Sitzungssaal im Rathaus.

Sitzungstermin

Öffentliche Gemeinderatssitzung 14.10.2020

Sitzungstermin:
Mi, 14.10.2020
Sitzungsbeginn:
17:00 Uhr
Vor und nach der öffentlichen Sitzung besteht eine Fragemöglichkeit für Einwohner.
Sitzungsort
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Sitzungsort
Festsaal der Talwiesenhallen
Tagesordnung
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Tagesordnung
TOP 1
Bekanntgabe von Beschlüssen aus nichtöffentlichen Sitzungen
TOP 2
7. Änderungssatzung der Satzung über die Erhebung von Benutzungsgebühren für die gemeindeeigenen Kinderbetreuungs-Einrichtungen ab 01.01.2021

Vorbericht:

A) Gebühren je Betreuungsplatz

Die Kirchen und kommunalen Landesverbände haben am 1. Juli 2020 die Gebührenempfehlungen für verschiedene Betreuungsformen abgegeben. Für die Ganztagsbetreuung wurde keine landesweite Empfehlung abgegeben. Die Empfehlungssätze beziehen sich auf die An-zahl der Kinder unter 18 Jahren, die im Haushalt des Zahlungspflichtigen leben.
Der Gemeinderat hatte in seiner Klausurtagung am 20.10.2018 beschlossen, die Kindergartengebühren regelmäßig entsprechend der kirchlichen und kommunalen Empfehlungen anzupassen.
Die Empfehlungen wurden nur für das Kindergartenjahr 2020/2021 abgegeben.

Die monatlichen Empfehlungssätze für das Kindergartenjahr 2020/2021 lauten:
Regelkindergarten (Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich):
für Familien:
mit 1 Kind 130 Euro (bisher 128 Euro),
mit 2 Kindern 100 Euro (bisher 98 Euro),
mit 3 Kindern 67 Euro (bisher 65 Euro) und
mit 4 und mehr Kindern 22 Euro (bisher 22 Euro)
je Kind, das den Kindergarten besucht, und bei Erhebung von 11 Monatsbeträgen.

Kleinkindbetreuung (Betreuungszeit 30 Stunden wöchentlich):

für Familien:
mit 1 Kind 384 Euro (bisher 376 Euro),
mit 2 Kindern 285 Euro (bisher 279 Euro),
mit 3 Kindern 193 Euro (bisher 190 Euro) und
mit 4 und mehr Kindern 76 Euro (bisher 75 Euro)
je Kind, das den Kindergarten besucht, und bei Erhebung von 11 Monatsbeträgen.

Der Gemeinderat hat sich bereits in seine Sitzung am 22.07.2020 dafür ausgesprochen, die empfohlene Gebührenerhöhung von durchschnittlich 1,9 Prozent erst zum 01.01.2021 umzusetzen.
Die Gebührenanpassung ist im Kindergartenausschuss am 29.09.2020 besprochen worden.

Die Verwaltung schlägt vor, auf Grundlage des bestehenden Gebührenmodells, zum 01.01.2021 die Anpassung an die Empfehlungssätze für das Kindergartenjahr 2020/2021 vorzunehmen und wird die beigefügte Kalkulation in der Sitzung vorstellen.
Als Beratungsgrundlage erhält der Gemeinderat auch eine Gegenüberstellung der derzeitigen mit den neu kalkulierten Gebühren.

B) Verpflegungskosten

Das Pflegezentrum St. Verena hat bislang keine Preiserhöhung angekündigt.
Die Verwaltung schlägt vor, wie bisher nur die tatsächlichen Kosten je Mahlzeit in den Gebührensatz aufzunehmen und die Kosten der Anlieferung unberücksichtigt zu lassen.

C) Ferienbetreuung

Im Kindergartenjahr 2020/2021 wird die Ferienbetreuung, wie bereits im Vorjahr, auch wieder für Kinder unter 3 Jahren angeboten. 
Die Gebühr wird je Woche und Kind, das die Ferienbetreuung besucht, festgesetzt.

