Kinder- und JugendCard
Damit die vielfältigen kulturellen und sportlichen Angebote in Rielasingen-Worblingen von allen wahrgenommen werden können, gibt die Gemeinde eine Kinder- und JugendCard aus.
Die Kinder- und JugendCard ermöglicht bei bestimmten Veranstaltungen im Kulturpunkt und den neuen Talwiesenhallen, sowie bei Angeboten des Kinder- und Jugendförderteams (wie zum Beispiel das Sommerferienprogramm) die Ermäßigung des Eintrittspreises um 80 Prozent. Die Jahresbeiträge für eine aktive Mitgliedschaft in Vereinen wird mit dieser Karte ebenfalls um 80 Prozent ermäßigt, sowie Angebote der Jugendmusikschule westlicher Hegau und des Akkordeon-Spielrings. Zudem ist der Eintritt ins Naturbad Aachtal verbilligt.
In der Regel geht es nach dem Einkommen der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten. Danach können Empfänger von:
Die Gemeinde hat zu diesem neuen Angebot einen Info-Flyer herausgegeben, der in allen öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Kindergärten, Schulen et cetera ) erhältlich ist. Zudem kann der Flyer als pdf-Datei heruntergeladen werden (siehe rechts oben).
Die Kinder- und JugendCard ermöglicht bei bestimmten Veranstaltungen im Kulturpunkt und den neuen Talwiesenhallen, sowie bei Angeboten des Kinder- und Jugendförderteams (wie zum Beispiel das Sommerferienprogramm) die Ermäßigung des Eintrittspreises um 80 Prozent. Die Jahresbeiträge für eine aktive Mitgliedschaft in Vereinen wird mit dieser Karte ebenfalls um 80 Prozent ermäßigt, sowie Angebote der Jugendmusikschule westlicher Hegau und des Akkordeon-Spielrings. Zudem ist der Eintritt ins Naturbad Aachtal verbilligt.
Wer kann die Kinder- und JugendCard bekommen?
In der Regel geht es nach dem Einkommen der Eltern oder des/der Erziehungsberechtigten. Danach können Empfänger von:
- Arbeitslosengeld II
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Wohngeld
- Grundsicherung
eine Kinder- und JugendCard erhalten.
Die Kinder- und JugendCard wird ausgegeben im Juca 60, durch die Schulsozialarbeiter und durch das Sozialamt im Rathaus. Auch Kinder- und Jugendliche können die Kinder- und JugendCard beantragen. Als Nachweis sind die entsprechenden Bewilligunsbescheide vorzulegen. Bei Schwierigkeiten hilft das örtliche Sozialamt gerne mit einer Überprüfung.Die Gemeinde hat zu diesem neuen Angebot einen Info-Flyer herausgegeben, der in allen öffentlichen Einrichtungen (Rathaus, Kindergärten, Schulen et cetera ) erhältlich ist. Zudem kann der Flyer als pdf-Datei heruntergeladen werden (siehe rechts oben).