli 2020 Fördergelder in Höhe von rund 65.400,00 Euro über den Landkreis erhalten. 
Aufgrund der Dringlichkeit wurden zeitnah die erforderlichen Endgeräte für die örtlichen Schulen freihändig ausgeschrieben. Dabei sind 3 wertbare Angebote eingegangen, wobei die Firma Bechtle aus Neckarsulm den Zuschlag erhalten hat. 
Im Rahmen einer Eilentscheidung wurde der Auftrag an die Firma Bechtle vergeben, nachdem diese Firma vergleichsweise kürzere Lieferzeiten der mobilen Endgeräte anbieten konnte.
Für die oben genannte Finanzhilfe von Bund/Land wurden 39 Surface-Geräte (Microsoft) für die Ten-Brink-Schule und insgesamt 69 IPads für alle drei Grundschulen beauftragt. Die Geräte bleiben im Eigentum des Schulträgers und werden von den Schulen an die SchülerInnen ausgegeben beziehungsweise verliehen, denen im Rahmen des digitalen Fernunterrichts kein eigenes Endgerät zu Hause zur Verfügung steht.
Aufgrund der hohen landesweiten Nachfragen bezüglich der mobilen Endgeräte wurde entschieden, eine zeitnahe Beschaffung zu beauftragen, um bei einer immer noch akut drohenden weiteren Pandemiewelle entsprechend gerüstet zu sein. Weiterhin ist bei dem großen Bestellaufkommen von einer Verknappung der mobilen Endgeräte und deutlich längeren Lieferzeiten auszugehen.
Herr Nolden, IT-Sachbearbeiter, steht bei Bedarf für weitere Erläuterungen beziehungsweise Fragen zur Verfügung.
TOP 3
Vergabe zur Lieferung eines Gerätewagens Transport (GWT) für die Freiwillige Feuerwehr

Vorbericht:


In der Sitzung am 14.03.2018 hat der Gemeinderat einstimmig der Beschaffung eines Gerätewagens Transport (GWT) für die Freiwillige Feuerwehr zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausschreibung beauftragt. 
Vom Land wurde eine Zuweisung in Höhe von 13.000,-- Euro gewährt.
Am 07.08.2020 wurde das Fahrzeug öffentlich ausgeschrieben. Die Submission ist am 08.09.2020. Das Ergebnis der Submission wird in der Sitzung vorgestellt und erfolgt als Nachversand.


TOP 4
Vorstellung Waldkindergarten

Vorbericht:


Die Vorstellung der beiden Anbieter für den geplanten Waldkindergarten hätte bereits in der Sitzung des Gemeinderates am 13.05.2020 erfolgen sollen. Da durch die Corona-Pandemie die Gemeinderatssitzung entfallen ist, wird dieser Tagesordnungspunkt nun nachgeholt. 
Die Kindergartenbeauftragte Jasmin Kroner und die Amtsleitung des Kinder- und Jugendförderteams Jenny Frankenhauser haben im Vorfeld gemeinsam mit Herrn Niederhammer mit beiden Anbietern die möglichen Standorte (Oberholz, Rittersbohl, Rosenegg und Schnaidholz) besichtigt.
Im Verlauf der Sitzung stellen sich dem Gemeinderat die beiden Anbieter für einen Wald- und Naturkindergarten vor. Die Johanniter, vertreten durch Frau Schuh und Herr Scheu, wie auch das MRK, vertreten durch Herrn Kaldewey, werden ihr Konzept für den Waldkindergarten, sowie den favorisierten Standort präsentieren.

TOP 5
Modellprojekt Weltoffene Kommune

Vorbericht:


Frau Marosits wird dem Gremium das Modellprojekt „Weltoffene Kommune“ vorstellen. Bis Anfang 2022 werden 40 Modellkommunen bei der zukunftsorientierten Entwicklung in Sinne der Weltoffenheit und Vielfalt unterstützt. 
Eine Teilnahme am Modellprojekt „Weltoffene Kommune – vom Dialog zum Zusammenhalt“ der Phineo AG und der Bertelsmann Stiftung mit Unterstützung der Beauftragten der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration wird angestrebt.

TOP 6
Baugesuche
a) Bauantrag für die Sanierung von Dach und Fassade (Neubau Hardbergschule), Brandschutzertüchtigung (Alt- und Neubau Hardbergschule), Anbau Fluchttreppen, Optimierung Heizzentrale und Hackschnitzelbunker, Einbau Behinderten-WC und Plattformlift mit 3 Haltestellen

b) Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung der bestehenden Abbund- und Lagerhalle Zimmerei und Einbau Betriebsleiterwohnung auf dem Grunstück Flurstück Nummer 7862, Konrad-Zuse-Straße 8, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Gewerbegebiet Nord”

c) Antrag auf Baugenehmigung zur Errichtung eines Dreifamilienwohnhauses auf den Grundstücken Flurstück Nummern 7713 und 7714, Waldstraße 14a, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Mühlezelgle – 2. Änderung Teilgebiet”

d) Bauantrag zum Neubau eines Wohnhauses mit 5 Wohneinheiten auf dem Grundstück Flurstück Nummer 1824/6, Rielasinger Straße 51, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Gänseweide” 

e) Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren zur Errichtung eines Carports und Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Flurstück Nummer 5242/19, Kleiststraße 2, 78239 Rielasingen-Worblingen im Bebauungsplangebiet “Obere Talwiese” 

TOP 7
Bebauungsplan “Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung” für dieses Bebauungsplangebiet
- Erneute Offenlage und Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange

Vorbericht:

In seiner Sitzung am 14.03.2018 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes der Innenentwicklung „Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung“ im beschleunigten Verfahren sowie die Aufstellung der Örtlichen Bauvorschriften „Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung“ beschlossen. 