D) sonstige Benutzungsgebühren

Die sonstigen Gebühren betragen für verfrühtes Bringen oder verspätetes Abholen 12,00 Euro (bisher 11,60 Euro) und die Gebühren für einzelne zusätzliche Betreuungsstunden U3 8,50 Euro (bisher 8,30 Euro) sowie für Ü3 6,00 Euro (bisher 5,80 Euro).


TOP 3
Konzeption Kinder- und Jugendbeteiligung

Vorbericht:


Die Amtsleitung des Kinder- und Jugendförderteams Jenny Frankenhauser hat im Rahmen der Vorstellung des Jahresberichts 2019 auf eine Konzeption Kinder- und Jugendbeteiligung verwiesen. Diese wird Jenny Frankenhauser in der Sitzung vorstellen. Ziel soll es sein, das Kinder und Jugendliche in Rielasingen-Worblingen regelmäßig und kontinuierlich Beteiligung erfahren. 


TOP 4
Beauftragung Kanal-TV-Untersuchung

Vorbericht:


Die Kanal-TV-Untersuchungen für eine Haltungslänge von zirka 10 Kilometer wurden durch das Ingenieurbüro Raff beschränkt ausgeschrieben. Vier Firmen wurden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Die Submission findet am 02.10.2020 statt. Das Ergebnis wird in der Sitzung anhand einer Tischvorlage erläutert.
TOP 5
Wohnhaus Riedernstr. 26
- Weitere Vorgehensweise

Vorbericht:


Auf den Protokollauszug zur Sitzung am 23.4.2020 wird verwiesen.

Auf Wunsch des Gemeinderates werden die zum Erhalt des Anwesens Riedernstraße 26 benötigten Mittel nach Rücksprache mit dem Planungsbüro Relling, Singen, wie folgt beziffert:

Wie bereits anlässlich der Sitzung am 23.4.2020 dargestellt, muss, zur Sicherung des Wohngebäudes Riedernstraße 26, das Fundament ertüchtigt und die abgerissene Gebäudeecke an den Bestand geheftet werden. Die Arbeitsschritte sind im Wesentlichen wie im Folgenden Dargestellt.

Sicherung des Kanals gegenüber der Baustelle durch Spundwände unter Berücksichtigung des erhöhten Aufwandes (geringe Abstände, Einbau nur über den Kanal hinweg, Kanal darf beim Einbau nicht beschädigt werden).
13 Meter Länge, zirka 3 Meter Höhe, à 500 Euro je Quadratmeter -  zirka 20.000,- Euro

Bohrpfähle, Schräg unter das Gebäude unter die Außenwände angesetzt. Erschwerte Einbausituation. - zirka 100.000,- Euro

Ausbau des bestehenden Kellerbodens, Abschnittweise Unterfangung der Außenmauern, Erschwerte Verhältnisse, Großteils im Handeinbau. - zirka 50.000,- Euro

Einbau einer neuen Bodenplatte, ebenfalls erschwerte Verhältnisse, im Wesentlichen im Handeinbau. - zirka 40.000,- Euro

Böden des Erd- und Obergeschosses öffnen. Holzbalkendecke Ertüchtigen und Stahlringanker einbauen. - zirka 50.000,- Euro

Nebenkosten 20 Prozent aus 260.000,- Euro - 52.000,- Euro

Umsatzsteuer (19 Prozent) aus 312.000,- Euro - zirka 59.000,- Euro

Statische Ertüchtigung des Gebäudes (Summe) - zirka 371.000,- Euro

Auf Grundlage der durch das Architekturbüro Thanner 2015 ermittelten und auf 2020 indizierten Kosten ergibt sich folgender weiterer Investitionsbedarf. Entsprechend der Angaben des Statistischen Bundesamtes wurde von einer Preissteigerung in Höhe von 20 ausgegangen.

Instandsetzung Dach (Austausch Lattung und Ziegel, Ergänzung Holzwerk und Dämmung, Blechverwahrungen Schornstein, Einlaufbleche mit Rinnen, Dachflächenfenster; geschätzt) - 75.000,- Euro

Instandsetzung Fensterlaibungen - 10.000,- Euro

Küchenzeile neu, Herd - 5.000,- Euro

Eventual (Elektrische Prüfung) - 10.000,- Euro

Nebenkosten 20 Prozent aus 100.000,- Euro - 20.000,- Euro

Umsatzsteuer (19 Prozent) aus 120.000,- Euro - zirka 22.800,- Euro

Weitere Ertüchtigung des Gebäudes (Summe) - zirka 145.000,- Euro

In der Riedernstraße 26 (Erd- und Obergeschoss) könnten 18 Personen untergebracht werden. 6 weitere hätte im Dachgeschoss nach entsprechenden zusätzlichen Sanierungsarbeiten Platz. Die Investitionskosten liegen bei geschätzten 516.000,- Euro für ein Gebäude, an dem lediglich das notwendigste saniert wurde. Der Abbruch des Gebäudes würde voraussichtlich 70.000 Euro kosten – sofern keine gesondert zu entsorgende Bestandteile gefunden werden.

Als mögliche weitere Quartiere von Obdachlosen oder zur Anschlussunterbringung von Asylsuchenden wurden fernerhin durch das Bauamt folgende Möglichkeiten untersucht:

An der Zeppelinstraße wäre ein dritter Bau aufgrund Paragraph 30 Baugesetzbuch (Bebauungsplan Gänseweide) umsetzbar. Hierzu wurde bei dem bisherigen Generalunternehmer ein aktualisiertes Angebot angefordert. Zur Schaffung der Räumlichkeiten zur Unterbringung von insgesamt 29 Personen auf 3 Etagen in unterschiedlichen Wohneinheiten eines Massivgebäudes würden hier laut vorliegendem Richtpreis-Angebot Investitionskosten von etwa 995.000,- bis 1.040.000,- Euro anstehen. 

Als weitere Option hat die Verwaltung ein Angebot über eine aus Containern bestehende, gebrauchte Wohnanlage erhalten. Diese würde kurzfristig zur Verfügung stehen – was gegenüber dem vorgenannten Massivbau einen erheblichen Zeitvorteil bedeuten würde. Die zweigeschossige Anlage aus Einzelmodulen könnte zudem zu einem späteren Zeitpunkt an anderer Stelle erneut zum Einsatz kommen. Sie umfasst neben 6 Dreizimmer - Küche – Bad - Wohnungen, zwei Einzelzimmer mit Küchenzeile und Nasszelle auch einen „Sozialraum“, ein Büro für einen Sozialarbeiter und eine Waschküche. Bei Doppelbelegung der Schlafräume der dreizimmer-Wohnungen könnte die Anlage mit bis zu 38 Personen belegt werden.

Käuflich erworben kann die Anlage für 378.000,- Euro werden - zuzüglich der Errichtung der Fundamente sowie Gebäude-Anschlüsse (Wasser, Abwasser, Strom, Telefon) und einer Heizung. Die Anlage könnte jedoch auch für rund 4.050,- Euro pro Monat gemietet werden.

Fernerhin besteht seit 1993 eine auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung für eine Wohnanlage aus drei eingeschossigen Einzelbauten die ausschließlich zur Aufnahme von Flüchtlingen im Außenbereich in Worblingen, nördlich der Regenrückhalte-Anlage in der Riedernstraße (östlich des Gewerbegebietes) dient.
Hierzu wurden von der Verwaltung Angebote zur Errichtung der Gebäude in der ursprünglich beantragten Holz-Leichtbau-Konstruktion ebenso wie in Massivbau angefragt. Die Kosten hierfür belaufen sich, inklusive Fundamente, Elektro- und Heizungsinstallationen, laut vorliegenden Richtpreis-Angeboten auf rund 195.000,- Euro je Gebäude. Diese Gebäude sind so konzipiert, dass sie gegebenenfalls nochmals umgesetzt werden könnten. Alternativ hierzu wurde die Konstruktion als Massivbau angefragt. Hier liegt das Richtpreis-Angebot bei 245.000,- Euro ab Oberkante Bodenplatte. Untergebracht könnten in dieser Anlage bis zu 10 Personen je Wohneinheit beziehungsweise Gebäude.

TOP 6
Kenntnisnahme der niedergeschriebenen Beschlüsse der Vorsitzung
TOP 7
Verschiedenes
Protokoll
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Protokoll

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen