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Bebauungsplan Gewerbegebiet I - 6. Änderung 

Die Gemeinde Rielasingen-Worblingen konnte die seit vielen Jahren überwiegend brach liegende Gewerbefläche Flurstück Nummer 6776 erwerben und beabsichtigt nun diesen Bereich zeitnah einer Bebauung zuzuführen. Dieses Grundstück ist, entsprechend dem aktuellen Baulückenkataster, die mit Abstand größte bebaubare Fläche im Innenbereich der Gemeinde.

Neben der Nutzung als Gewerbegebiet soll im nördlichen Plangebiet ein Sondergebiet zur Ansiedlung einer Atemschutzübungsstrecke (ASÜ) der Feuerwehren des Landkreises Konstanz (westlicher Teil der Sondergebietsfläche), sowie eine Fläche für die Verlagerung des örtlichen Feuerwehrgerätehauses ausgewiesen werden (östlicher Teil der Sondergebietsfläche).

Durch den Wegfall der Atemschutzübungsstrecke des Landkreises Konstanz am bisherigen Standort Radolfzell kann der Landkreis seinen Verpflichtungen zur eigenständigen Aus- und Fortbildung nicht ausreichend nachkommen. Im Rahmen einer kreisweiten Suche nach einer geeigneten Fläche für eine Ersatzeinrichtung zeigte sich der Standort Rielasingen-Worblingen aufgrund ausreichender Flächengröße und guter Erreichbarkeit als sehr gut für die geplanten kreisweiten Feuerwehrnutzungen geeignet.

Nicht zuletzt aufgrund erheblicher baulicher Mängel legt der Feuerwehr-Bedarfsplan einen Alternativstandort für das Feuerwehrhaus in Rielasingen am Standort „Gänseweide“ nahe. Das Grundstück im Gewerbegebiet bietet auch für diese Nutzung anhand von Größe, guter Erreichbarkeit und möglichen Synergien mit der angrenzenden, geplanten Atemschutzübungsstrecke gute Voraussetzungen.

Mit dem vorliegenden Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für integrierte Gewerbeflächen und eine Ansiedlung der Feuerwehr im Gewerbegebiet I geschaffen werden.

Pläne und Vorschriften:

Ansprechpartner:

Herr
Bernd Caldart
Leitung Bauabteilung
01805 0107113-33
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Zimmer 28

Rathaus
Lessingstraße 2
78239 Rielasingen-Worblingen
Ortsteil: Rielasingen

Gemeindeverwaltung Rielasingen-Worblingen