In dieser Sitzung wurden ebenso die Offenlage und die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange beschlossen, die in der Zeit vom 26.04.2018 bis 28.05.2018 durchgeführt wurde. Die Behandlung der Stellungnahmen aus der Offenlage und der Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger sowie der Satzungsbeschluss erfolgten am 24.10.2018 im Gremium.

Nach diesem Satzungsbeschluss wurden aufgrund eines Planungsfehlers fünf Erschließungspläne bezüglich des Straßenniveaus vom Bauträger verändert (Lageplan Straßenbau, Lageplan Kanalbau, Oberflächenentwässerung, Längsschnitte, Querprofile, Lageplan Gesamterschließung). Weitere Teile des Vorhaben- und Erschließungsplans sind nicht verändert und somit nicht betroffen. In der Zeit vom 28.03.2019 bis einschließlich 29.04.2019 wurden die erneute Offenlage, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange durchgeführt. 

Im weiteren Verlauf der Planung wurden nochmals Änderungen im Hinblick auf das Wasserrechts- und Entwässerungsgesuch notwendig. Der Vorhabenplan „Untergeschoss – Grundleitungen“ wurde dahingehend verändert, dass die Entwässerung nunmehr oberirdisch durch einen Wasserlauf, der sich um die so genannten „Steghäuser“ windet, erfolgt. Eine wasserrechtliche Genehmigung wurde beim Landratsamt Konstanz beantragt und am 08.07.2020 erteilt. Zudem muss der zeichnerische Teil zum Bebauungsplan entsprechend dieser neuen Planung geändert werden. 

Aus Gründen der Rechtssicherheit (Paragraph 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch) wird für diesen vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Hasel – 2. Änderung und 1. Erweiterung“ eine erneute Offenlage sowie eine weitere Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange notwendig.

Nach Paragraph 4 a Absatz 3 Baugesetzbuch kann bestimmt werden, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten oder ergänzten Teilen abgegeben werden können.

TOP 8
Annahmen von Einzelspenden

Vorbericht:


1. Der Freundeskreis der Ten-Brink-Schule e.V. hat der Gemeinde 31.750,00 Euro für den Bau des Bewegungsparcours im Pausenhof der Ten-Brink-Schule zugewendet.

2. Gemeinderätin Saskia Frank hat der Gemeinde ein gebrauchtes Notebook zukommen lassen. Es soll im Integrationsmanagement eingesetzt werden. Das Notebook hat die gewöhnliche Nutzungsdauer gemäß der Afa-Tabelle überschritten und hat daher nur noch den Wert von 1,00 Euro.

3. Die Bürgerstiftung Rielasingen-Worblingen wendet der Gemeinde 3.167,22 Euro (Nettopreis) für den Erwerb des barrierefreien Strandkorbes im Naturbad Aachtal zu.

4. Die Bürgerstiftung Rielasingen-Worblingen spendet der Gemeinde für das Naturbad Aachtal einen Wasserrollstuhl im Wert von 3.500 Euro.

5. Gemeinderätin Jutta Gold hat dem Kinderhaus Fröbel 150,00 Euro für die Beschaffung von Büchern zugewendet.

6. Die Feuerwehr hat von der Firma Constellium ein weiteres Gasmessgerät erhalten. Aufgrund der Tatsache, dass dieses defekt war und von der Feuerwehr wieder repariert werden musste, kann ein Wert von 1,-- Euro eingesetzt werden.
Geschäftsbeziehungen bestehen keine.

TOP 9
L 222 Höristraße – Erneuerung der Trinkwasserleitung Vergabe von Rohrlegearbeiten und Tiefbauarbeiten

Vorbericht:


Die Ufermauer der Aach im Bereich der Höristraße (L222) zwischen dem Aachkraftwerk und der Gärtnerei Haug ist in einem maroden Zustand und teilweise einsturzgefährdet. Das Regierungspräsidium Freiburg plant deshalb die Landesstraße mittels einer Bohrpfahlwand zu sichern. In diesem Zusammenhang soll der bituminöse Belag der Höristraße zwischen der Hardstraße und der Zeppelinstraße erneuert werden. Seitens der Gemeide Rielasingen-Worblingen war deshalb zu prüfen, ob in diesem Zusammenhang Arbeiten an Trinkwasserleitungen, Abwasserleitungen oder Straßenbeleuchtungskabeln erforderlich sind. Die Prüfung ergab, dass die Trinkwasserleitung zwischen Zeppelinstraße und der Höristraße 1 erneuert werden muss. Gleiches gilt für das Straßenbeleuchtungskabel zwischen Zeppelinstraße und Einfahrt Feuerwehr.

Die Maßnahme wird in zwei Abschnitten durchgeführt. Der erste Abschnitt betrifft den Bereich zwischen Zeppelinstraße und Einfahrt zum Pennymarkt. Er soll bis noch im Jahr 2020 abgeschlossen werden.

Die Arbeiten für die Verlegung der Wasserleitung in beiden Abschnitten (ohne Tiefbau) wurden vom Ingenieurbüro Raff im Auftrag der Gemeinde Rielasingen-Worblingen ausgeschrieben. Der Ausschreibungstext für die Herstellung der Gräben im ersten Abschnitt und das Verlegen des Straßenbeleuchtungskabels wurde vom Büro Raff im Auftrag der Gemeinde erstellt und dem Regierungspräsidium für eine gemeinsame Ausschreibung (Abschnitt 1) übergeben.

Die Kosten für die Arbeiten der Gemeinde wurden vom Büro Raff auf 215.000,- Euro brutto (16% Mehrwertsteuer) geschätzt. Im Haushalt der Gemeinde und dem Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs Wasserversorgung stehen für die Arbeiten 2020 ausreichend Mittel zur Verfügung.

In einer beschränkten Ausschreibung für die Rohrlegearbeiten wurden drei Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Zwei Angebote sind rechtzeitig eingegangen, ein Angebot wurde verspätet abgegeben und kann deshalb nicht gewertet werden. Wirtschaftlichster Bieter ist die Firma Unger aus Frickingen zum Angebotspreis in Höhe von 90.803,64 Euro netto bei 16% Mehrwertsteuer inklusiv einem Abgebot in Höhe von 3%.

Die Arbeiten für die Gräben im ersten Abschnitt und das Verlegen des Straßenbeleuchtungskabels werden vom Regierungspräsidium ausgeschrieben. Der Submissionstermin ist nach Versendung der Einladung. Die Ergebnisse werden nachgereicht.
TOP 10
Erneuerung einer Quellfassung mit neuem Quellschacht in Worblingen Vergabe der Bauarbeiten

Vorbericht:


Oberhalb des Sielmannweihers befindet sich die Quelle Worblingen. Sie wird als Notwasserversorgung vorgehalten und liefert dem Naturbad Wasser. Bei Routinekontrollen wurden bauliche Mängel festgestellt, die zu weiteren Untersuchungen führten. In der Folge wurde ein Sanierungskonzept erarbeitet und 125.000,- Euro netto in den Wirtschaftsplan 2020 eingestellt. Das Ingenieurbüro Raff hat in einer beschränkten Ausschreibung fünf Firmen zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission findet am Donnerstag den 3.9. statt. Das Ergebnis der Ausschreibung wird nachgereicht.
TOP 11
Ermächtigung der Verwaltung zu Kreditaufnahmen im Haushaltsjahr 2020 für den Eigenbetrieb Wasserversorgung und den Eigenbetrieb Abwasserversorgung

Vorbericht:


Im Haushaltsjahr 2020 ist zur Finanzierung von Maßnahmen des Finanzhaushaltes im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Wasserversorgung eine Kreditaufnahme von 1.029.000 Euro und im Wirtschaftsplan des Eigenbetriebes Abwasserentsorgung eine Kreditaufnahme von 321.000 Euro veranschlagt.
Mit Verfügung vom 08.06.2020 hat die Rechtsaufsichtsbehörde, das Landratsamt Konstanz, diese Beträge als Gesamtbetrag der Kreditaufnahme genehmigt.

Bis zum Haushaltsjahr 2017 war es Verwaltungspraxis, die Darlehenskonditionen am Vormittag des Sitzungstages bei möglichen Darlehensgebern abzufragen und darin eine Bindungsfrist bis zum nächsten Morgen zu verlangen, da der Gemeinderat ja erst in seiner Sitzung am Abend über die Kreditangebote entschied. 
Dabei zeigte sich aber, dass diese Bindungsfrist bis zum nächsten Tag Kreditgeber abgehalten hat Angebote abzugeben oder aber die Angebote bis zum Zuschlag noch als variabel abgegeben wurden. 
Die lange Bindungsfrist bewirkt aber auch, dass die Kreditgeber das Risiko, dass sich der Geldmarkt bis zur Zusage am nächsten Tag zu ihren Ungunsten verändern könnte, durch einen Risikoaufschlag im Zinssatz absichern.

Die Gemeinde könnte daher vorteilhaftere Kreditangebote, also Angebote ohne Risikoaufschlag, erhalten, wenn die Bindungsfrist verkürzt werden kann. Dies wäre möglich, wenn der Gemeinderat die Verwaltung ermächtigt auf Grundlage der einzuholenden Angebote den Zuschlag an den zinsgünstigen Kreditgeber selbst zu erteilen. Nach einer Kreditaufnahme ist die Verwaltung dem Gemeinderat berichtspflichtig.

Im Haushaltsjahr 2017 wurde erstmals so verfahren.

TOP 12
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 13
Verschiedenes
Protokoll
^
Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen